Ab welcher Höhe Haftpflichtschaden melden? 250€ Schaden melden oder selbst zahlen?
Hallo! Es geht um einen Haftpflichtschaden zwischen (voraussichtlich) 200€ und 350€, zuvor gab es keine Haftpflichtschäden, der Vertrag läuft ohne Selbstbehalt.
Die private Haftpflichtversicherung ist ja vor allem für existenzielle Schäden gedacht und manche raten dazu, kleine Schäden nicht zu melden, sondern selbst zu zahlen.
Der Hintergrund ist, dass man bei zu vielen Schäden innerhalb der letzten Jahre schnell aus der Versicherung fliegen kann (vor allem 3 Schäden innerhalb der letzten 5 Jahre seien wohl kritisch), und es in dem Fall auch schwer wäre, eine neue Versicherung zu finden. Auch wenn man nicht aus der Versicherung fliegt, würden sich mehr als 3 gemeldete Schäden innerhalb der letzten 5 Jahre bei der Suche nach einem neuen Vertrag negativ auswirken.
Ein ähnliches Thema ist die Frage nach dem Selbstbehalt und der Höhe des Selbstbehalts.
Meine Frage ist:
1. Ab welcher Schadenhöhe würdet ihr einen Haftpflichtschaden an die Versicherung weiterleiten?
2. Würdet ihr in diesem Fall einen Schaden zwischen 200€ und 350€ melden?
3. Achtet die Haftpflichtversicherung vor allem darauf, wie viele Schäden innerhalb der letzten Jahre gemeldet wurden oder auch auf die Höhe? Also machen sie einen Unterschied zwischen einem 100€ Schaden und einem 10000€ Schaden?
AW: Ab welcher Höhe Haftpflichtschaden melden? 250€ Schaden melden oder selbst zahlen
Das würde ich persönlich davon abhängig machen, wieviel Geld pro Monat zur Verfügung steht - ist ja schon was anderes, wenn man Schüler mit z.B. 50€ Taschengeld ist oder ein Gutverdiener mit z.B. 5000€ pro Monat.
Dann würde ich schauen, ob der Versicherungsfall wirklich abgedeckt ist - oder ob hier evtl. Versicherungsbetrug unterstellt werden könnte.
(Schaden wurde vom Eigentümer selbst verurascht und jetzt soll ein anderer seine Versicherung "nutzen".)
Und wie lang schon ohne Schaden Beiträge gezahlt wurden.
Würde den Schaden also eher melden, je länger der Vertrag besteht - je niedriger das eigene Einkommen ist und wenn in den vergangenen Jahren wenig/keine Schäden gemeldet wurden.