Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Hallo,
meine Tante hat eine Rentenversicherung, dessen Betrag bei Todesfall meine Mutter erhält.
Ende September ist die Tante schwer gestürzt und lag im Krankenhaus. Ich habe mit meinen Eltern besprochen, was wir mit dem Rentenvertrag machen sollen.
Meine Mutter wusste davon gar nichts mehr, und sie wollte das Geld auch nicht mehr haben. Wir haben beschlossen, den Vertrag zu kündigen, damit das Geld auf das Girokonto der Tante überwiesen wird.
Ich habe eine Kontovollmacht für meine Tante, und ich habe Zugriff auf das Internet-Portal der Versicherung, dafür musste beide Male meine Tante unterschreiben.
Außerdem habe ich eine allgemeine Vollmacht für meine Tante. Darin gibt es auch den Abschnitt Vermögensvorsorge, und überall wurde Ja angekreuzt. Diese Vollmacht habe ich sowohl der Bank als auch der Versicherung mitgeschickt.
Den Vertrag habe ich bei der Hausbank gekündigt, denn dort wurde er abgeschlossen. Den zuständigen Mitarbeiter der Versicherung habe ich auch angeschrieben.
Die Versicherung hat sich gar nicht gemeldet, bis heute nicht.
Die Hausbank hat sich zunächst auch lange nicht gemeldet, dann nur sehr zögerlich, und sie gab zu Bedenken, dass die Vollmacht wohl nicht ausreicht, weil sie nicht notariell beurkundet worden ist.
Ich habe gebeten, das zu prüfen, aber bis heute hat sich die Versicherung bei der Bank angeblich noch nicht dazu gemeldet.
Am Wochenende ist die Tante verstorben. Der Bankberater meint lapidar, dann kriegt das Geld jetzt ohnehin meine Mutter. Aber genau das wollten wir ja nicht, weil sie keine Blutsverwandte ist und einen höheren Steuersatz hätte.
Ich habe die Versicherung doch schon vor zwei Wochen mit Vollmacht und Kontovollmacht gekündigt, und das lief ins Leere.
Darf mir die Bank diese Kündigung verweigern?
Brauchen Banken wirklich eine notarielle Vollmacht, damit jemand anders die Bankgeschäfte übernehmen darf?
Für mich ist das Verhalten der Versicherung total unseriös. Die haben sich ja noch nicht mal bei mir gemeldet.
Die wollen anscheinend das Geld nicht rausrücken und sträuben sich mit aller Macht dagegen.
Dürfen die das denn? Dürfen die mir die Kündigung ablehnen, obwohl ich vor zwei Wochen an zwei Bankberater und einen Versicherungsberater geschrieben hatte, ich möchte den Vertrag kündigen?
Ich habe für meine Eltern ebenfalls eine Vollmacht, aus der hervorgeht, dass ich die Vermögensvorsorge im Notfall übernehmen darf.
Das würde dann ja auch ins Leere laufen, wenn meine Eltern mal krank werden und nicht mehr ansprechbar sind, dann nützen mir die ganzen Vollmachten nichts, da diese nicht notariell bestätigt wurden. Ist dem so?
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Woher sollen Bank/Versicherung wissen, dass der Vorsorgefall eingetreten ist? Hast du ein Attest des behandelnden Arztes beigelegt, welches die Vollmacht begründet? Also ein Attest, dass die Tante geistig nicht mehr in der Lage ist selber zu entscheiden?
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
So ist es, wen man keine Ahnung hat!
Leider verhalten sich die Versicherung und die Bank richtig! Keiner will doppelt bezahlen! Nur wer die Police vorlegt, hat Anspruch auf die Versicherungssumme!
Jetzt ist es eh zu spät, jetzt wird nur ausbezahlt, wenn der Erbschein vorliegt!
Ich hoffe, dass die Tante ein Testament erstellt hat, gegenwärtig gilt das Erbrecht, alle Vollmachten sind mit dem Tod des Erstellers erloschen.
Der Bankberater meint lapidar, dann kriegt das Geld jetzt ohnehin meine Mutter. Aber genau das wollten wir ja nicht, weil sie keine Blutsverwandte ist und einen höheren Steuersatz hätte.
Gibt es keine Testament und keine Erben, so erbt der Staat alles!
Nur wenn ein Testament und mit Bestimmungen gibt, kann das Geld nach dem Willen des Erblassers verteilt werden.
Allerdings, ein Testament kann formlos erstellt werden. Aber nur mit handschriftlichen Wörter bzw. Sätze und Unterschrift, Datum und Ort.
