Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

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  1. Avatar von nimzy
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    Standard Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Hallo zusammen,

    ganz neu hier möchte ich gleich mit einem Frage an euch loslegen:

    Für unseren geplanten Neubau haben wir im Juni diesen Jahres nachfolgende Baufinanzierung abgeschlossen:

    145T EUR Annuitätendarlehen mit einem Sollzinssatz i. H. v. 2,53%
    250T EUR endfälliges Darlehen mit einem Sollzinssatz i. H. v. 2,51% i. V. m. einem Bausparvertrag (LBS-F MeinZuhause FM 2021)
    Zinsbindung: 15 Jahre

    Laut Vertrag ergibt sich für das endfällige Darlehen ein effektiver Zinssatz i. H. v. 3,13 %.
    (Abschlusskosten BSV: 4T EUR; 18,50 EUR jährliche Servicegebühr; Grundschuld: 535 EUR - soweit so gut.

    Mich irritiert hier allerdings der hohe Abstand zum effektiven Zinssatz i. H. v. 3,13% (Soll 2,51%). Mir ist bewusst, dass hier oben genannten Kosten wie Abschlusskosten mit einbezogen werden. Kann hier ggf. jemand Licht ins dunkel bringen? Bei meinen Berechnungen ist der Effektivzins deutlich geringer oder habe ich etwas vergessen?

    Ich Danke schon einmal vorab und wünsche euch einen schönen restlichen Sonntagabend!

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Hast du mit eingerechnet, dass du bei dem 250.000 € Darlehen zu einem Zinssatz von (wahrscheinlich) 0,1% ansparst, statt zu tilgen?

  3. Avatar von KingRollo
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Wären das nicht eher Fragen gewesen, die man stellt, bevor man unterschreibt?

    Diese "Darlehen" mit Bausparkverträgen, wo man lange einzahlt, fast keine Zinsen bekommt und auch in der Zeit nicht tilgt, würde ich mir nie ans Bein binden wollen. Nur der Verkäufer freut sich über die Provision.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Zitat Zitat von nimzy
    250T EUR endfälliges Darlehen mit einem Sollzinssatz i. H. v. 2,51% i. V. m. einem Bausparvertrag (LBS-F MeinZuhause FM 2021)
    Zinsbindung: 15 Jahre
    Ist der BSV denn innerhalb von 15 Jahren Zinsbindung zuteilungsreif?
    Und wie hoch ist dann die Tilgungsrate? Ist ja bei vielen BSV sehr hoch ...

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Da das Darlehen im bereits im Juni abgeschlossen wurde, ist es nun zu spät das Konstrukt schlecht zu reden.
    Der TE hätte sich besser vorher informieren sollen.
    Immerhin sind die 2,5X Prozent im Vergleich zu heutigen Darlehen ja relativ gering.
    Möglicherweise/vermutlich ist er mit dem ersten Darlehen nach 15 Jahren schon durch, sodass er mehr Tilgungskapital für das Bauspardarlehen hat.

  6. Avatar von nimzy
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Das Konstrukt wurde bewusst so gewählt. Mir erschließt sich lediglich die Berechnungsmethode des effektiven Jahreszinses nicht. Hätte hier in jedem Falle lieber ein Annuitätendarlehen mit langer Laufzeit gewählt, dieses war jedoch mit der gewünschten Laufzeit von 20-30 Jahren derart teuer (Zinssatz 06/2022 ab 3,88% für 20 Jahre fest) - sodass sich tatsächlich die von mir weniger bevorzugte Variante durchgesetzt hat. Es ist tatsächlich geplant, dass erste Darlehen nach 15 Jahren abzulösen. Der zweite 250T EUR "Bauspar-Baustein" ist voraussichtlich nach knapp 15 Jahren zuteilungsreif; das Darlehn erstreckt sich nochmals über 15 Jahre.

