Wie kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Hallo,
es wurde ein Haus gekauft.
Es wurde das EG kernsaniert mit allen, im Keller nur neue Elektrik und Heizung und im 1OG bleibt wegen Wohnrecht erstmal alles unangetastet.
Die Sanierung wurde zu 90% von einer Firma erledigt.
Wir überlegen einfach zum Steuerhilfeverein zu gehen oder es selbst zu versuchen und einzureichen.
Wer kann zu so etwas was sagen? Wie ist der Aufwand etc was kann man und was nicht?
AW: Wie kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
wenn 90% von einer Firma gemacht wurden gibt es ja eine Rechnung. wie von alles was an dem Haus an kosten entstanden sind, die kann man dann bei der Steuererklärung einreichen, wenn alles korrekt ausgewisen wurde wird das Finanzamt das berücksichtigen. Zudem musst du auch die Kosten von der Mietwohnung ermitteln für deine Nebenkostenabrechnung etc...
was man kann und was nicht weiß sicher der Steuerberater oder man setzt sich selber an eine Software die einen unterstützt, das kostet je nachdem man sich vorbereitet hat übers jahr auch eine gewisse Zeit. Alle Rechnungen zusammen zu tragen.
AW: Wie kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Das OG wird mit Wohnrecht komplett autark bewohnt. Da lebt die Tante, die ein lebenslanges Wohnrecht hat. Verbräuche werden einzeln abgerechnet. Keine Miete o.ä.
Wird so etwas wie mit der Firma nicht über Jahre abgeschrieben?
Klar gibt es eine ordentliche Rechnung aber das kann man ja nicht alles nur in einen Jahr einreichen?
Wie ist das mit den privaten Leistung und den eigenen Rechnung von Material usw?
Steuerberater wäre für uns Plan B. Wir wollte erstmal schauen ob das so geht.
AW: Wie kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Zitat von Ghilead
Das OG wird mit Wohnrecht komplett autark bewohnt. Da lebt die Tante, die ein lebenslanges Wohnrecht hat. Verbräuche werden einzeln abgerechnet. Keine Miete o.ä.
Wird so etwas wie mit der Firma nicht über Jahre abgeschrieben?
Klar gibt es eine ordentliche Rechnung aber das kann man ja nicht alles nur in einen Jahr einreichen?
Wie ist das mit den privaten Leistung und den eigenen Rechnung von Material usw?
Steuerberater wäre für uns Plan B. Wir wollte erstmal schauen ob das so geht.
Was passiert nach der Sanierung mit dem EG?
Bei einer Vermietung käme es noch darauf an, wann erworben, wie erworben ggf. auch welchen Anteil die Sanierungskosten am Kaufpreis ausmachen. Das würde entscheiden, ob die Kosten einmalig absetzbar sind, oder ob die über die Laufzeit abgeschrieben werden. Dabei werden die Kosten für die EG Sanierung und anteilig die Kosten für Keller, Dach, Heizung etc berücksichtigt.
Für das Wohnrecht behaupte ich mal, dass die anteiligen Kosten nicht absetzbar sind. Das wäre aber auf jeden Fall zu prüfen - dazu bin ich zu lange aus der Materie raus.
Bei Eigennutzung des EG wäre zu prüfen, ob die Kosten als Handwerkerleistungen abzusetzen sind. Das ist aber auch kritisch, da ihr vermutlich noch nicht drin wohnt.
Kleiner Tipp meinerseits, auch wenn das als Ex-Steuerfachwirt gegenüber Steuerbüros nicht ganz fair ist:
So eine Erstbetrachtung eines neuen Grundstücks (insbesondere, wenn dann auch noch gemischt genutzt) ist immer recht aufwendig. Da müssen Bemessungsgrundlagen ermittelt werden, die Wohnrechtsverträge durchgeschaut werden, dann die Sanierungskosten aufgeteilt werden usw. Dazu dann noch das ganze zeitanteilig. Das macht ein Laie nichtmal nebenbei und selbst ich müsste mich wieder neu einlesen.
So ein Jahr ist für die Steuerberater ein Geschäft, wo tendenziell eher drauf gelegt wird. Bezahlt das Geld und lasst das Jahr vom Steuerberater machen. Dann habt ihr die Grundlagen erstmal sauber geklärt. Die Abschreibung läuft 40-50 Jahre, wäre also blöd, wenn ihr hier Fehler macht. Allerdings ist das erste Jahr immer noch zeitanteilig.
Lasst euch intensiv erklären, wie Abschreibung ermittelt wird und wo welche Zahl her resultiert. Wenn ihr alles kapiert habt, macht das 2. Jahr selbst. Wenn ihr durch das zeitanteilige noch Probleme habt, dann lasst auch das 2. Jahr noch vom Steuerberater machen. Ab dem 3. Jahr wirds dann deutlich leichter.
Lohnsteuerhilfevereine dürften das auch, wenn es nur eine begrente Zahl an Objekten ist. Da aber gefühlt jeder "Depp" ein Lohnsteuerhilfebüro aufmachen darf, ist die Qualität dort sehr unterschiedlich. Ich würde mir die Tätigkeit als Beratungstellenleiter nicht trauen, auch wenn ich die Voraussetzungen mehr als erfülle.
AW: Wie kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
für Sonderfälle ist der richtige Weg über den Steuerberater auch diese kosten kann man dann absetzen...
Probiere es mit der Software für Steuererklärungen das kostet nicht die Welt wenn das ergebnis deiner Meinung nach passt ok wenn nicht wird dir der Steuerberater helfen können.
AW: Wie kann ich Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
Zitat von titan1981
für Sonderfälle ist der richtige Weg über den Steuerberater auch diese kosten kann man dann absetzen...
Probiere es mit der Software für Steuererklärungen das kostet nicht die Welt wenn das ergebnis deiner Meinung nach passt ok wenn nicht wird dir der Steuerberater helfen können.
Zitat von Ghilead
Das OG wird mit Wohnrecht komplett autark bewohnt. Da lebt die Tante, die ein lebenslanges Wohnrecht hat. Verbräuche werden einzeln abgerechnet. Keine Miete o.ä. Wird so etwas wie mit der Firma nicht über Jahre abgeschrieben?
Das ist doch bereits ein Sonderfall, weil gar nicht vermietet wird. Es gibt halt nur das Wohnrecht.
Absetzen als "Haushaltsnahe Dienstleistung" ist offenbar nicht gewünscht.
Ich denke ohne Steuerberater kommt man hier nicht weiter.