Steue sparen mit Nießbrauchrecht

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Angenommen hat Vater mehrere Immobilienobjekte im Wert von insg. 2 Mio.

    Um Erbschaftsteuer zu sparen, schenkt Vater der Tochter die Objekte mit Nießbrauchrechte in jedem Objekt,
    damit die jedes Objekt um den jeweiligen ießbrauchswert gemindert wird.

    Spart die Tochter dadurch viel Erbschaftsteuer ?

    Ist das legal, oder stellt Mißbrauch (Steuerhinterziehung) dar ?




    .

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Du weißt schon was Nießbrauch heißt?

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Die Mieteinnahmen gehen dann weiter auf das Konto vom Vater.
    Durch weniger/fehlenden Ertrag sinkt der Wert bei der Übertragung - aber um das Ganze abzuschätzen sollte der Vater und die Tochter zusammen einen Steuerberater/Notar zur Beratung besuchen.

    Nießbrauch geht auch bei Aktien-Depots - so können (besonders in Krisenzeiten) die Aktien zu einem geringen Wert in die (über-)nächste Generation übertragen werden und das Depot bleibt noch unter Kontrolle der gebenden Generation.

  4. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Mein Rat: Immobilien verkaufen und in ein Land ohne Erbschaftsteuer auswandern.

    Kommt immer mehr in Mode.

    Wer Geld hat, verlässt das Land, wer kein Geld kommt ins Land.

  5. Avatar von viktor
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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Wenn V ein Objekt an T übertragen hat,
    Wer V oder T, kann die Afa vom Objekt steuerlich absetzen ? Die Einnahmen bleibt ja bei V.

  6. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Vorbehalts- oder Zuwendungsniessbrauch?

  7. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Der Vater behält alles, Kosten und Einnahmen und es ändert sich lediglich auf dem Papier der Eigentümer bzw. für einen Teil der Immobilie. Ja, die Tochter spart hier erheblich Erbschaftssteuern, da bei einem Nießbrauchrecht die Immobilie extrem abgewertet wird, je nach erwarteter Lebensdauer des Vaters d.h. je jünger der Vater ist, desto mehr spart die Tochter bzw. desto mehr Anteil an der Immobilie kann für den Freibetrag geschenkt werden. Wenn der Vater im Extremfall über 90 Jahre ist, dann spart die Tochter nichts.

    Die Tochter hat wiederum den Nachteil, dass solange der Vater lebt, diese natürlich zwar auf dem Papier Teileigentümerin ist, aber keinerlei Einnahmen hat, also der Vater weiterhin quasi der Eigentümer bei einnahmen und Kosten bleibt.

    Kommt eben auf die Situation an, ob das sinnvoll ist: Wenn die Tochter schon vor dem Tod des Vater etwas bekommen soll über das sie auch verfügen kann, dann hilft Nießbrauch nichts. Wenn Tochter "gut situiert" ist und nur Erbschaftssteuern nach dem Tod des Vater "im Blick" sind, dann ist Nießbrauch sehr sinnvoll.

  8. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Zitat Zitat von StGe1973
    Kommt eben auf die Situation an, ob das sinnvoll ist: Wenn die Tochter schon vor dem Tod des Vater etwas bekommen soll über das sie auch verfügen kann, dann hilft Nießbrauch nichts. Wenn Tochter "gut situiert" ist und nur Erbschaftssteuern nach dem Tod des Vater "im Blick" sind, dann ist Nießbrauch sehr sinnvoll.
    Wenn die Immobilien, die eigentlich 2 Mio. € wert wären durch den Nießbrauch auf 400.000 € bekommen könnte (weil der Vater zum Beispiel noch genug Restleben haben dürfte), dann könnte er nach 10 Jahren auf den Nießbrauch einzelner Immobilien verzichten, sodass die Tochter dann auch schon früher etwas verfügen kann.
    Falls es wirklich schon sofort einen Ertrag für die Tochter geben soll, dann könnte man ja eine Wohnung für 200.000 € ohne Nießbrauch verschenken und weitere Wohnungen mit Nießbrauch. Dann muss aber darauf geachtet werden, ob dadurch nicht zu wenig steuerfrei übertragen werden kann.

  9. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Steue sparen mit Nießbrauchrecht

    Es handelt sich um Vorbehaltnießbrauch, voreingenommene Vermögenübertragung.
    bleibt alles wie vorher: Einnahmen, Ausgaben, Afa, Reparatur, Rücklage, ... bei Nießbraucher bzw. Vor-eigentümer Vater ?

    Nießbrauch Steuerminderung voll ausnutzen bis nur noch 400000,- Wert, dann sowieso Freibetrag ?

    Kann das Nießbrauchsrecht auch gleichzeitig für Mutter (an sich eine Vertrag unbeteiligte) mit eingeräumt werden ? Notar Kosten wie hoch ?
    Nun, wer räumt ihr das Nießbrauchrecht, Vater oder Tochter.

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