Weltsparen

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard Weltsparen

    die geldanlagen werden scheinbar beim weltsparen Bank eingesammelt.

    immer mehr banken überlassen ihre angebote und kontoeröffnungen dort.

    was steckt dahinten ? irgendwie beunruhigend.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Weltsparen

    Verschwörung, Schneeballsystem, Voodoo und Hokuspokus

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Cool AW: Weltsparen

    Querlenker?

    Bill Gates?

    Weltbank?

    Am besten das ganze Geld abheben und in Edelmetallen in den eigenen Keller legen ... damit die BRD GmbH es nicht ausgibt ...

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Weltsparen

    @viktor,

    es ist ganz einfach, die Banken haben keine Vertriebe vor Ort mehr. Die Kunden suche ist bei diesen Banken ist nicht mehr regional, sondern Europaweit!

    Bedenken sie die Weltsparen ist keine Bank, sondern nur eine Plattform! Hier bündeln sich die Banken die Anlagekapital brauchen.

    Für den Kunden gibt es die Sicherheit das die Banken auch Banken sind die in den jeweiligen Land der Einlagensicherung unterliegen! Damit werden die "schwarzen und grauen" Banken ausgesiebt!

    Und wenn eine schwarze Bank doch es schafft einzudringen, so haftet Weltsparen persönlich!

    bruno68

  5. Avatar von Datenklau
    Datenklau ist offline

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    Standard AW: Weltsparen

    Ich hatte auch überlegt über weltsparen anzulegen. Nach einem Blick bei trustpilot habe ich davon Abstand genommen.

    Ob Weltsparen für irgendwas persönlich haftet, müssten im Zweifel vermutlich Gerichte klären. Bisher gab es dort meine Kenntnis nach keine schwarze Bank.

  6. Avatar von finanzdoc
    finanzdoc ist offline

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    Standard AW: Weltsparen

    Hallo viktor,
    dass es einen generellen Trend Richtung Weltsparen (oder anderer Plattformen gibt) kann ich so nicht beobachten. Erst kürzlich hat zudem z.B. die IIG Bank ihre Angebote über Zinspilot (ebenfalls Raisin GmbH) eingestellt. Vielmehr beobachte ich, dass vor allem Nischen- und kleinere ausländische Banken über Weltsparen etc. in den deutschen Markt eintreten. Diese Strategie ist aber denke ich nachvollziehbar, da man so, wie bruno68 sagt, keinen eigenen Vertrieb und vor allem keine Kundenbetreuung aufbauen muss. Das wird dann über die Plattform abgewickelt.
    Von daher würde ich Stand jetzt sagen, dass die Anlageplattformen das Angebot an Anlagemöglichkeiten einfach vergrößern, indem sie Zugänge zu Banken schaffen, die sonst für deutsche Anleger im Zweifel nicht erreichbar wären.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Weltsparen

    hier möchte ich auf einen Fall aufmerksam machen! Was unter einer Weißen, Grauen oder Schwarzen Bank zu verstehen ist!
    Bafin ermittelt gegen "Sparkassa"27.12.2022
    Die Finanzaufsicht hat den Betreiber der Website "sparkassa.org" ins Visier genommen. Dieser bietet angeblich Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten an, verfügt der Behörde zufolge jedoch nicht über eine erforderliche Erlaubnis.

    Der Betreiber der Website "sparkassa.org" hat keine Erlaubnis

    • nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
    • und nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen.


    Dies teilt die Finanzaufsicht Bafin mit.

    • Auch eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) liegt der Behörde zufolge nicht vor.

    Anders als der Betreiber der Website angibt, wird er nicht von der Bafin beaufsichtigt und

    • ist auch nicht als Finanzanlagenvermittler gemäß Gewerbeordnung zugelassen.


    Auf der Internetseite werden angeblich Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten angeboten.

    • Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der Bafin vorliegen, rechtfertigten die Annahme, dass "Sparkassa" unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland erbringt, schreibt die Behörde.

    Vorsicht walten lassen
    Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG.
    Es gibt jedoch Unternehmen, die ohne die erforderliche Genehmigung tätig werden. Informationen darüber, ob eine Firma von der Bafin zugelassen ist, sind in der Unternehmensdatenbank der Behörde zu finden. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. (am)
    Damit erkennt man den Betrugsversuch, denn wer keine Zulassung hat, darf keine Geschäfte abwickeln, denn er verstößt sofort gegen eine der 4 Zulassungen! Was dann illegal ist und kaum Chancen auf Schadensersatz ergibt. Denn aus dem Vermögen des werden alle Kosten der Abwicklung vorrangig bezahlt und nur der Rest wird die Geschädigten gequotel ausgezahlt!

    Mit schöner Regelmäßigkeit wird die VSH nicht zahlen, da die Erlaubnis zum Vertrieb nicht vorlag und damit ein ordnungsgemäßer Betrieb niemals stattfand!

