Vorsicht Gefahr

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  1. Avatar von bruno68
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    Standard Vorsicht Gefahr

    In Zuge einer neuen Vertriebsform in dem man sein Vermögen (Auto) gegen Kredit beleihen kann! Aber lesen Sie mal nach!
    Pfando muss übervorteiltem Kunden Schadenersatz zahlen
    Karlsruhe - Kunden, die an das Pfandleih-Unternehmen Pfando nicht nur ihr Auto, sondern auch noch viel Geld verloren haben, können auf Schadenersatz hoffen. Der BGH entschied am Mittwoch in einem Musterfall, dass der betroffene Kunde durch das Pfando-Geschäftsmodell "cash & drive" übervorteilt wurde.
    Es liege ein "wucherähnliches Rechtsgeschäft" vor. Die Karlsruher Richterinnen und Richter sprachen dem Mann in letzter Instanz Schadenersatz zu. In drei anderen Fällen muss das zuständige OLG nun prüfen, ob ebenfalls Ansprüche bestehen.
    Pfando sieht sich als Alternative zum Autopfandhaus
    Das Berliner Unternehmen Pfando, das bundesweit mehr als 25 Filialen unterhält, bezeichnet sich selbst als die bessere "Alternative zum Autopfandhaus" und Marktführer auf seinem Gebiet. "Bei Pfando erhalten Sie in 60 Minuten Bargeld für Ihr KFZ und können wie gewohnt weiterfahren!", heißt es auf der Internetseite.
    Umgesetzt wird das mit einer Kombination aus einem Kauf- und einem Mietvertrag. In allen vier Fällen hatten die Kunden ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft - immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Auto für sechs Monate zurück.
    Der Mann, dem Pfando nun Schadenersatz zahlen muss, hatte für seinen BMW, der knapp 14.000 Euro wert war, beispielsweise 5000 Euro bekommen. Für 495 Euro im Monat mietete er ihn zurück. Da sein Mietvertrag über das halbe Jahr hinaus verlängert wurde, zahlte er auf diese Weise an Pfando weitere 4455 Euro - bis er eine Monatsmiete schuldig blieb. Damit war das Auto weg. Denn bei Zahlungsverzug behält sich Pfando die sofortige Kündigung des Mietvertrags vor.
    Auslösung ist nicht vorgesehen
    Eine Auslösung für den Fall, dass der Kunde wieder zu Geld kommen sollte, ist anders als im klassischen Pfandleihhaus ohnehin nicht vorgesehen.
    Stattdessen war in den älteren Verträgen vereinbart, dass das Auto am Ende der Mietzeit immer öffentlich versteigert werden sollte. Daran durfte sich der ursprüngliche Eigentümer beteiligen. Ein möglicher Mehrerlös sollte aber nur anderen Käufern zufließen.
    In den neuen Verträgen ist die Versteigerung nach Angaben einer von Pfando beauftragten Anwaltskanzlei nicht mehr vorgesehen.

    In einem Muster-Mietvertrag, der der Deutschen Presse-Agentur zugesandt wurde, heißt es aktuell: "Der Mieter verliert mit der Vertragsbeendigung sein Besitzrecht an dem Fahrzeug."
    Er sei dann "verpflichtet, das Fahrzeug nebst Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugschlüssel sofort, spätestens binnen einer Frist von 24 Stunden, an den Vermieter zurückzugeben", also an Pfando.


    Hintergrund dürfte sein, dass die Gerichte bisher in erster Linie geprüft hatten, ob ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegt, nämlich ein verbotenes Rückkaufsgeschäft. Das ist laut BGH nicht der Fall. Dafür sehen die obersten Zivilrichter ein ganz anderes Problem:

    "Angesichts der den Kunden angebotenen Konditionen" sei eine Nichtigkeit der Verträge wegen Wuchers nicht ausgeschlossen, sagte die Vorsitzende Rhona Fetzer bei der Urteilsverkündung.

    Gericht vermutet verwerfliche Gesinnung der Beklagten

    Bei dem BMW-Fahrer war für den Senat der Fall eindeutig: Angesichts des "besonders groben Missverhältnisses" zwischen Kaufpreis und Wert des Autos werde "eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet".
    Für eine "Übervorteilung des Klägers" sprächen auch noch andere Vereinbarungen.

    • So musste der Mann in der Mietzeit zusätzlich sämtliche Kosten für Versicherung, Steuern und Reparaturen tragen.

    • Pfando muss dem Mann nun 16 000 Euro Schadenersatz zahlen. So viel würde es kosten, ein Auto wie das versteigerte wiederzubeschaffen. Außerdem bekommt er die Miete zurück - alles abzüglich der 5000 Euro, die er bei Pfando bar auf die Hand bekommen hatte.

    Ob Wucher vorliegt, muss vor Gericht für jeden Kunden einzeln geprüft werden.

    Der Erfurter Rechtsanwalt Holger Schilling, der eine dreistellige Zahl von Fällen betreut, ist aber sehr zuversichtlich, dass auch vielen anderen Betroffenen Schadenersatz zusteht.

