Ausschluss vom Erbe durch vorzeitige Auszahlung

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1Antworten
  1. Avatar von mandora
    mandora

    Standard Ausschluss vom Erbe durch vorzeitige Auszahlung

    Hallo Finanzexperten,

    unser Sohn möchte sich selbstständig machen und benötigt von uns eine größere Menge Geld. Wir sind auch gerne bereit, ihn zu unterstützen, möchten jedoch nicht, dass seinen Geschwistern dadurch ein Nachteil entsteht. Unsere Idee ist daher, ihm diese Summe vorzeitig auf das Erbe anzurechnen. Haben wir die Möglichkeit, festzulegen, dass unserem Sohn nach unserem Ableben keine weiteren Vermögenswerte mehr zustehen?

    Grüße
    mandora

  2. Avatar von Ben
    Ben

    Standard AW: Ausschluss vom Erbe durch vorzeitige Auszahlung

    Hallo mandora,

    ich kann Dich sehr gut verstehen.

    Meine Eltern haben mich seinerzeit auch auf diese Weise unterstützt und
    dies durch einen so genannten notariellen Erbverzichtsvertrag geregelt.

    Gruß, Ben

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