Gut zu wissen:
2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.837,50 monatlich bzw. 58.050 (brutto) jährlich. Daraus ergeben sich bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,30 Prozent folgende Höchstbeiträge:
Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag liegt bei 769,16 Euro im Monat.
Für kinderlose Versicherte (über 23 Jahre) mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt der Höchstbeitrag zur GKV 2022 inkl. Zusatzbeitrag von 1,30Prozent und Pflegeversicherung (164,48 Euro) bei 933,64 Euro. Ihr Beitrag für die Pflegeversicherung wurde auf 3,4 Prozent erhöht.
Für Versicherte mit Kindern (über 23 Jahre), die freiwillig gesetzlich versichert sind, bedeutet dies einen Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag von 1,30Prozent und Pflegeversicherung (147,54 Euro) von 916,70 Euro.
Für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld, die den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent zahlen, liegt der Höchstsatz inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag
bei 740,14 Euro (plus Pflegeversicherung 147,54 Euro (mit Kindern) / 164,48 Euro kinderlos)