Ob oder wie bzw. das "warum" weder die Versicherung der Kündigung nicht ausführte, nun das könnte später also nach dem Erbe eine Frage der Gerichte werden, wenn ein Vermögensschaden eingetreten ist!
Wenn die Vollmacht zur Kündigung ausreichte, aber nicht ausgeführt wurde.
Hätte sich ein Vermittler der Versicherung bei der Kundin melden müssen. Und nachfragen müssen, ob es ihr Wille ist!
Wenn aber im Bereich des Antrages steht: Wer denn erbt und nur die Person erbt, der dort steht, dann greift die Vollmacht überhaupt nicht. Steht der Ex drinnen, so erbt dieser, sofern dieser noch lebt.
In besonderen beschissen Fall erben deren leiblichen Kinder des Ex dann. Und Sie gehen leer aus.
Ob ein Schadensanspruch, wegen nicht Ausführung eines Willens entstanden ist, das kann nur ein Anwalt ermitteln! Bitte wenden Sie sich an einen!
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Wenn die Kündigung rechtens ist vor Tot der Tante dann zählt das. Das kann man prüfen lassen. Da Tante verstorben ist und Unklarheiten aufteten ( zu 90%) würde ich auch sowieso einen RW einschalten. Damit allen Erben zu ihrem Recht kommen. Auch dann wenn sich sich alle vorher einig sind.
Da spreche ich aus eigene Erfahrung.!!
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Eine Vollmacht ist im Regelfall formlos d.h. die Kündigung sind rechtens. Kannst nur zu einem Rechtsanwalt, sonst wird das nichts werden.
Allerdings ist wichtig, dass du den Eingang deiner Schreiben nachweisen kannst, deshalb hoffe ich für dich, dass du diese als Einschreiben verschickt hast und die entsprechenden Belege deinem RA übergeben kannst. Dann sollte das kein Problem sein....
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Zum Rechtsanwalt würde ich jetzt nicht unbedingt gehen wollen.
Die Versicherung muss sich doch vor der Auszahlung an die Person wenden, die das Geld laut Vertrag erhalten soll, und diese muss dann entscheiden, wie damit verfahren wird. Was anderes können wir hier nicht mehr machen.
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Geh zu einem Anwalt. Das ist das beste was du machen kannst. auch wenn er etwas kostet . Eine Versicherung versucht sich immer die Auszahlung zu verweigern. Du hast rechte die du gar nicht kennst und die Versicherung das ausnutzt.
Aber es ist deine Entscheidung.
Du brauchst dann auch hier nicht weiter zu schreiben wenn du das Geld nicht haben möchtest. Wir können dich so nicht helfen.
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bruno68
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AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Nein, so einfach wird das nicht!
Ein Kündigung reicht nicht, die Versicherungs-Urkunde muss eingereicht werden.
Des Weiteren steht ein Begünstigen, in den Versicherungsvertrag, sehen Sie nach wer drinnen steht.
Denn es gibt 4 Personen je Vertrag: Der Antragssteller, Vertragsinhaber, Beitragszahler und der Begünstige im Lebensfall und/oder Todesfall!
Man darf auch den Irrtum, das mit der Kündigung trotz mit dem Tod der Erblasserin weiterhin so verfahren kann. Das gesamte Vermögen wird bis zur Testamentseröffnung vom Amtswegen arestiert.
Gibt es kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
Sind Sie nicht, mit der Erblasserin nicht Verwandt so steht bedauerlicherweise im Fall des Versterbens ohne Testament rein rechtlich nichts zu.
Wegen ihren möglichen Anspruch besteht dann nur gegen den Erben, eine Erfüllungsanspruch. Ob dieser dann freiwillig den Vermögenswert der Police rausrückt? Nun, sehr zweifelhaft!
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
bruno68 hat Recht!
Das Geld wird im Todesfall nur an den Begünstigten ausbezahlt, und das ist ein Elternteil von mir.
Meine Eltern wollen das Geld aber nicht mehr, sie möchten, dass ich das Geld bekomme, weil ich der Alleinerbe bin.
Aber sobald in einem Versicherungsvertrag eine begünstigte Person steht, erhält immer diese das Geld, egal, was im Testament steht.
Das hat mir sogar der Notar bestätigt. Der Alleinerbe hat keinen Anspruch auf die Versicherung, sobald es einen Begünstigten gibt.
Darum wollten wir ja die Versicherung auflösen, solange die Tante noch lebt, aber sie ist dann doch zu schnell verstorben.
