Ich bin Erwerbsunfähigkeltsrentner und habe 2002 oder 2004 2 betriebliche Altersvorsorgungen abgeschlossen. Beide wurden aber nach dem Konkurs der Lebensversicherung (2008) von mir beitragsfrei gestellt, die Verträge wurden in die Protektor übertragen. Der erste ist bei 5600€ der 2. Bei 3600€.
Lt. Aussage der Versicherung gibt es eine "Abfindung Kleinanwartschaft "
Grenze 2022 3948€,somit würde der 2 Vertrag darunter fallen.
Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht da beide Verträge zusammen gerechnet würden.. (?)
Ich kann die Argumentation nicht nachvollziehen, was wäre wenn die beiden Verträge nicht bei der gleichen Versicherung laufen würden?
Gibt es irgend eine Möglichkeit, die beiden vorab, also vor dem 60. Lebensjahr, komplett ausbezahlt zu bekommen. !?
Da gibt es eine Kleinanwartschafts Regelung für eventuelle Renten unter 30 €?!
Oder irgend eine andere Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung, zumindest für den 2 Vertrag?