  7. Avatar von nimzy
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Wird dieses bei der Berechnung in den effektiven Jahreszins miteinbezogen? Das mehr Zinsen aufgrund des Annuitäten-Effektes zu zahlen sind ist klar.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Zitat Zitat von nimzy
    Das Konstrukt wurde bewusst so gewählt. Mir erschließt sich lediglich die Berechnungsmethode des effektiven Jahreszinses nicht. Hätte hier in jedem Falle lieber ein Annuitätendarlehen mit langer Laufzeit gewählt, dieses war jedoch mit der gewünschten Laufzeit von 20-30 Jahren derart teuer (Zinssatz 06/2022 ab 3,88% für 20 Jahre fest) - sodass sich tatsächlich die von mir weniger bevorzugte Variante durchgesetzt hat. Es ist tatsächlich geplant, dass erste Darlehen nach 15 Jahren abzulösen. Der zweite 250T EUR "Bauspar-Baustein" ist voraussichtlich nach knapp 15 Jahren zuteilungsreif; das Darlehn erstreckt sich nochmals über 15 Jahre.
    Da wäre effektiv nichts teurer gewesen!!!

    Die Tatsache aber, dass sich diese Fragen ergeben, zeigt, dass sie leider nicht vernünftig und ganzheitlich beraten worden sind, bzw. sich ganzheitlich beraten lassen haben. Ich vermute daher, dass sie falsche Annahmen haben walten lassen, um seinerzeit beurteilt haben zu können, was tatsächlich die bessere Alternative ist, zumal es ggf. sogar auch bessere Angebote annuitätisch hätte geben könne, als die, die ihnen vorlagen.

  9. Avatar von nimzy
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Vermutlich haben Sie recht! Merkwürdigerweise haben jedoch auch zwei unabhängige Finanzierungsvermittler kein alternatives Angebot bei Vorlage des genannten vermitteln können - trotz zeitintensiver Mühe.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Zitat Zitat von nimzy
    Vermutlich haben Sie recht! Merkwürdigerweise haben jedoch auch zwei unabhängige Finanzierungsvermittler kein alternatives Angebot bei Vorlage des genannten vermitteln können - trotz zeitintensiver Mühe.
    Das kommt vor und es kann sogar vorkommen, dass man mit noch viel mehr unabhängigen Finanzierungsmaklern in Kontakt steht und sich trotzdem keine bessere Lösung finden lässt.

    Mir fällt aber auf, ich kann mich natürlich auch täuschen, dass ihnen elementar wichtige Bestandteile einer Baufinanzierung - hier Nominalzins (gebundener Sollzins) und Effektivzins - gar nicht verdeutlicht worden sind, wie wollen/wollten sie dann beurteilen können, welches Angebot das bessere Angebot ist, zumal bei insgesamt 3 Beratern mit mehreren Angeboten ein gewisses Wissen hätte erlernt sein müssen?

    Wenn eine endfällige Lösung in Form eines Volltilgerdarlehens bei ihnen seinerzeit z.B. effektiv 3,10 % (nom. 2,95 % statt ihre 2,51 %) gekostet hätte, dann hätten sie angenommen, ihre 2,51 % sind günstiger, was sie aber nicht sind, denn effektiv hätten sie u.a. die Abschlussgebühren auf den Zahlzins (Nominalzins 2,51 %) hinzurechnen müssen, denn bei dem Annuitätendarlehen zahlen sie diese Gebühren nicht und es zählt, was sie effektiv zahlen und das ist bei einem Nominalzins bei einem Annuitätendarlehen in der Regel nur der gebundene Sollzins, während bei einem endfälligen Darlehen die Gebühren hinzuzurechnen sind.

