Mein Mann und ich haben unser Haus vor 7 Jahren gekauft und bezahlen seitdem die Festhypothek ab mit Zinssatz knapp über 4%.
Nun leider müssen wir das Haus bald verkaufen und für ein oder mehrere Jahre im Ausland leben. Das wird kein Urlaub sein sondern wir müssen uns um einen Familienmitglied kümmern.
Fällt das eine Vorfälligkeitsentschädigung wenn wir das Haus verkaufen?
Ich kenne mich leider mit Finanzen nur minimal aus und würde mich hier erstmal informieren.
Grundsätzlich ja.
Allerdings wird bei der Ermittlung des Zinsschadens entgegengerechnet, wie die Bank zu heutigen Konditionen Kredite vergeben kann.
Wenn euer Darlehen vor 7 Jahren abschgeschlossen wurde, dürften es einen Zinssatz von 2-2,5% gehabt haben.
Da wir jetzt über den Zinsen stehen, ist die VFE vermutlich relativ gering oder sogar 0.
Das kann die aber deine Bank ausrechnen.
PS: Habe überlesen, dass ihr 4% zahlt. Wundert mich zwar, da wir 2012/2013 abgeschlossen haben und unter 3% zahlen.
Bei 4% wird kann welche anfallen.
Wenn wir das Haus zu einem Bekannten verkaufen, der das gleiche Kredit zum gleichen Zinssatz kaufen würde, würde der Zinsschaden dann entfallen?
Leider nein, denn die Zinsen sind angestiegen!
Zwar wird der Kredit über das Grundbuch besichert, aber die Zinsen sind ein Ergebnis der Bonität des Schuldners, der Laufzeit und Beleihungsauslauf. daher ist eine "Übertragung" nur über ein Verkauf möglich.
Anderes wäre, wenn es Familienangehörige wären, da ist es möglich über ein Bausparvertrag einen Übertrag nach § 15 AO vorzunehmen.
Über das Finanzkonstrukt zu nichts bekannt, es gibt die Möglichkeit ein 10 Jahresdarlehn auf 8 Jahre zu verkürzen, wenn durch einen Bausparvertrag nach der Zuteilung dessen das Restdarlehn ablösen würde!
Aber dies müsste einer gründlichen Prüfung der Darlehnsunterlagen erfolgen.
Aber von einer Gläubigerbank und deren Vertriebler wäre hier keine Hilfe zu erwarten.
Theoretisch ist es möglich, dass die Bank einen neuen DN als Vertragspartner akzeptiert. Aber das sind extreme Ausnahmefälle, da solltest du nicht damit rechnen. Der Normalfall ist, du musst Kredit beim Verkauf ablösen, neuer Käufer finanziert neu.
VFE wird defintiv fällig werden, da Banken mit der Soll-Haben Methode rechnen d.h. du musst den Zinsschaden ersetzen von deinem Sollzins (knapp üner 4%) und dem Habenzins, wenn die Bank den restbetrag fest bis zum regulären Ende anlegt.
@ Dallmeyer,
Leider nein, denn die Zinsen sind angestiegen!
Zwar wird der Kredit über das Grundbuch besichert, aber die Zinsen sind ein Ergebnis der Bonität des Schuldners, der Laufzeit und Beleihungsauslauf. daher ist eine "Übertragung" nur über ein Verkauf möglich.
Blödsinn!!!!!
Anderes wäre, wenn es Familienangehörige wären, da ist es möglich über ein Bausparvertrag einen Übertrag nach § 15 AO vorzunehmen.
Was heilt hier ein Bausparvertrag???? Warum ein Familienangehöriger???
Über das Finanzkonstrukt zu nichts bekannt, es gibt die Möglichkeit ein 10 Jahresdarlehn auf 8 Jahre zu verkürzen, wenn durch einen Bausparvertrag nach der Zuteilung dessen das Restdarlehn ablösen würde!
?????????? Was ist denn das für ein Quatsch??? Was hat diese 8 Jahre zu bedeuten?
Aber dies müsste einer gründlichen Prüfung der Darlehnsunterlagen erfolgen.
Aber von einer Gläubigerbank und deren Vertriebler wäre hier keine Hilfe zu erwarten.
Der einzige, wirklich einzige, von dem keine Hilfe und nur Müll zu erwarten bist, bist du und es wird immer schlmmer und gruseliger!!!!
bruno68
So ein Schwachsinn wieder, unfassbar!! Ganz gleich, ob die Zinsen fallen oder steigen (ist überhaupt nicht in Abhängigkeit zu bringen), erstens müssen es vorab die Bedingungen der Bank hergeben, zweitens muss dann die Bonität des Übernehmers zu den Herauslagebedingungen der Bank passen.
Ansonsten ist den Ausführungen von tneub nichts weiter hinzuzuführen!!
"Handelt es sich bei dem Käufer des Hauses um jemanden, der bereit ist, den laufenden Kredit zu übernehmen, kann die Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf umgangen werden. Damit die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf tatsächlich entfällt, muss die Bank den „neuen“ Darlehensnehmer anerkennen. Auf diesem Prozess hat der bisherige Vertragspartner keinen Einfluss und ist von der Entscheidung der Bank abhängig."
Wisst ihr um welche andere Bedingungen es geht? Vorausgesetzt ist diese Person schon finanzstark.
Es gibt Banken, die lehnen eine Darlehensübernahme/einen Darlehensnehmerwechsel grundsätzlich ab und andere machen das davon abhängig, ob sich die zukünftige sich Sicherheit verbessert oder gar verschlechtert!
"Handelt es sich bei dem Käufer des Hauses um jemanden, der bereit ist, den laufenden Kredit zu übernehmen, kann die Forderung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf umgangen werden. Damit die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf tatsächlich entfällt, muss die Bank den „neuen“ Darlehensnehmer anerkennen. Auf diesem Prozess hat der bisherige Vertragspartner keinen Einfluss und ist von der Entscheidung der Bank abhängig."
Die Bank ist also zu nichts verpflichtet - man kann nett fragen, muss aber mit der Antwort der Bank leben.
Du kannst deinen Interessenten natürlich auch bis zum Ende der Zinsbindung als Mieter in dem Haus wohnen lassen und erst dann den Kauf abwickeln (Mietkauf).
Wenn ihr jetzt schon Geld braucht und der Interessent Geld hat, dann könnte er auch die Miete für 3 Jahre im Voraus zahlen.
Gibt da sicherlich ein paar interessante Konstrukte, falls die Bank einen Darlehensnehmerwechsel nicht zustimmt.
… und hier nochmal der Hinweis, dass jedes Darlehen nach zehn Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündbar ist. Eventuell lassen sich die drei Jahre ja tatsächlich über Mietkauf überbrücken. Die Vorfälligkeitsentschädigung für drei Jahre kann aber auch nicht sonderlich hoch sein.
Hallo Dallmeyer nach BGB 489 kann jedes Darlehen welches länger als 10 Jahre Sollzinsbindung hat mit einer Frist von 6 Monaten ohne VFE zurückgezahlt werden.
Es gilt das Datum der Vollauszahlung. Erst dann fängt die 10 Jahresfrist an und dazu dann die 6 Monate Kündigungsfrist.
Bislang steht hier noch nicht wie lange Ihr die Zinsen festgeschrieben habt, doch vermutlich waren es schon 10 Jahre.
Ihr könnt ja berechnen lassen ob bei Euch eine VFE anfällt wenn Ihr das Haus an den Bekannten verkauft.
Eine Idee wäre ja auch die Immobilie an den Bekannten zu verkaufen und er kann dann das Haus nach 3 Jahren ohne VFE kaufen.