Gesundheitsfragen falsch beantwortet

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  1. Avatar von FragAnon
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    Standard Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Hallo Zusammen,

    Ich komme mit einem Problem in dieses Forum dass mir seit einigen Tagen Sorgen bereitet.

    Ich bin seit Anfang 2017 (knapp 6 Jahre also) privat krankenversichert. Damals habe ich den Vertrag bei einem Makler angeschlossen der für den Versicherungsanbieter direkt gearbeitet hat, einige Monate danach jedoch gekündigt wurde. Die Details weiß ich leider nicht allerdings schien es einige Probleme gegeben zu haben wie ich von meinem neuen Berater erfahren habe.

    Nun zum Problem.
    In meiner damaligen jugendlichen Leichtsinnigkeit habe ich, wie ich jetzt rausgefunden habe, die Gesundheitsfragen nicht korrekt ausgefüllt. Auf die Frage ob ich jeden Arztbesuch der letzten 5 Jahre angeben soll, das heißt auch einmalige Artzbesuche bei denen nach eingehender Untersuchung nichts gefunden wurde, hieß es von meinem damaligen Berater "Nein, musst du nicht. Nur konkrete "wichtige" Diagnosen bzw. Erkrankungen die jetzt auch noch bestehen". Daraufhin habe ich nicht weiter darüber nachgedacht und eine persistente Erkrankung die einige Jahre zuvor diagnostiziert wurde angegeben die auch zu einem Risikozuschlag geführt hat. "Bagatellbesuche" bei denen mir mal irgendwas wehtat oder Leiden die einmalig vor Jahren mal vorkamen und seit dem nie wieder aufgetreten sind habe ich dann einfach nicht angegeben. An die meisten habe ich mich auch garnicht mehr erninnert weil ich das alles aus dem Gedächnis ausgefüllt habe.

    Jetzt sind wir im Jahr 2022 und ich habe mich wegen dem Interesse an einer BU eingehend mit dem Thema Gesundheitsfragen beschäftigt und mir fällt auf dass ich so ziemlich alles falsch gemacht habe was man falsch machen kann. Ich habe leichtgläubig dem Makler vertraut, ich habe mir meine Krankenakte nicht zukommen lassen und jetzt stehen in meinem alten Vertrag falsche Sachen drinnen.

    Ich habe mir zwischenzeitlich meine Krankenakte von meinem alten Hausarzt zukommen lassen und sehe jetzt Dinge die ich nicht angegeben habe:

    - Schmerzen (Entzündung) im Handgelenk. Ausschluss von Rheuma und anderen Krankheiten. War nach paar Wochen wieder weg. - Keine Krankschreibung
    - Anfang 2012 beim Arzt wegen "Schlafstörungen" und einer "Somatoformen Störung" (meine ich hatte damals das gefühl schwerer Atmen zukönnen, schwer zu erklären aber das Gefühl was ganz leicht da.). Arzt hat mir hier "Citalopram" (das Rezept wurde nicht eingelöst weil das Gefühl recht schnell von selbst wieder wegging und ich deswegen keine Psychopharmaka nehme) verschrieben und eine Überweisung zum Psychotherapeuten. War damals nur bei zwei oder drei Sitzungen und es ging auch hauptsächlich um eine toxische Beziehung in der ich damals war, was auch Auslöser für den Stress war - Keine Krankschreibung
    - Besuch beim Arzt in 2016 wegen "Einige Wochen Stress auf der Arbeit". Verschreibung von "Opipramol" (was ich am Ende auch nicht genommen habe ) - Keine Krankschreibung
    - Einige weitere Arztbesuche gab es auch da ich zu der Sorte von Menschen gehöre die lieber einmal mehr zum Arzt gehen als einmal zu wenig. Jedoch dedesmal nichts ernstzunehmendes.