Im Grunde genommen hätte ich die Versicherung gar nicht kündigen können, denn mir gehört diese Versicherung nicht.
Die Tante hätte hier zur Auflösung unterschreiben müssen, doch dazu war sie schon zu krank gewesen.
Aber es besteht doch die Möglichkeit, dass der Begünstigte, also das Elternteil, die Auszahlung der Versicherung nicht annimmt und eine Ersatzperson bestimmt, die das Geld erhalten soll, und das wäre dann ich. Wäre das so möglich?
In diesem Fall muss ich das Geld dann auch versteuern.
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#11
StGe1973
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AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Also du musst da jettz 2 Punkte unterscheiden.
1. Die Kündigung:
Diese ist wirksam, wenn du entsprechende Vollmachten hast. Das kannst mit entsprechenden Belegen per RA durchsetzen.
2. Die Erbfall:
Nun kommt es darauf an, wann hast du gekündigt und welche Kündigungsfrist steht im Vertrag. Da kann von 1, 2 oder 3 Monate alles stehen. Wenn der Todestag innerhalb der Kündigungsfrist ist, dann ist der Vetrag noch wirksam und der Geld bekomt entsprechend der Begünstigste. Wenn zwischen Kündigung und Todestag die Kündigungsfrist verstrichen ist, dann wird es zur Erbmasse.
Wenn es dir wichtig ist, dann wird dir nur ein RA helfen können.
Warum sollte deine Mutter das Geld nicht annehmen? Wenn sie es nicht will, kann sie es spenden oder dir mittels einer Schenkung zukommen lassen.
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Ich hatte keine Vollmacht für diese Versicherung. Ich habe nur bei Bank und Versicherung darum gebeten, den Vertrag aufzulösen, aber eine Vollmacht hatte ich wohl keine.
Meine Mutter will das Geld nicht spenden, sondern meine Eltern möchten, dass ich das Geld bekomme, weil ich als Blutsverwandter zu meiner Tante einen geringeren Steuersatz habe. Natürlich hätte man das viel früher anleiern müssen, das ist mir auch klar. Aber dass die Tante so schnell stirbt, damit hat auch keiner gerechnet.
Ja, mit einer Schenkung ginge das zur Not auch, aber diese wird dann 10 Jahre auf das Erbe meiner Eltern angerechnet, was den Freibetrag angeht.
Kann denn meine Mutter der Versicherung nicht sagen, dass ich der neue Begünstigte sein soll, und dass die Versicherung den Betrag direkt an mich ausbezahlen soll?
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#13
StGe1973
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AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Ich bin kein Jurist, das alles kan dir nur ein RA mit entsprechender Sicherheit beantworten.
Der Begünstigste kann selbst nichts ändern, das müsste der Inhaber tun, was nach dem Tod natürlich nicht mehr möglich ist. Nach dem Tod kann mW auch ein Vollmachtinhaber nichts mehr ändern...
Wenn du eine Vermögensvorsorgevollmacht hattest, warum solltest du dann die Versicherung nicht kündigen können. Damit hast du Kontrolle über alles Vermögen, was zumindest mM auch die Rentenversicherung betrifft. Außer die Vollmacht wäre nur auf Bankkonten bzw, Bankgeschäfte beschränkt, dann natürlich nicht.
Aber wie gesagt, geh doch bitte zu einem RA. Lege diesem deine Vollmachten vor und dieser wird dir ganz schnell sagen können, ob damit die Kündigung rechtens war. Mit dem Versicherungsvertrag wird er dir auch genau die Kündigungsfrist sagen können und ob dieses Geld nun an deine Mutter geht oder Erbmasse wird.
Im "schlechtesten" Fall geht das Geld an deine Mutter und dann mittels Schenkung an dich. Das mit dem Freibetrag ist halt nicht zu ändern, aber wenn deine Eltern noch 10 Jahre leben, dann verlierst du nichts. Da du deine Mutter hoffentlich sehr liebst, hoffst du einfach, dass sie noch 10 Jahre leben wird. Dann ist alles wieder auf Null und du hast den Freibetrag wieder...
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wir reden nochmal mit der Versicherung, und dann sehen wir weiter.
Ich hätte auch gedacht, dass ich mit meiner Vollmacht Bankgeschäfte tätigen darf, aber diese Vollmacht war eben "nur" unterschrieben und nicht vom Notar bestätigt, und das hat der Bank nicht gefallen.
