Hauskauf mit EK und ETW ohne anrechenbares Einkommen?

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  1. Avatar von feffchen
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    Frage Hauskauf mit EK und ETW ohne anrechenbares Einkommen?

    Guten Tag zusammen,

    ich suche Rat für folgende Situation.

    Meine Mutter und ich haben ein EFH mit Einliegerwohnung gefunden für 500k€.

    EK 200k€.

    Meine Mutter besitzt weiterhin eine ETW 4 Zimmer, 90qm. Schlechte (Mikro-)Lage nahe Köln im Plattenbau.
    Ich gehe von höchstens 200k€ aus. Ich selbst wohne aktuell zur Miete.

    Problem: Ich selbst bin bis August 23 noch Student und meine Mutter ist in Frührente.
    Sprich keines unserer Einkommen wird wohl gewertet werden..
    Dennoch kurz dazu: sie 1.700€ (Rente + PK) und ich 1.200€ (duales Studium)

    Die beste Lösung wäre sicher bis August abzuwarten.
    Gäbe es dennoch irgendeine Möglichkeit, hier zu investieren?
    Im besten Fall bräuchten wir nur 50-150k€ von der Bank.
    Allerdings müsste die ETW etwa gleichzeitig verkauft werden bzw. mit Mietklausel.
    Ist alles noch nicht organisiert, könnte man mit diesem Anliegen zu einem Finanzierungsberater oder würde der uns gleich abweisen?

    Lieben Dank vorab!

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Hauskauf mit EK und ETW ohne anrechenbares Einkommen?

    Hallo, rechnen Sie schon mit EUR 200.000 Eigenkapital nach dem Verkauf der ETW in Köln? Ansonsten wären auch Fragen wie hoch sind die Restschulden auf Objekt Köln. Verkehrswert EUR 200.000 haben Sie ja beschrieben.
    Davon würde man sicherlich die Baufinanzierungsbelastung für Ihre Mutter ausmachen. Also wichtig wäre wie hoch die monatliche Rate für das Objekt in Köln ist.
    Bei Ihnen bringt es ja nichts bis August 2023 zu warten wenn Sie bis dahin ein Studium haben. Hier sollten ja auch einige Monate eine Gehaltsabrechnung vorliegen damit man dann Ihr Einkommen anschauen kann.

  3. Avatar von feffchen
    feffchen ist offline
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    Standard AW: Hauskauf mit EK und ETW ohne anrechenbares Einkommen?

    Vielen Dank Bankkaufmann!

    Das Objekt in Köln ist abbezahlt.
    Zusätzlich zum Objekt haben wir 200€ EK, die wir mit einbringen können.

    Sprich allein mit dem Einkommen meiner Mutter könnte man eine Finanzierung anfragen? Online versuche ich es gar nicht erst, die Formular sind auf unsere Situation nicht ausgelegt.


    Des Weiteren wollen die Eigentümer die kleinere WE (für mich) noch bis Dezember 2023 bewohnen und dafür gerne Miete zahlen.
    Hierzu habe ich mich nun belesen und überlege 1. die Miete im Voraus vom Kaufpreis abzuziehen und/oder die Zahlung in Anzahlung und Rest bei Übergabe aufzuteilen (hierfür spricht die Zeit, die wir für den Verkauf der ETW benötigen). Weiteres sollte dann wohl gleich mit einem Notar besprochen werden, damit es wasserfest ist, richtig? Sprich wann erfolgt die Grundbuchänderung, wer ist zuständig für Schäden vor der Übergabe, was, wenn Eigentümer noch nicht ausziehen können, ...


    Es wäre unser erster Hauskauf und ich fühle mich leicht überfordert.

  4. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Hauskauf mit EK und ETW ohne anrechenbares Einkommen?

    Du könntest sicherlich unterschiedliche Zeiträume für die Zahlung des Kaufpreises vereinbaren.
    Wenn du dies im Grundbuch auch umsetzen willst, dann müsstest du das Haus erst in eine WEG verwandeln.
    Dieser Aufwand wird sich aber nicht lohnen.
    Es ist natürlich generell die Frage, wie schnell das Grundbuchamt bei euch ist. Der Bank reicht in der Regel die Vormerkungserklärung.

    Ich denke mal dieser Hausübergang ist einer mit ganz viel Geben und Nehmen und Vertrauen.

  5. Avatar von Hubi87
    Hubi87 ist offline

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    Standard AW: Hauskauf mit EK und ETW ohne anrechenbares Einkommen?

    In der Regel herscht in Deutschland vertragsfreiheit, so kann theoretisch alles in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
    Sinnvoller ist es sich auf eine monatliche Miete zu einigen und diese vom Kaufpreis abzuziehen (weniger Grunderwerbssteuer und weniger Notar kosten).
    Da keine Miete "fließt" könnt ihr schon vor dem Kauf einen Mietvertrag mit Enddatum Dezember 2023 aufsetzen und beide unterschreiben.
    So sind die Verkäufer auf der sicheren Seite und erstmal beruhigt.
    Der Eigentümer bzw. die Versicherung kommt für Schäden bis zur Kaufpreiszahlung auf.

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