    Die Krankenversicherung weiß bisher nichts davon allerdings habe ich schon die Sorge, dass falls in den nächsten Jahren doch mal etwas "teueres" anstehen sollte die Versicherung von Ihrem Recht gebraucht macht mal genauer nachzufragen und mir nur alles auf die Füße fällt. Meine größte Sorge ist deswegen in einem teuren Basistarif zu müssen.

    Ich weiß dass der Tatbestand der groben Fahlässigkeit nach 3 Jahren verjährt aber ich habe oft gelesen dass Versicherungen meist direkt Arglist bzw. Vorsatz annehmen. Und hier wäre die Verjährung erst nach 10 jahren gegeben.

    Gibt es jemanden der sich mit diesem Thema auskennt und Ratschläge geben kann was ich nun tun sollte? Auf der einen Seite möchte ich keine schlafenden Hunde wecken, jedoch möchte ich nicht die nächsten Jahre darauf hoffen dass ja "schon alles gut geht". Kann man bei sowas auf "Kulanz" des Versicheres hoffen wenn man proaktiv auf Ihn zugeht?

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    suche dir einen guten BU Makler der mit dir zusammen das einmal deine Krankenakte aufdröselt. Der wird dir sagen können ob du eine BU bekommst oder nicht.

    Zur PKV würde ich auch einen Profi hinzu ziehen vielleicht kann er da noch etwas machen. Alleine würde ich das nicht machen.


    Ich selber musste auch das 10. Jahr abwarten bis ich wieder lastenfrei war für PKV und BU, da ich den Versicherungsschutz auf stand bringen wollte, bevor ich nicht mehr für BU versicherbar war und für die KV nicht mehr die besseren (notwendigen Leistungen) bekommen hätte können.
    Nun habe ich alles was ich aus meiner Sicht benötigt habe und siehe da 3 Jahre später wäre ich nicht mehr neu versicherbar gewesen... weder für BU noch für PKV

  3. Avatar von FragAnon
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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Danke für die Antwort.

    Betreffend der BU mache ich mir weniger Sorgen. Hier weiß ich ja jetzt was zutun ist und habe alle Daten.

    Aber die PKV macht mir schon etwas Sorgen und einen Experten werde ich definitv zu Rate ziehen. Gibt es hier Empfehlungen oder wende ich mich da an einen Anwalt für Vertragsrecht?

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Hallo FragAnon,

    Sie haben richtig erkannt, wenn G Fragen bei der Antragstellung verschwiegen werden, grundsätzlich nach Eingang der 121. Monatsprämie erloschen sind.

    Meine Frage an Sie ist aber bei welcher PKV sind Sie? Damit man das Risiko einschätzen kann.

    Auch möchte ihnen sagen, wenn Sie krank werden, auf deren die G-Fragen kein Einfluss haben, trotzdem Sie versichert sind. So ist ein Unfall oder ein Krankheit ohne die G-Fragen immer versichert.
    Zum anderen, es gibt auch Wege, die nicht in die G-Akte finden. Diesen Rat gebe ich immer Kunden, die sich über 2.500 € p.m. versichern wollen.

    Es obliegt dem Kunden dann dies durchzuführen, es kostet zwar Geld, sichert den Kunden aber gegen Anfechtungsklagen und Ablehnung ab.

    Schauen sie hier mal nach https://www.informa-his.de/selbstaus...selbstauskunft
    informa HIS GmbH ist eine eingetragene Marke der informa HIS GmbH (vormals: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH)

    Ziehen Sie ihre Fragen von sich selbst ein, dann wissen sie wie Sie bewertet werden.

    Melden Sie sich bei Bedarf.

    bruno68

  5. Avatar von Franziska
    Franziska ist offline

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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Ich würde das nicht so locker sehen. Wir haben die Prüfung der PKV auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch, nachdem ein kostenintensiver Fall
    in der Familie auftrat. Erst dann wird geprüft. Die Makleraussagen interessieren niemanden. Bei der Prüfung war Medexo aus Berlin beteiligt.
    Auslöser war hier eine Medikamentenverordnung deren Preis ca. 3500 Euro je Dosis betrug und die Dauer der Medikation nicht absehbar war.
    Da die Krankheit schon einige Zeit bestand, war diese an sich nicht der Grund der Prüfung. Erst als die Möglichkeit bestand das es teuer
    und langwierig wird.