    "Auch für die ganz neuen Fälle, die wir vorliegen haben, würde ich nach dem, was ich heute gehört habe, überall den Wucher bejahen", sagte er in Karlsruhe. Ein vergleichbares Missverhältnis zur Leistung liege in jedem seiner Fälle vor. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)
    Wie man sieht nützt es nichts der Werbung und Broschüren zu glauben, denn der Harken liegt im Text versteckt bsw. inhaltlich verschachtelt.

    Man sollte als Kunde sich jetzt schon Gedanken machen, ob nicht durch eine Insolvenz die Kunden letztlich leer ausgehen!
    Herausgeber: Pfando's cash & drive GmbH
    Damit könnten alle Kunden die ihre Auto verlieren, keine Schadensersatzansprüche mehr stellen, da die Forderung gegen die GmbH laufen und nicht auf den Eigentümer!

    Was meint ihr dazu?

    bruno68

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorsicht Gefahr

    Hallo Bruno, ohne in das Detail zu gehen, doch wenn Forderungen gegen eine GmbH laufen und diese in die Insolvenz geht prüft man doch dann die Insolvenzmasse der GmbH.
    Und wenn hier nichts mehr vorhanden ist dürfte ein Kunde leer ausgehen.

  3. Avatar von IckeAusM
    IckeAusM ist offline

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    Standard AW: Vorsicht Gefahr

    Dieses fragwürdige Geschäftsgebahren von Pfando ist schon länger bekannt und absoluter Müll.

    Man könnte nach deren Auftreten und deren Publikationen meinen, dass man seinen Wagen nur verpfändet - dass es also wie im klassischen Pfandhaus läuft.

    Dass es sich dabei aber um "sale and rent back" ahnt man dabei aber nicht, genauso wenig, dass ein Rückkaufrecht vertraglich ausgeschlossen ist,
    aber man sich an Versteigerungen beteiligen kann - wie gütig!

    Das wurde damals schon den Leuten nicht immer transparent dargelegt und wird es auch heute nicht!

    Bleibt zu hoffen, dass man diesem Laden endlich den Stecker zieht! Es haben sich ja bereits genügend Klagen angehäuft...

  4. Avatar von shyloKing
    shyloKing ist offline

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    Standard AW: Vorsicht Gefahr

    Partiell, denn liegt der Verdacht auf vorsätzliche Vorteilnahme, kann rechtlich auch der Eigentümer nachbelangt bzw. der GmbH-bedingte Gewährausschluss ausgeweicht/aufgehoben werden. Fallabhängig. Viele glauben, das die GmbH einen als Eigentümer automatisch vor Haftung schützt, gilt aber nicht immer, gerade bei fragwürdigen Geschäftsstrukturen mit Fokus auf kriminellen Handeln.

    Pfandos Geschäftskonzept basiert aber auch auf reinen Gutglauben, denn was hindert den Pfandnehmer selbst mit dem Geldpfand und dem Wertpfand gleichermaßen unerreichbar werden zu können?^^
    Auch wenn ein 'Kreditvertrag' zwischengeschaltet ist, könnte man dies als 'Schenkung' auslegen, da die Gegenbedingung der Pfandeinlage gar net erfüllt wird.
    Und besonders schwierig wirds bei Schädlicher Wertminderungen während der 'Kreditzeit' - und niemand will es gewesen sein.

    Ja, es gibt viele Abzocker, aber auf 50% Betriebliche kommen 25% Kundenbedingte bei mind.1:10 Geschäft/Kunden-Ratio.
    Da müßte ich mir sicher sein, das ich mich zumindest auf ein europaweites Moskau-Inkasse verlassen könnte. :P

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline
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    Standard AW: Vorsicht Gefahr

    natürlich weis ich über das "Durchstechen" bzw. unterlaufen eine GmbH!

    Aber es gibt die Möglichkeit, des Konkursprivileg nach Liechtensteiner Art, sofern kein Ust.- und Steuer Betrug vorliegt.
    Die Kontoeröffnung muss in Vaduz persönlich erfolgen. Dann kann ich wöchentlich und oder monatlich bis zu 9.999 € Deklassierungsfrei einzahlen.

    Der kauf von Kunst Edelmetall, Aktien, Anleihen und und bis zum Kaufwert von 9.999 € sind dies auch! wenn der Verkaufswert aber nach einen Jahr höher liegt!
    Am besten wären hier der Kauf von Zero Bonds, weil hier mit Abschlag von Norminale gekauft wird!

    Selbst Zinsen und Dividenden lassen sich auslagern, ohne Steuerbetrug, nämlich über das sogenannte Steuertafelmodell mit 35 %, statt 25 %. Nicht nur das, sondern der Staat schuldet dann die Differenz dem Insolvenzverwalter!

    Natürlich macht man dies mit doppelt Konten, falls ein Konto auffliegen sollte!

    bruno68

  6. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Vorsicht Gefahr

    Allein schon die beschissene Werbung mit em Loddar

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