Ist es denn so, dass man, um Bankgeschäfte für andere tätigen zu können, wirklich eine notariell bestätigte Vollmacht benötigt?
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Wie kannst du als Nachkomme deiner Eltern einen besseren Steuerfreibetrag in der Erbschaft haben, als deine Eltern selbst. Never ever.
Geschwister und Kinder der Geschwister sind im gleichen Freibetrag bei 20T€. Durch die Verteilung auf 2 Personen sind es damit sogar 40t€. Deine Mutter kann diir danach bis zu 400T€ steuerfrei schenken.
Also bist du doch so sogar besser gestellt, als wenn du komplett alles allein geerbt hättest.
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#16
utopus
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AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Evtl. ist nur der Vater mit der Tante blutsverwandt? (Warum war der dann nicht als Begünstigter eingetragen?)
Der Unterschied zwischen Steuerklasse 2 und 3 bei der Erbschaftssteuer ist eigentlich auch nicht soo riesig - hängt natürlich von der Summe ab.
Der Freibetrag der Eltern ist 400t€ je Elternteil - also zusammen 800t€ - wenn das mit der Rentenversicherung überschritten wird, sollte man mit den Eltern über eine teilweise Übertragung vor dem Erbfall mal reden ... das Eigenheim der Eltern kann u.U. auch ohne Erbschaftssteuer übertragen werden, wenn man danach eine gewisse Zeit darin wohnt (10 Jahre?) ... oder Überschreibung mit Nießbrauch kann hier Steuern senken/vermeiden helfen ...
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Richtig, nur mein Vater war blutsverwandt mit meiner Tante, und ich als Neffe somit auch. Meine Mutter ist es nicht.
Warum dann nicht mein Vater als Begünstigter eingetragen war, verstehe ich auch nicht. Ich habe das meinen Eltern schon vor über einem Jahr mehrmals vorgeschlagen, dass man den Versicherungsvertrag ändern sollte, aber dazu waren sie schlichtweg zu faul gewesen. Außerdem hat niemand von denen gerechnet, dass die Tante so schnell sterben wird. Die haben gedacht, die lebt ewig. Mir war schon klar, dass das bei einem schnellen Todesfall wegen den Steuerklassen ungünstig ausgehen wird, aber der Prophet im eigenen Lande hat bekanntlich keinen Wert. Ich habe mir den Mund fusselig geredet - ohne Erfolg! Und jetzt zahlt meine Mutter für die Versicherung in der höchsten Steuerklasse. Dumm gelaufen, aber ich kann da nicht mehr machen als meine Eltern darauf hinzuweisen, und wenn dann nichts passiert, dann ist das halt so.
Ich weiß, dass ich pro Elternteil 400,- Euro Freibetrag habe und habe meine Eltern auch schon des öfteren darauf hingewiesen, ob man das nicht ausnutzen sollte, aber auf dem Ohr sind sie taub. Die glauben zum einen, sie leben ewig, und zum anderen wollen sie sich von ihrem Eigentum nicht trennen. Denen gefällt dir Vorstellung nicht, dass ich schon was erbe, wenn nur einer von beiden stirbt. Auch hier habe ich mir den Mund fusselig geredet, aber vom Sterben wollen meine Eltern einfach nichts hören. Was soll man da machen?
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#19
utopus
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AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Bei rein gesetzlicher Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) erben die Kinder ja beim Tod eines Elternteils schon 50% und der Ehepartner auch 50% ...
und es gab auch durchaus schon undankbare Beschenkte, die die Eltern aus dem Haus geworfen haben, nachdem die Schenkung vollzogen war.
(Bzw. haben renitente Untermieter mit ins Haus gesetzt ... oder ähnliches ...)
Man kann natürlich niemanden zwingen - und im Zweifel kann so eine Schenkung auch wieder rückabgewickelt werden, falls der Schenker selber in Schwierigkeiten kommt.
(Pflegekosten etc.) - und dass neben dem selbstgenutzten Eigenheim noch zusätzlich über 400t€ vorhanden sind, ist ja nur relativ selten der Fall ...
aber man kann ja sogar Depots mit Niesbrauchrecht verschenken.
AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert
Meine Eltern haben ein Berliner Testament. Das ist einerseits ein Vorteil, denn das kann nach dem Tod einer Person nicht mehr geändert werden, d.h. ich bin dann auf jeden Fall der Schlusserbe des Überlebenden, richtig?
Andererseits ist es ein Nachteil, wenn man am Schluss den Freibetrag übersteigt, aber das weiß man im Vorfeld halt nicht.