    Die Prüfung wäre im Interesse aller Versicherten so die KK damals, da ich, als ebenfalls dort langjährig Versichert, etwas ungehalten auftrat.

    Im Endeffekt war die Prüfung für unser Familienmitglied positiv, die KK zahlt jetzt auch Dinge die vorher nicht anerkannt worden sind.

    Oben im Thread steht etwas von Antidepressivum. Bei solchen Dingen sind die KK sehr vorsichtig und hätten wohl genauer geprüft und den Vertrag eher
    nicht geschlossen.

    Lass Dir Zeit mit Deinen Überlegungen, Deine Entscheidung hat weitreichenden Einfluss.


    Einen Ratschlag gibt es von mir an dieser Stelle nicht, da ich auch nicht die Konsequenzen tragen muss.

    Alles Gute

    F.

  6. Avatar von FragAnon
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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Ich werde das ganze definitv mit einem Experten durchgehen und die Daten sauber aufbereiten.
    Basierend auf den Ergebissen schauen wir dann wie wir an die Sache rangehen.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Sie FragAnon,

    unterliegen leider einem richtigen, großen Irrtum. Ihr Aussage zu
    Ich werde das ganze definitiv mit einem Experten durchgehen und die Daten sauber aufbereiten.
    Einen richtigen Experte gibt es nicht, weil bei 75 Versicherer auch 150 Tarife gibt. Davon mehrheitlich wegen Geringfügigkeit an Marktanteil eine Einheitliche Grundlagen haben.
    Zeigen sie mir mal den Experten der sich jährlich sich in 150 Tarife weiterbildet, wenn sich jedes Jahr was ändert? Wann sollte der dann arbeiten?

    Was aber wegen ihrer Eigenständigkeit ihrer Person sich ausschließen!

    Für Sie kommt nur eine SBU und nicht eine BUZ als Anhang infrage.

    Allein um der BU Rentenhöhe zu erreichen. Denn bei BUZ müssen 51 % in den Hauptversicherungsvertrag bezahlt werden, was meist eine bAV ist! Demnach werden nur 49 % in den BUZ verwendet.
    Weil aber eine bAV steuerlich und sozialrechtlich während der Sparphase freigestellt werden, wird die BUZ Rente in Empfangsphase der vollen Steuer und Sozialbetrag statt Ertragsanteilbesteuerung wie bei SBU erfasst.
    Demnach ist eine SBU Rente von jährlich 24.000 € und beim Alter von 40 Jahren nur eine Besteuerung von 60 % ausgesetzt! Besteuert wird nur 14.240 €! Während die BUZ volle 24.000 € eine volle Steuerpflicht unterliegt!

    Dann kommt eine weitere Frage auf: "Soll der Beitrag als Brutto oder Nettobeitrag" bezahlt werden? Was das in etwa 20 % mehr Kosten verursacht!

