falsche angaben im Exposé zu Energieträger

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  1. Avatar von caglak
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    Standard falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Hallo,

    wir haben im September 2022 unser Eigentumswohnung ohne Makler verkauft.

    Im Exposé von immoscout24 stand genauso wie Energieausweis Nahwärme. Im Exposé von ohne Makler. net stand unversehentlich Fernwärme.

    In der Baubeschreibung wurde wie folgt beschrieben.

    2.8 HAUSTECHNIK
    2.8.1 Heizungsinstallation, Warmwasserbereitung
    Die Energieversorgung für Heizung und Warmwasser
    erfolgt über eine Erdgas betriebene Wärmeversorgungsanlage,
    bestehend aus einem Blockheizkraftwerk mit
    Spitzenlastkesselanlage, für die Wohnanlage zentral. Die
    Dimensionierung, Planung, Errichtung und der Betrieb
    erfolgt durch die Techem Energie Contracting GmbH im
    Contracting-Verfahren (Full-Service-Dienstleistung zur
    Wärmelieferung und Anlagenbetrieb).
    Die Wärmeversorgungsanlage wird zum Zwecke der Lieferung
    von Wärme durch die Techem Energie Contracting
    GmbH errichtet und eingebracht und ist als sogenannter
    Scheinbestandteil nicht Gebäudebestandteil. Eigentum an
    der Anlage erwirbt der Erwerber oder die Gemeinschaft
    nicht (siehe hierzu Vertragsanlage zur Bezugsurkunde).
    Der Wärmeversorgungsvertrag wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
    übernommen und die Gebühren
    sowie die Verbrauchskosten über die Verbrauchsmessung
    abgerechnet.


    Der Käufer will wegen der falschen Angabe (Fernwärme) den Wert der Wohnung mindern und verlangt ein Schadensersatz.

    Obwohl wir sehr transparent alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, der Käuferin von uns Geld haben.

    Was sollen wir tun?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Letztlich wird dir nur ein rechtsanwalt deine Frage endgültig beantworten können...

    Meiner persönlichen Meinung nach wird der Schadensersatzansprüch scheitern. Nicht jeder Fehler ermöglicht automatisch Schadensersatzansprüche, insbesondere wenn wie in diesme Fall im Energieausweis die richtige Angabe steht.

    Insofern hätte auch dem Käufer diese "Unstimmigkeit" auffallen müssen und wäre vor dem Kauf zu klären gewesen.

    Aber wie gesagt, rechtssichere Antworten kannst du in einem Forum nicht bekommen, dafür gibt es Rechtsanwälte...

  3. Avatar von caglak
    caglak ist offline
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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Vielen Dank für Ihre Antwort, die ich wertvoll finde. Wie findet man eigentlich einen guten Rechtsanwalt für solche Probleme.

    VG

  4. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Da es meiner Meinung nach keine einheitliche Definition gibt, bis wann ein Wärmenetz Nahwärme und ab wann es Fernwärme ist, wird es für den Käufer schwer sein, euch einen Strick aus der Sache zu drehen.
    Ihr habt eindeutig kenntlich gemacht, dass die Wärme außer Haus erzeugt wird - und gut ist.

  5. Avatar von caglak
    caglak ist offline
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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Vielen Dank

  6. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Kann es sein das nicht Nahwärme günstiger ist wie Fernwärme ?? Dann würde er sich doch selber ins Knie schießen wenn er klagen möchte.
    Es gibt aber auch solche , probieren wir das mal vielleicht gibt es Kohle für den Schnizer !!! ....

  7. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Zitat Zitat von caglak
    Der Käufer will wegen der falschen Angabe (Fernwärme) den Wert der Wohnung mindern und verlangt ein Schadensersatz.
    Obwohl wir sehr transparent alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, der Käuferin von uns Geld haben.
    In welcher Höhe denn? Und wie wird das gerechnet. Und ist die Rechnung nachvollziehbar?

    Schadensersatz kann man nur für einen Schaden kriegen. Der muss erstmal vorhanden und quantifizierbar sein.

    Für "die Angabe stimmt nicht" gibts nix.

  8. Avatar von Beachlifestyle
    Beachlifestyle ist offline

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    Standard AW: falsche angaben im Exposé zu Energieträger

    Fordern kann man ja viel...

    Solange da nichts offizielles vom Gericht eingeht, würde ich gar keinen Kontakt weiter aufnehmen und alle Forderungen erst einmal zur Seite legen.
    Letztendlich steht doch glaube ich auch ein Disclaimer oder ähnliches in den Exposes von ohne Makler!?

    Also, Füße erst einmal Still halten und sollte es ernst werden, kann man sich einen Anwalt suchen. Da sämtliche Unterlagen vorgelegt wurden,wo die richtigen Daten drin stehen ( gerade auch der E-Ausweis) würde ich mir auch null eine Ralle machen.

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