Hallo und vielen Dank für evtl. Antworten im Voraus!
Ich erhielt als Außendienstmitarbeiter, der direkt von zu Hause verschiedene Tätigkeitsorte anfährt (ohne Betriebsbesuch und ohne 1. Tätigkeitsstätte) 0,30 € / gefahrenen Kilometer vom Arbeitgeber im Jahr 2021.
Beim Finanzamt kann man für das Jahr 2021 nunmehr 0,35 € angeben. Angenommen ich bin im Jahr 2021 10.000 km gefahren, in welchem Feld in welcher Anlage und in welcher Höhe kann ich die Differenz (0,30 € Arbeitgeber zu 0,35 € Finanzamt) bei der Steuererklärung angeben?
Du musst Kilometer- und Entfernungspauschale gedanklich trennen. Die Entfernungspauschale beträgt 0,35 cent ist aber in deinem Fall nicht relevant, weil du keine Fahrten vom Wohnsitz zum Firmensitz hast.
Bei dir geht es um die Kilometerpauschale für Dienstfahrten, da sind die 0,30 cent mM schon richtig. Angeben können müsstest du diese in Anlage N der EKSt-Erklärung...
Vielen Dank für die Antworten! Ich habe noch folgende Antwort privat erhalten:
Anlage N, Werbungskosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten/Dienstreisen, es werden die vollen Kosten erklärt, sowie die vom AG steuerfrei ersetzen Beträge. Die Differenz errechnet das FA selbst.
Abgesehen davon stellt sich die Frage nach Verpflegungsmehraufwand.