    Was natürlich ihnen auch erklären kann, das der Nettobetrag für nur ein Jahr gelten kann, danach kann der Beitrag auf den Bruttobetrag steigen, allerdings ohne Sparbeitrag und demnach auch ohne Vermögensaufbau.
    Eine satte Beitragserhöhung in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben viele Kunden der xxx Lebensversicherung a.G. zum 01.01.2018 erhalten. Was jetzt zu tun ist, lesen Sie in meinem heutigen Beitrag.
    (Keine) Schöne Bescherung
    Einige xxx Kunden werden sich beim Öffnen des Schreibens der letzten Tagen erschrocken haben. Bis zu 35 % ist der zu zahlende Beitrag für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung gestiegen. Das ist mal eine Ansage. Aber einige von ihnen werden ein Déjà-vu haben, sie erhalten dieses Schreiben schon zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren.
    Aber nicht nur die Kunden der xxx Lebensversicherung hat es getroffen. Vor ein paar Jahren gab es zum Beispiel auch ordentliche Beitragserhöhungen bei der xxx xxx SBU versicherung und zu vor auch schon einmal bei einigen anderen.
    Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung – wie kann so etwas passieren?
    Bei der Kalkulation einer BU-Versicherung wird eine Vielzahl von Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Unter anderem das Eintrittsalter, die Laufzeit, die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden oder auch der bei Abschluss gültige Höchstrechnungszins (oft als Garantiezins bezeichnet). Aus diesen und weiterer Grundlagen ergibt sich dann der Tarifbeitrag, der umgangssprachlich auch Bruttobeitrag genannt wird.
    In dieser Kalkulation sind aber auch Sicherheitspuffer und Risikogewinne einkalkuliert. Diese Gewinne entstehen dadurch, dass glücklicherweise nicht jeder Versicherte auch seine Leistung benötigt. Ein Großteil dieser Überschüsse steht Ihnen als Kunde zu.
    Was damit geschehen soll, können Sie ebenfalls in vielen Fällen selbst entscheiden. Zum Beispiel lässt sich dieses Geld in einen Investmentfonds oder die klassische Anlage der Versicherungsgesellschaft investieren.
    Am Ende der Laufzeit kann das Guthaben dann steuerfrei ausgezahlt werden.
    Die von mir in der Regel empfohlene Variante ist jedoch die direkte Verrechnung mit den Beiträgen.
    Der Tarifbeitrag wird dann direkt um die Überschüsse reduziert und Sie zahlen einen geringeren Beitrag – den sogenannten Nettobeitrag.
    Entgegen dem über die Laufzeit garantierten Bruttobeitrag hängt der zu zahlende Nettobeitrag sehr stark von den tatsächlichen Risikogewinnen ab.
    Und wenn ein Aktuar bei der Kalkulation ein bisschen zu optimistisch gerechnet hat und die Überschüsse sinken, dann steigt eben der Zahlbeitrag. Es mag aber auch Versicherungen geben, die sich bewusst „verkalkuliert“ haben. So lassen sich falsch beratene Kunden schnell auf so einen Vertrag ein. Nach wenigen Jahren kommt dann das böse Erwachen eines wesentlich höheren Beitrags.
    Hier ist zu sagen, dass der Text für oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zu alt ist.
    Weil 2021/212 ein OLG entschieden hat, dass ein "vergessen" von Teile bzw. deren Auswirkung in den Eintrittsfall einen Schadensersatzanspruchstatbestand erfüllt. Klar ist, dass eine BU immer Courtage auf den Tarifbeitrag, der umgangssprachlich auch Bruttobeitrag berechnet wird. Dies gilt auch für den Nettotarif!

    Wie Sie unschwer erkennen können, dauert und kostet dies was. Denn die Aufwendung an Zeit steht zu keinen Verhältnis zur Courtage.

    bruno68

  8. Avatar von Peter Wolnitza
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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Wichtigster Tipp für den Fragesteller:

    Ignorieren Sie das Gebrabbel von Bruno!!!

    z.B.
    Schauen sie hier mal nach https://www.informa-his.de/selbstaus...selbstauskunft
    informa HIS GmbH ist eine eingetragene Marke der informa HIS GmbH (vormals: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH)
    Es gibt keine PKV Meldungen an die HIS!


    Für Sie kommt nur eine SBU und nicht eine BUZ als Anhang infrage.
    Glaskugel? Ich mag angebliche Berater, die brereits VOR Beginn einer Beratung wissen, was das Beste für den Kunden ist...

