Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit möglich?

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  1. Avatar von MuellerSig
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    Standard Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit möglich?

    Hallo,
    bei mir wurde wegen starker Rückenbeschwerden eine Berufsunfähigkeit von der Nürnberger Versicherung im Jahr 2019 anerkannt. Ich war früher handwerklich im Angestelltenverhältnis tätig. Zwischenzeitlich konnte ich eine Umschulung machen und würde zum 01.01.2023 einen Job als Servicetechniker bei einem Energieversorger beginnen. Kann die Versicherung dann sagen, dass sie nicht mehr zahlen muss?

  2. Avatar von Rogoz
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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit möglich?

    Hallo Herr Müller,

    Sie sprechen einen interessanten Fall an. Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob in Ihrem BU-Vertrag eine abstrakte oder eine konkrete Verweisungsklausel enthalten ist. Sollte Sie die Nürnberger Versicherung auf eine konkrete Tätigkeit verweisen können, fürchte ich, dass Ihnen die Ansprüche aus dem BU-Vertrag abhanden kommen könnten. Ich verweise insofern auf ein Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom 07.11.2022 (Aktenzeichen: 8 U 2115/20), welche Sie auf der Homepage der Versicherungsrechts-Kanzlei Nürnberg im Volltext nachlesen können.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit möglich?

    Ich kann nur Rogoz beipflichten!

    Allerdings vom rein möglichen würde ich davon ausgehen, dass mit Aufnahme einer Tätigkeit in Art und Umfang, der alten Tätigkeit. Der Rechtsgrund aus dem Vertrag für eine Bu-Rente entfällt!

    Denn bei einer BU-Rente gibt es beide Grundformen, einmal die Summenversicherung und die Schadensversicherung!

    Während die Summenversicherung vertragsgemäß leistet, wenn die Vertragsbedingungen erfüllt sind! Wie bei ihnen eine Berufsunfähigkeit vorliegt!

    Gleichzeitig leistet die BU-Rente nicht einmalig, sondern zeitweilig, dauerhaft! Bei ihnen fast 3 Jahre lang!

    Allein aus Kostengründen gehe ich mal davon aus, dass die Versicherung, nach der Arbeitsaufnahme nicht leisten wird, die gezahlten Beiträge nicht die reellen Kosten einer dauerhaften Versorgung decken können.

    Für mich stellt sich nicht diese Frage, sondern bleibt die BU Versicherung weiterhin erhalten? Oder kündigt die Versicherung den Vertrag, zum 01.01.2023?

    Denn ein Neuabschluss wird wegen der Kündigung durch die Versicherung und Eintritt, des Versicherungsfall für die nächsten 5 /10 Jahre vollkommen ausgeschlossen oder nur zu erschwerten Bedingungen
    oder durch Ausschluss der Krankheit zustande kommen.

    Seinen Sie froh das wieder Arbeiten können, anstatt das Sie bis zur Rente versorgt sind und mit ein Eintritt in die Rentenphase mangels Sparvorgang in die Altersarmutsfalle tappen.

    bruno68

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