Ablehnung eines Girokontos wegen Einkünften aus Hartz 4
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Ablehnung eines Girokontos wegen Einkünften aus Hartz 4
Mein Sohn ist 25 Jahre und hat leider bisher noch keine Ausbildung absolviert. Da er nicht so leicht vermittelbar ist, bezieht er Einkünfte aus Hartz IV, seitdem er 25 Jahre geworden ist. Da ich aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin, muss er nun seine Verpflichtungen selbst tätigen, das heißt, er muss auch für die Miete und andere Verbindlichkeiten aufkommen.
Er hatte bisher kein Girokonto – kann die Bank es ihm verweigern, da er kein "richtiges" Einkommen hat?
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AW: Ablehnung eines Girokontos wegen Einkünften aus Hartz 4
Nein, die Banken, die Girokonten anbieten, müssen auch jedem Hartz IV-Empfänger die Möglichkeit geben, ein Girokonto zu eröffnen.
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