    Das erklärt auch die hohen Kosten bzw. der geringeren Renditen der weißen Produkte!

    bruno68

  8. Avatar von finanzdoc
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    Standard AW: Weltsparen

    Ursprünglich ging es hier ja um das Angebot von Weltsparen, wo sich die Raisin Bank hinter verbirgt. Hierbei handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um eine Bank mit regulärer Lizenz (https://www.weltsparen.de/raisin-bank/) was eine Recherche bei der Bafin bestätigt: https://portal.mvp.bafin.de/database...titutId=100112. Von daher sehe ich bei Weltsparen/Raisin keinen Grund für irgendeinen Verdacht

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Weltsparen

    @finanzdoc,

    ich habe
    Von daher sehe ich bei Weltsparen/Raisin keinen Grund für irgendeinen Verdacht.
    Das habe ich nicht gemeint! Viel wichtiger ist aber, ob Kunde erkennen kann, wenn dieser über das Internet Geld anlegen will. Ob die gewählte Bank überhaupt eine Zulassung für Deutschland hat!

    Denn im Netz tummeln eher mehr unseriöse als zugelassene Banken!
    Bafin warnt: Hinter dieser Website steckt nicht NFS Netfonds!
    Immer wieder muss sich die Finanzaufsicht mit Betrügern beschäftigen, die den Namen seriöser Institute für ihre Machenschaften missbrauchen. Jetzt zählt auch das Hamburger Haftungsdach NFS zu den Opfern.
    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht macht auf einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der NFS Netfonds Financial Service GmbH aufmerksam.
    Die Behörde stellt klar, dass diese zur Netfonds-Gruppe gehörende Gesellschaft nicht Betreiberin der Website nfsnetfonds.de ist.
    Die korrekte Internetadresse des Hamburger Haftungsdachs hat einen Bindestrich mehr – sie lautet www.nfs-netfonds.de.
    Daher rührt auch meine Antworten gezielt dahin, denn eine Beratung für Kapitalanlagen wegen den Haftung durch Vermittler entfallen wird!
    URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)14. Juni 2017(*)
    „Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2004/39/EG – Märkte für Finanzinstrumente – Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 – Begriff ‚Wertpapierdienstleistungen‘ – Anhang I Abschnitt A Nr. 1 – Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben – Mögliche Einbeziehung der Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags“
    In der Rechtssache C- 678/15 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom BuGH (Deutschland) mit Entscheidung vom 10. November 2015, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Dezember 2015, in dem Verfahren
    Mohammad Zadeh KhorassanigegenKathrin Pflanz
    erlässtDER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
    unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten T. von Danwitz, der Richter E. Juhász und C. Vajda (Berichterstatter), der Richterin K. Jürimäe und des Richters C. Lycourgos,
    Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,
    Kanzler: K. Malacek, Verwaltungsrat,
    ...
    2Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Mohammad Zadeh Khorassani und Frau Kathrin Pflanz über die durch Frau Pflanz erfolgte Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrags zwischen Herrn Khorassani und einem Dritten.
    ..
    6Art. 21 („Verpflichtung zur kostengünstigsten Ausführung von Aufträgen“) der Richtlinie sieht in den Abs. 1 bis 3 vor:
    ..
    Ausgangsrechtsstreit und Vorlagefrage

    13Im November 2007 empfahl Frau Pflanz, die nicht über die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG verfügt, Herrn Khorassani eine Kapitalanlage namens „Grand-Slam“.
    In diesem Zusammenhang ließ sie ihn einen Servicevertrag mit der GSS AG sowie einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der D. AG unterzeichnen. Beide Gesellschaften sind in Liechtenstein ansässig. Laut der Vorlageentscheidung ist der letztgenannte Vertrag auf die Anschaffung und Veräußerung sowie die Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne einer Finanzportfolioverwaltung gerichtet.
    14Herr Khorassani verpflichtete sich zu einer Einmalzahlung in Höhe von 20.000 Euro und zu monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 1.000 Euro, jeweils zuzüglich 5 % Agio. Im Dezember 2007 zahlte er insgesamt 27 000 Euro, von denen 19.731,60 Euro als Vorabverwaltungsgebühr und 1.285,71 Euro als Agio einbehalten wurden. In der Folge widerrief Herr Khorassani die Verträge und begehrte Rückzahlung sowie Schadensersatz.
    ..
    16Nachdem Herr Khorassani eine Rückzahlung in Höhe von 6.803,03 Euro erhalten hatte, wies das KG Berlin (Deutschland) seine auf Erfüllung der Restforderung gerichtete Berufung zurück.

    45...Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
    Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates in Verbindung mit Anhang I Abschnitt A Nr. 1 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die Wertpapierdienstleistung, die in der Annahme und Übermittlung von Aufträgen besteht, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, nicht die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags umfasst. von Danwitz Juhász ajda Jürimäe, Lycourgos Verkündet in öffentlicher Sitzung in Luxemburg am 14. Juni 2017.
    Hier liegt wohl ein Verständnisproblem vor, denn das Produkt heißt ja "Grand Slam"!
    Grand Slam, herausragende Leistung in verschiedenen Sportarten
    Nun ja, was heißt "Gran Slam" in diesen Deutschfall?
    Eher wohl doch "Großer Preis", es ist offensichtlich, dass hier der Kunde etwas falsch verstanden haben muss!

    bruno68

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