Meine Großmutter hat vor vielen Jahren ein Sparbuch auf meinen Namen angelegt. Vor kurzem händigte sie mir das Sparbuch aus. Als ich nun bei der Sparkasse war, habe ich erfahren, dass das Finanzamt von meinem Sparguthaben Steuern einbehalten hat. Da ich noch studiere, zahle ich ansonsten keine Steuern. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, die einmal einbehaltene Steuer zurückzubekommen oder muss sie jeder zahlen? Ich bitte um Rat. Danke!!!
AW: Steuern auf Sparguthaben bei geringem Einkommen
Abgeltungssteuer muß eigentlich nur der zahlen, dessen Steuersatz über 25% liegt. Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein. Ich weiß allerdings auch nicht, wie du sie zurückbekommen kannst...
AW: Steuern auf Sparguthaben bei geringem Einkommen
Abgeltungssteuer muss jeder Zahlen dessen Zinserträge oberhalb der Freigrenze von 801€ für Singles 1602€ für verheiratete liegt. Um von diesen Freigrenzen zu profitieren muss allerdings ein Freistellungsauftrag bei der jew. Bank gestellt werden. Ohne Freistellung ist die Bank verpflichtet Abgeltungssteuer zzgl. Soli und evtl. Kirchensteuer abzuführen, max. aber 28%. Einen Einfluss des persönlichen Steuersatzes gibt es hierbei nicht, bei der Abgeltungssteuer zahlen alle das Gleiche.
Evtl. gibt es eine Möglichkeit zuviel bezahlte Steuern über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück zu bekommen. Geht aber nur bis max. 2007 rückwirkend, wenn das ganze noch dieses Jahr geschieht.