    Allein um der BU Rentenhöhe zu erreichen. Denn bei BUZ müssen 51 % in den Hauptversicherungsvertrag bezahlt werden, was meist eine bAV ist! Demnach werden nur 49 % in den BUZ verwendet.
    Blödsinn. Die 50% Regelung gilt für die BUZ in der Basisrente, nicht für eine BUZ in der Schicht III - einfach nur haarsträubend, wie Sie da die einzelnen Schichten ahnungslos durcheinander wirbeln und dann sogar noch bAV mit ins Spiel bringen (worüber der TO nicht eine Silbe verloren hat!)

    Demnach ist eine SBU Rente von jährlich 24.000 € und beim Alter von 40 Jahren nur eine Besteuerung von 60 % ausgesetzt! Besteuert wird nur 14.240 €! Während die BUZ volle 24.000 € eine volle Steuerpflicht unterliegt!
    Schon wieder Blödsinn. Der Unterschied in der Besteuerung kommt nicht aus SBU vs BUZ, sondern resultiert aus den unterschiedlichen Schichten, in denen die Produkte angesiedelt sind.

    Ich wiederhole nochmal meine schon mehrfach geäußerte Bitte: Schreiben Sie nur zu Dingen, von denen Sie wirklich Ahnung haben! Dann ist wenigstens Ruhe hier!
    Unglaublich, was Sie hier unter dem Deckmantel eines Fachmannes für einen Unsinn raus hauen!

  9. Avatar von Holger1984
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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    Zitat Zitat von FragAnon
    Hallo Zusammen,

    Ich komme mit einem Problem in dieses Forum dass mir seit einigen Tagen Sorgen bereitet.

    Ich bin seit Anfang 2017 (knapp 6 Jahre also) privat krankenversichert. Damals habe ich den Vertrag bei einem Makler angeschlossen der für den Versicherungsanbieter direkt gearbeitet hat, einige Monate danach jedoch gekündigt wurde. Die Details weiß ich leider nicht allerdings schien es einige Probleme gegeben zu haben wie ich von meinem neuen Berater erfahren habe.

    Nun zum Problem.
    In meiner damaligen jugendlichen Leichtsinnigkeit habe ich, wie ich jetzt rausgefunden habe, die Gesundheitsfragen nicht korrekt ausgefüllt. Auf die Frage ob ich jeden Arztbesuch der letzten 5 Jahre angeben soll, das heißt auch einmalige Artzbesuche bei denen nach eingehender Untersuchung nichts gefunden wurde, hieß es von meinem damaligen Berater "Nein, musst du nicht. Nur konkrete "wichtige" Diagnosen bzw. Erkrankungen die jetzt auch noch bestehen". Daraufhin habe ich nicht weiter darüber nachgedacht und eine persistente Erkrankung die einige Jahre zuvor diagnostiziert wurde angegeben die auch zu einem Risikozuschlag geführt hat. "Bagatellbesuche" bei denen mir mal irgendwas wehtat oder Leiden die einmalig vor Jahren mal vorkamen und seit dem nie wieder aufgetreten sind habe ich dann einfach nicht angegeben. An die meisten habe ich mich auch garnicht mehr erninnert weil ich das alles aus dem Gedächnis ausgefüllt habe.

    Jetzt sind wir im Jahr 2022 und ich habe mich wegen dem Interesse an einer BU eingehend mit dem Thema Gesundheitsfragen beschäftigt und mir fällt auf dass ich so ziemlich alles falsch gemacht habe was man falsch machen kann. Ich habe leichtgläubig dem Makler vertraut, ich habe mir meine Krankenakte nicht zukommen lassen und jetzt stehen in meinem alten Vertrag falsche Sachen drinnen.