    Auch wenn bei einem Annuitätendarlehen der Effektivzins etwas teurer ist als der nominale, gebundene Sollzins, so haben sie effektiv aus der Tasche nur den Sollzins gezahlt und da sie diesen mtl. nachschüssig zahlen, die Preisangabenverordnung aber per anno berechnet wird, entgeht ihnen ein Zinsverlust, denn sie hätten das Geld ja 365 Tage anlegen können, um dann am Ende des Jahres die Zins-, und Tilgungsleistung erbringen zu können und eben dieser Zinsverlust wirkt sich effektiv (wie bei einem endfälligen Darlehen zusätzlich noch die Gebühren) aus. Gezahlt haben sie effektiv von ihrem Konto trotzdem tatsächlich nur 12-mal den gebundenen Sollzins zzgl. der Tilgung am Ende des Jahres, hinzugerechnet wird eben nach einem festgelegten Wert der Zinsverlust einer möglichen Anlage auf 365 Tage berechnet.

    Dramatisch wird es dann, wenn sie sich von ihren Experten mal den durchschnittlichen Gesamteffektivzinssatz beider Perioden - 1. endfälliges Darlehen und 2. Bauspardarlehenstilgung nach Zuteilung und Ablösung des endfälligen Darlehens gegenüber einem Volltilgerdarlehen hätten berechnen lassen, denn dann geht die Kluft zwischen endfälligen Darlehen und Tilgung übe reinen BSV im Verhältnis zu einem Volltilgerdarlehen noch weiter auseinander, denn bisher kennen sie nur den Effektivzinssatz ihres Bauspardarlehens (eben wegen der Gebühren) in Kombination mit dem Vorfinanzierungszins, also der ersten Episode ihrer Immobilienfinanzierung, nicht aber den Effektivzinssatz ihrer der gesamten Laufzeit, eben bis hin zur Tilgung des Darlehens, denn in dieser wirken sich nicht nur die Gebühren aus, sondern auch die Tatsache, in der Ansparzeit max. nur 0,1 % Guthabenzins auf das Tilgungskapital in dem Bausparvertrag bekommen zu haben, während parallel auf nom. 2,51 % kein direkter Tilgungseffekt auf das Hypothekendarlehen wirkt.

    Nun ja, so ausführlich schreibe ich das weniger für sie, sie können groß nichts mehr ändern, vielmehr für die Mitlesenden, damit ihnen vor Beurteilung und Entscheidung über die Finanzierung ihrer Lebensinvestitionen diese Grundlagen bekannt sind und somit eine vernünftige Entscheidungsgrundlage entsteht.

    Ein dritter Punkt, der mir zeigt, dass sie nicht ganzheitlich beraten worden sind, zeigt die Tatsache auf, dass ein Bausparvertrag der LBS ausgewählt wurde. Ein Bauspartarif, der wohl als einer der schlechtesten am Markt bezeichnet werden kann und keiner Vergleichsrechnung standhalten kann.

  11. Avatar von nimzy
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wenn eine endfällige Lösung in Form eines Volltilgerdarlehens bei ihnen seinerzeit z.B. effektiv 3,10 % (nom. 2,95 % statt ihre 2,51 %) gekostet hätte, dann hätten sie angenommen, ihre 2,51 % sind günstiger, was sie aber nicht sind, denn effektiv hätten sie u.a. die Abschlussgebühren auf den Zahlzins (Nominalzins 2,51 %) hinzurechnen müssen, denn bei dem Annuitätendarlehen zahlen sie diese Gebühren nicht und es zählt, was sie effektiv zahlen und das ist bei einem Nominalzins bei einem Annuitätendarlehen in der Regel nur der gebundene Sollzins, während bei einem endfälligen Darlehen die Gebühren hinzuzurechnen sind.
    Nein, die Annahme ist (leider) falsch! Mir ist schon bewusst, dass hier die entsprechenden Abschlusskosten des BSV und u. a. Jahresentgelt, Grundbuch in den Effektivzins miteinbezogen werden - wie auch im ersten Beitrag erwähnt. Mir erscheint es jedoch so, dass aufgrund der Differenz zwischen 2,51% und 3,13% ALLE zu diesem BSV-Baustein gehörenden Kosten miteinbezogen wurden - so auch neben den Abschlussgebühren und Kreditzinsen, auch die Darlehenszinsen des BSV in der Darlehensphase.

