wir haben im September 2022 unser Eigentumswohnung ohne Makler verkauft.
Im Exposé von immoscout24 stand genauso wie Energieausweis Nahwärme. Im Exposé von ohne Makler. net stand unversehentlich Fernwärme.
In der Baubeschreibung wurde wie folgt beschrieben.
2.8 HAUSTECHNIK
2.8.1 Heizungsinstallation, Warmwasserbereitung
Die Energieversorgung für Heizung und Warmwasser
erfolgt über eine Erdgas betriebene Wärmeversorgungsanlage,
bestehend aus einem Blockheizkraftwerk mit
Spitzenlastkesselanlage, für die Wohnanlage zentral. Die
Dimensionierung, Planung, Errichtung und der Betrieb
erfolgt durch die Techem Energie Contracting GmbH im
Contracting-Verfahren (Full-Service-Dienstleistung zur
Wärmelieferung und Anlagenbetrieb).
Die Wärmeversorgungsanlage wird zum Zwecke der Lieferung
von Wärme durch die Techem Energie Contracting
GmbH errichtet und eingebracht und ist als sogenannter
Scheinbestandteil nicht Gebäudebestandteil. Eigentum an
der Anlage erwirbt der Erwerber oder die Gemeinschaft
nicht (siehe hierzu Vertragsanlage zur Bezugsurkunde).
Der Wärmeversorgungsvertrag wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
übernommen und die Gebühren
sowie die Verbrauchskosten über die Verbrauchsmessung
abgerechnet.
Der Käufer will wegen der falschen Angabe (Fernwärme) den Wert der Wohnung mindern und verlangt ein Schadensersatz.
Obwohl wir sehr transparent alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, der Käuferin von uns Geld haben.
Letztlich wird dir nur ein rechtsanwalt deine Frage endgültig beantworten können...
Meiner persönlichen Meinung nach wird der Schadensersatzansprüch scheitern. Nicht jeder Fehler ermöglicht automatisch Schadensersatzansprüche, insbesondere wenn wie in diesme Fall im Energieausweis die richtige Angabe steht.
Insofern hätte auch dem Käufer diese "Unstimmigkeit" auffallen müssen und wäre vor dem Kauf zu klären gewesen.
Aber wie gesagt, rechtssichere Antworten kannst du in einem Forum nicht bekommen, dafür gibt es Rechtsanwälte...
Da es meiner Meinung nach keine einheitliche Definition gibt, bis wann ein Wärmenetz Nahwärme und ab wann es Fernwärme ist, wird es für den Käufer schwer sein, euch einen Strick aus der Sache zu drehen.
Ihr habt eindeutig kenntlich gemacht, dass die Wärme außer Haus erzeugt wird - und gut ist.
Kann es sein das nicht Nahwärme günstiger ist wie Fernwärme ?? Dann würde er sich doch selber ins Knie schießen wenn er klagen möchte.
Es gibt aber auch solche , probieren wir das mal vielleicht gibt es Kohle für den Schnizer !!! ....
Der Käufer will wegen der falschen Angabe (Fernwärme) den Wert der Wohnung mindern und verlangt ein Schadensersatz.
Obwohl wir sehr transparent alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, der Käuferin von uns Geld haben.
In welcher Höhe denn? Und wie wird das gerechnet. Und ist die Rechnung nachvollziehbar?
Schadensersatz kann man nur für einen Schaden kriegen. Der muss erstmal vorhanden und quantifizierbar sein.
Solange da nichts offizielles vom Gericht eingeht, würde ich gar keinen Kontakt weiter aufnehmen und alle Forderungen erst einmal zur Seite legen.
Letztendlich steht doch glaube ich auch ein Disclaimer oder ähnliches in den Exposes von ohne Makler!?
Also, Füße erst einmal Still halten und sollte es ernst werden, kann man sich einen Anwalt suchen. Da sämtliche Unterlagen vorgelegt wurden,wo die richtigen Daten drin stehen ( gerade auch der E-Ausweis) würde ich mir auch null eine Ralle machen.