    Ich habe mir zwischenzeitlich meine Krankenakte von meinem alten Hausarzt zukommen lassen und sehe jetzt Dinge die ich nicht angegeben habe:

    - Schmerzen (Entzündung) im Handgelenk. Ausschluss von Rheuma und anderen Krankheiten. War nach paar Wochen wieder weg. - Keine Krankschreibung
    - Anfang 2012 beim Arzt wegen "Schlafstörungen" und einer "Somatoformen Störung" (meine ich hatte damals das gefühl schwerer Atmen zukönnen, schwer zu erklären aber das Gefühl was ganz leicht da.). Arzt hat mir hier "Citalopram" (das Rezept wurde nicht eingelöst weil das Gefühl recht schnell von selbst wieder wegging und ich deswegen keine Psychopharmaka nehme) verschrieben und eine Überweisung zum Psychotherapeuten. War damals nur bei zwei oder drei Sitzungen und es ging auch hauptsächlich um eine toxische Beziehung in der ich damals war, was auch Auslöser für den Stress war - Keine Krankschreibung
    - Besuch beim Arzt in 2016 wegen "Einige Wochen Stress auf der Arbeit". Verschreibung von "Opipramol" (was ich am Ende auch nicht genommen habe ) - Keine Krankschreibung
    - Einige weitere Arztbesuche gab es auch da ich zu der Sorte von Menschen gehöre die lieber einmal mehr zum Arzt gehen als einmal zu wenig. Jedoch dedesmal nichts ernstzunehmendes.

    Die Krankenversicherung weiß bisher nichts davon allerdings habe ich schon die Sorge, dass falls in den nächsten Jahren doch mal etwas "teueres" anstehen sollte die Versicherung von Ihrem Recht gebraucht macht mal genauer nachzufragen und mir nur alles auf die Füße fällt. Meine größte Sorge ist deswegen in einem teuren Basistarif zu müssen.

    Ich weiß dass der Tatbestand der groben Fahlässigkeit nach 3 Jahren verjährt aber ich habe oft gelesen dass Versicherungen meist direkt Arglist bzw. Vorsatz annehmen. Und hier wäre die Verjährung erst nach 10 jahren gegeben.

    Gibt es jemanden der sich mit diesem Thema auskennt und Ratschläge geben kann was ich nun tun sollte? Auf der einen Seite möchte ich keine schlafenden Hunde wecken, jedoch möchte ich nicht die nächsten Jahre darauf hoffen dass ja "schon alles gut geht". Kann man bei sowas auf "Kulanz" des Versicheres hoffen wenn man proaktiv auf Ihn zugeht?


    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass unwahre Angaben zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmener ein gefundens Fressen für die Versicherer sind. Sie können alle Beiträge einbehalten und sind nicht in der Pflicht zu zu zahlen. Ich war sehr überrascht zu lesen, dass man offensichtlich sein Konto "bereinigen" kann. Doch 10 Jahre...da ist man in der Kalkulation so alt, dass eine Neuversicherung oder Weiterversicherung kaum noch zu zahlen. ist.

  10. Avatar von Klaus22
    Klaus22 ist offline

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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    "Hi,

    das ist eine schwierige Situation, aber ich kann dir sagen, dass du nicht allein bist. Als ich meine private Krankenversicherung abgeschlossen habe, war ich auch unsicher, was genau ich bei den Gesundheitsfragen angeben soll. Es ist nicht immer leicht, zu entscheiden, welche Arztbesuche relevant sind und welche nicht.

    Bei deinem Problem würde ich dir empfehlen, dich an einen Experten zu wenden. Ein Anwalt für Versicherungsrecht oder ein unabhängiger Versicherungsberater kann dir sicherlich besser helfen, denn sie kennen sich mit den genauen Bestimmungen aus. Sie können einschätzen, ob es sinnvoll ist, proaktiv auf die Versicherung zuzugehen oder nicht. Du solltest dir nicht zu viele Sorgen machen, es gibt immer eine Lösung."

  11. Avatar von memet
    memet ist offline

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    Standard AW: Gesundheitsfragen falsch beantwortet

    6 Jahre hast Du schon rum. Ich würde bis zur 121 Prämie keine Belege einreichen, danach bist du safe.
    Schon nach 5 Jahren muss Dir Vorsatz nachgewiesen werden und fährlässige Falschbeantwortung reicht nicht mehr für eine Anfechtung. Die hast Du schon rum. Etappensieg!

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