Wir sind gerade dabei, die Zinsen kurzfristieg festzuschreiben.
Die Volksbank hatte uns mal mitgeteilt, dass hier der "Swap" Satz angeblich als Grundlage herangezogen wird (Auskunft vom Sachbearbeiter!) plus ein Aufschlag von anfänglich 0,9% und jetzt von ca. 1,3%.
Nun hat uns der "Mitarbeiter" letzte Woche 11.11.22 einen Zins von 4,13-4,18% mitgeteilt (da lag der Swap 5 Jahre bei ~3,18%).
Da zwischenzeitlich der Swap gefallen ist, auf ca. 2,74% habe ich mal heute angefragt wie den so der Zinssatz ist.
Ich habe da folgende Werte von 4,08-4,13% präsentiert bekommen.
Also gerade mal 0,05 % weniger, obwohl der "Swap" um 0,5 % gefallen ist.
Könnte mir bitte einer erklären, warum dieser neuere Wert so gar nicht zudem erwarteten (~3,8%) passt?
Wie ermitteln die Banken eigentlich ihrer Zinssätze, passt das zur Aussage von dem Mitarbeiter, gibt es dazu "Spielregeln" oder darf die Bank das nach eigenem ermäßen machen?
Wir sind gerade dabei, die Zinsen kurzfristieg festzuschreiben.
Die Volksbank hatte uns mal mitgeteilt, dass hier der "Swap" Satz angeblich als Grundlage herangezogen wird (Auskunft vom Sachbearbeiter!) plus ein Aufschlag von anfänglich 0,9% und jetzt von ca. 1,3%.
Nun hat uns der "Mitarbeiter" letzte Woche 11.11.22 einen Zins von 4,13-4,18% mitgeteilt (da lag der Swap 5 Jahre bei ~3,18%).
Da zwischenzeitlich der Swap gefallen ist, auf ca. 2,74% habe ich mal heute angefragt wie den so der Zinssatz ist.
Ich habe da folgende Werte von 4,08-4,13% präsentiert bekommen.
Also gerade mal 0,05 % weniger, obwohl der "Swap" um 0,5 % gefallen ist.
Könnte mir bitte einer erklären, warum dieser neuere Wert so gar nicht zudem erwarteten (~3,8%) passt?
Wie ermitteln die Banken eigentlich ihrer Zinssätze, passt das zur Aussage von dem Mitarbeiter, gibt es dazu "Spielregeln" oder darf die Bank das nach eigenem ermäßen machen?
Ich habe mal in Darlehensverträgen mit Bezug zum Basiszinssatz o.ä. gesehen, dass die Veränderung des Grundwerts nur berücksichtigt wird, wenn sich der Wert um einen Mindestpunktwert verändert.
z.B. Verzinsung mit 2% über Basiszinssatz
Eine Änderung des Basiszinssatz wird nur berücksichtigt, wenn die Änderung mindestens 0,5 Punkte beträgt
Dann würde z.B. die Erhöhung um 0,75 berücksichtigt werden, die 2 Schritte über 0,25 nach unten aber nicht.
Vielleicht nochmal als Idee zum Nachlesen in den Verträgen. Gegen diese These würde aber die relativ kleine Reduzierung um 0,05 Punkte sprechen.
Höhere Kosten werden gleich weitergegeben - niedrigere Kosten nimmt die Bank gerne erstmal selbst zum Vorteil.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Sieht man ja auch beim aktuellen Urteil zu den Gebühren von Bausparverträgen. Ohne Zustimmung vom Kunden wurden Gebühren eingeführt, denen man immerhin widersprechen konnte. Nun bin ich mal gespannt, wie ich die Gebühren bei den Verträgen zurückbekomme, bei denen von vornherein Gebühren erhoben wurden.
Ich habe mal in Darlehensverträgen mit Bezug zum Basiszinssatz o.ä. gesehen, dass die Veränderung des Grundwerts nur berücksichtigt wird, wenn sich der Wert um einen Mindestpunktwert verändert.
z.B. Verzinsung mit 2% über Basiszinssatz
Eine Änderung des Basiszinssatz wird nur berücksichtigt, wenn die Änderung mindestens 0,5 Punkte beträgt
Dann würde z.B. die Erhöhung um 0,75 berücksichtigt werden, die 2 Schritte über 0,25 nach unten aber nicht.
Vielleicht nochmal als Idee zum Nachlesen in den Verträgen. Gegen diese These würde aber die relativ kleine Reduzierung um 0,05 Punkte sprechen.
Nach Benny Beitrag hab ich mir deinen Beitrag nochmal durchgelesen und festgestellt, dass ich den fehlinterpretiert habe. Meinen Beitrag kannst du ignorieren.