    Auch haben tatsächlich beide Finanzberater das Modell mit einem vergleichbaren Volltilger (zu seiner Zeit Allianz) mit gleicher Laufzeit verglichen. Letztendlich wurden hier alle Finanzierungskostenbestandteile beider Varianten gegenübergestellt. Das Ergebnis ist bekannt.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Ein Ergebnis, auf das ich jahrelang nicht gekommen bin.....

    Natürlich sind im Effektivzinssatz alle Kosten und Gebühren integriert, denn sie haben es ja effektiv auch bezahlt!

    Wie beschrieben, es wird ja noch dramatischer, wenn sie sich den durchschnittlichen Effektivzinssatz über die gesamte Laufzeit berechnen lassen. Ich berechne den natürlich, wenn ich die Modelle gegenüberstelle, entsprechend habe ich auf diese Modelle nicht zurück greifen müssen.

    Kennen sie den Effektivzinssatz der gesamten Laufzeit? Können Sie den benennen?

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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ein Ergebnis, auf das ich jahrelang nicht gekommen bin.....

    Natürlich sind im Effektivzinssatz alle Kosten und Gebühren integriert, denn sie haben es ja effektiv auch bezahlt!

    Wie beschrieben, es wird ja noch dramatischer, wenn sie sich den durchschnittlichen Effektivzinssatz über die gesamte Laufzeit berechnen lassen. Ich berechne den natürlich, wenn ich die Modelle gegenüberstelle, entsprechend habe ich auf diese Modelle nicht zurück greifen müssen.

    Kennen sie den Effektivzinssatz der gesamten Laufzeit? Können Sie den benennen?
    Nach Recherche bietet FMHX hier ja ein entsprechendes Tool an. Nach meinen Berechnungen stimmt dieser nunmehr auch mit dem angegebenem Zins i. H. v. 3,13% überein. Denke ich kann mir daher die Differenz nun erklären. Der Gedankenfehler war hier schlechtweg, dass die gesamte Laufzeit (inkl. BS-Darlehen) betrachten werden muss und die Bank diese auch ausweist. Trotz des verspäteten Verständnisses meinerseits, war die Variante letztendlich doch die richtige Entscheidung.

    Danke dennoch für die Hilfe, insbesondere für die Gedankenanstöße!!

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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Der Ihnen vorliegende Effektivzins ist nicht der durchschnittliche Effektivzins beider Phasen, sondern der, des Bausparvertrages.

    Mit Nichten stellt das den Vergleichszins dar, den sie einem Volltilger Darlehen entgegen zu setzen haben.

  15. Avatar von nimzy
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

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    Inwiefern?

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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Sorry, ich hätte das Fragezeichen im ersten Absatz setzen soll, es war oder sollte mehr eine Verständigungsfrage sein.

    Daraus ergibt sich dann der 2. Absatz.

    So das dann so ist, was die Grafik darstellt, dann ist das sehr wohl der Vergleichszins!

    Das muss ich dann, was ich auch gerne tue, eingestehen

  17. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Baufinanzierung Annuitätendarlehen + endf. Darlehen i. V. m. Bausparvertrag

    Lass es lieber Julie,

    oder legen Sie bitte ihre Zulassung vor. Ja, Sie brauchen für Europa eine Zulassung zum Vermitteln, da die Grenze zum Tippgeber schon längst überschritten.

