Ich benötige Unterstützung bei einer Kündigung die mir die BHW in der vergangenen Woche zugestellt hat. Darin wurde mir der Bausparvertrag auf Berufung des § 488 Abs. 3 BGB gekündigt, da die Vertragssumme zu 100% erfüllt ist. Die Summe habe ich in 2022 erreicht. Eine Kündigungsmöglichkeit habe ich in den damaligen
ABB nicht finden können, weshalb sie sich hier offentsichtlich auf das BGB berufen.
Es wird in dem Schreiben darauf hingewiesen das obwohl kein Darlehnsanspruch mehr bestünde, würde sie mir einen eventuellen tarifabhängigen Zinsbonus oder eine tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr trotz Vollansparung zusprechen. Hierfür müsste ich - auch wenn die BHW mir gekündigt hat - entsprechend der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages und den Verzicht auf das Bauspardarlehens erklären. Diese müsste ich bis zur Vertragsabrechnung schriftlich abgeben.
Anbei Informationen zum Vertrag:
Tarif: D maXX 5 / BHW Dispo maXX
Vertagsbeginn: 2003
Zuteilung: 2013
Basiszins: jährlich 2%
Ich habe in 2021 ein Schreiben mit zusätzlichen Informationen erhalten worin
* ich nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichte,
* keine Vertragsänderung durchgeführt wurden,
* der Vertrag nicht durch Tarifwechsel entstanden ist,
* keine Finanzierung und keine Abtretung vorhanden sind,
sich die Gesamtverzinsung rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25% erhöht. Dies gilt für die Guthabenbeträge bis zur Höhe der Bausparsumme.
Grundsätzlich würde ich den Bausparvertrag gerne fortführen. Sehe ich es richtig, dass wenn ich das „Angebot“ der BHW jedoch annehme, ich auf die vereinbarte Vertragssumme statt 2,0% die o.g. 4,25% erhalte und die Abschlussgebühr nicht berechnet wird?
Es gibt ein klares BGH Urteil, welches besagt, dass die Bausparkasse den BSV kündigen kann, wenn
a) Das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht hat
b) Nach Zuteilung 10 Jahre vergangen sind
und wenn für den Zinsbonus und die Rückerstattung der Abschlussgebühr Vertragsänderungen wie z.B. Verzicht auf das Bauspardarlehen notwendig sind, diese aber z.B. wegen der Kündigung ggf. nicht mehr ausgesprochen werden kann, so können die Privilegien verloren sein!
Ich verstehe auch nicht, wenn die Bausparsumme mit dem Guthaben erreicht wurde, was will man dann den BSV noch weiter aufrecht erhalten? Wie soll das gehen?
Wenn du die höhere Verzinsung erhalten willst und die Abschussgebühr zurück erstattet haben möchtest, dann solltest du auf das Darlehen verzichten und die Zuteilung annehmen und dich bei der Bausparkasse bedanken, dass dir das noch möglich war!
Es gibt ein klares BGH Urteil, welches besagt, dass die Bausparkasse den BSV kündigen kann, wenn
a) Das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht hat
b) Nach Zuteilung 10 Jahre vergangen sind
So habe ich es auch verstanden
Zitat von noelmaxim
Ich verstehe auch nicht, wenn die Bausparsumme mit dem Guthaben erreicht wurde, was will man dann den BSV noch weiter aufrecht erhalten? Wie soll das gehen?
Die höheren Zinsen im Vergleich zum Tagesgeld oder Girokonto. Mein Vermittler bei Abschluss hatte mir geraten es auch ohne Darlehen weiter laufen zu lassen, um so eine gute Anlage zu haben.
Zitat von noelmaxim
Wenn du die höhere Verzinsung erhalten willst und die Abschussgebühr zurück erstattet haben möchtest, dann solltest du auf das Darlehen verzichten und die Zuteilung annehmen und dich bei der Bausparkasse bedanken, dass dir das noch möglich war!
Dankbarkeit ist das richtige Wort. Hier wollte ich nur die Optionen prüfen und schauen ob meine Recherchen soweit korrekt sind.
Als jemand der sich nicht täglich mit dem Thema Finanzen beschäftigt ist das System der Banken und Bausparkassen nur schwer zu verstehen.