    gehe ich der email adresse nach kommt folgendes heraus:
    [© 2007–2022 Kredit Karma, LLC. Credit Karma® ist eine eingetragene Marke von Credit Karma, LLC. Alle Rechte vorbehalten. Produktnamen, Logos, Marken und andere Warenzeichen, die in Credit Karma abgebildet sind oder auf die verwiesen wird, sind Eigentum der jeweiligen Warenzeicheninhaber. Diese Website kann durch Drittanbieter-Werbetreibende kompensiert werden.
    Credit Karma Mortgage, Inc. NMLS-ID# 1588622 | Lizenzen | NMLS-Zugang für Verbraucher
    Credit Karma Offers, Inc. NMLS-ID# 1628077 | Lizenzen | NMLS-Zugang für Verbraucher

    Kalifornische Kredite, die gemäß der Lenders License #60DBO-78868 des Department of Financial Protection and Innovation Finance arrangiert wurden.
    Auto-, Hausbesitzer- und Mieterversicherungsdienste, die von Karma Insurance Services, LLC angeboten werden (CA Resident License #0172748).

    Nur das Hypothekengeschäft von Credit Karma Mortgage, LLC., dba Credit Karma ist vom Staat New York lizenziert.

    Credit Karma, Inc. und Credit Karma Offers, Inc. sind nicht beim NYS Department of Financial Services registriert.


    Versicherungsbezogene Dienstleistungen, die von Credit Karma Insurance Services, LLC angeboten werden, die in einigen Bundesstaaten als Karma Insurance Services, LLC tätig ist. Lizenzen CA-Lizenz Nr. 0172748.

    Das Equifax-Logo ist eine eingetragene Marke von Equifax in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern.

    Credit Karma setzt sich dafür ein, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzererfahrung für alle und wenden die relevanten Zugänglichkeitsrichtlinien an. Wenn Sie spezifische Fragen zur Zugänglichkeit dieser Website haben oder Hilfe bei der Verwendung dieser Website benötigen, wenden Sie sich an uns.

    CREDIT KARMA OFFERS, INC. 1100 Broadway, STE 1800 Oakland, CA 94607 Credit Karma Offers, Inc. NMLS ID# 1628077 | Lizenzen | NMLS-Zugang für Verbraucher

    Bitte rufen Sie den Mitgliedersupport unter 833-675-0553 an oder senden Sie eine E-Mail an legal@creditkarma.com oder postalisch an Credit Karma, LLC, PO Box 30963, Oakland, CA 94604
    Wenn dies die Firma ist, die Sie vertreten, dann dürfte die Vermittlung von Darlehn weder in Europa noch in Deutschland ihnen wegen der fehlenden Zulassung gesetzlich verboten sein.

    Zum Vertrieb von Darlehn benötigten man als Gläubiger

    - eine Ladungsfähige Anschrift in dem Land des Vertriebes. Also in Deutschland! #
    - Bedarf es der Zulassung nach dem § 32 c KWG durch die Bafin
    - muss eine der Einlagensicherung angehören
    - die Amtssprache ist in dem jeweiligen Land Pflicht
    - Der Darlehnsvertragsrechtsform ist in den Artikel 247 EGBGB vorgeschrieben, Abweichung der Textform gelten als nicht geschrieben und folglich null und nichtig
    ...

    Der Unterschied als Tippgeber oder Vermittler:

    Bewirbt ein Tippgeber das Produkt, also eine positive Tätigkeit, so ist die Grenze der zulassungsfreien und damit die haftungsfreie Tätigkeit überschritten!

    Wer was bewirbt, sollte sich selber überzeugen,

    - dass das Produkt legal zugelassen ist, also eine Erlaubnis zu Vertrieb besitzt
    - er selber persönliche eine Zulassung zu Vertrieb innehat,
    - er selber fachlich geeignet ist,

    hier rate ich zum Lesen dessen von 2012, was vor der Einführung der Zulassungen Finanzanlagen 2014 und Immobilienfinanzierung 2016
    Promi-Haftung bleibt Ausnahme 02.02.2012 von Joachim Jahn
    Das Urteil, mit dem der BGH die Haftung von Prominenten für die Werbung für Kapitalanlagen ausgeweitet hat, zieht Kreise.
    Im Zuge einer Klage gegen den früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz hatten die Richter entschieden:
    Die "Prospekthaftung im engeren Sinne" trifft nicht nur die Gründer, Initiatoren und Gestalter einer Fondsgesellschaft, sondern auch "Hintermänner" und solche Personen, die in der Werbung um Investoren ein besonderes Vertrauen in ihre Kompetenz in Anspruch nehmen können.

    Neu war an dem Richterspruch, -dass darunter auch ein ehemaliger Spitzenpolitiker und Hochschullehrer wie Scholz fallen kann, der mittlerweile als Rechtsanwalt arbeitet.

    Außerdem dehnten die obersten Zivilrichter die Haftung auf Angaben aus, die nicht im eigentlichen Emissionsprospekt stehen.

    Der BGH verwies den Fall an das OLG Karlsruhe zurück, das Scholz zuvor - anders als in der ersten Instanz das LG Mosbach - recht gegeben hatte (F.A.Z. vom 9. Dezember; Az.: III ZR 103/10).
    Die Anbieter hatten Anlegern Interviews von Scholz zugeschickt, in denen er sich der strengen Kontrolle der Geldanlagen rühmte und sie anpries.
    Zeitweise war er Vorsitzender des Beirats der Deutsche Anlagen AG (DA); diese war einzige Gesellschafterin der DPM Deutsche Portfolio Management AG, die ihrerseits die Vollhafterin der Anlagegesellschaft "MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG" (DVG) war.

    • Die Bafin schloss den Fonds wegen Rechtsverstößen, was das BVG billigte.

    Die Stiftung Warentest warnte schon zuvor vor dem Produkt; sie sah sich an das Konzept der "Göttinger Gruppe" erinnert. Die DA bestritt allerdings, dass diese mitgewirkt habe.
    Das BGH-Urteil meldet deutliche Zweifel am Verhalten des CDU-Politikers an.
    Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des BGH Senats kürzlich auf dem achten Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts in Frankfurt, wie die Fachzeitschrift "Wertpapiermitteilungen" (WM) berichtet. Die OL-Richter werden nun frühestens im März neu verhandeln. Scholz warf dem BGH in einem Interview vor, das Urteil sei voller Widersprüche; er selbst habe mit dem Prospekt nichts zu tun gehabt.
    Auch in der Klage von 17 000 Telekom-Aktionären spielte der Entscheid vergangene Woche vor dem OLG Frankfurt eine Rolle.
    Die Werbung des Schauspielers Manfred Krug für die vermeintliche Volksaktie biete keine Parallele zum Fall Rupert Scholz, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitta Schier-Ammann zu entsprechenden Beratungen ihres Senats.

    • Scholz habe Sachverstand für sich in Anspruch genommen, Krug hingegen habe sich nie fachlich geäußert.

    Der Marburger Juraprofessor Lars Klöhn nannte das BGH-Urteil in den (durchaus als bankennah geltenden) WM "dogmatisch konsequent" und "rechtsökonomisch sinnvoll".

    Die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung sei damit in personeller wie sachlicher Hinsicht erheblich erweitert worden.
    Natürlich versucht man sich dieser Haftung, über die Tippgeberfunktion zu entledigen, was wegen der aktiven Rolle der Bewerbung sich ausschließt.
    Denn als Fachmann-frau für Immobilienermittlung weis man um die Gefährlichkeit der Fremdwährungsfinanzierung, diese wird ja im § 503 BGB erwähnt!

    Auch hier es ein Urteil vom LG Itzehoe 2009 über den neu entstanden und nicht aufgeklärten Mehrkosten! Hebt die FED die Zinsen zur Inflationsbekämpfung, steigt der Wechselkurs zugunsten des Dollars an.
    Besteht ein Schadensersatzanspruch, gegenüber dem Tippgeber und Vermittler wegen unterlassen den Schuldner zu.

    bruno68

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