Ohhh, Patric,
lese ich ihre Sachen so wird es Angs und Bange!
U. a. wegen der Aussage des Blankodarlehn in Höhe 2 mal 50.000 €.
1) Dies gibt es es nur für Hauseigentümer
Das ist er!!!
und max. einmal 50.000 € und nicht bei allen Gläubiger.
Falsch, kann ich bei 2 oder mehr Bausparkassen beantragen
2) Ob dies billiger wird, hängt von der Schufabewertung ab, wer mehr als 97 % aufweist gilt als (Nur für den internen Gebrauch! Constant 10 - Premiumkondition) gültig ab 13.10.2022!!!
Hier gibt es keinen Standardkunden mehr, also Kunden die eine Bwertung unter 97 % bei der Schufa haben. 0 Blankodarlehn!
Falsch!!! Im schlimmsten Fall würde man bei der Wüstenrot (es gibt noch 6-7 weitere Anbieter!!) die Standardkonditionen bekommen und ob Premium oder Standard macht sich nicht an dem Score 97 % fest!!!
Da habe ich mal die intern Unterlagen nachgeschaut.
Da werden für bis 25.000 € ein unglaublicher Zinssatz von 9,50 % p. a.Soll und 9,92 % p.a. eff. Zins fällig. Bei ihre Restschuld von 350.000 €, da werden für eine Zwischenfinazierung, ganze 6,20 %, 6,38 % fällig. Da dürfen sie gerundet für 1 Jahr Zwischenfinanzierung, 3 mal 7% runde 21.000 Zinsen zahlen!
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Also mein Rat an Sie: "Endlich ihre eigenen Fantasterei und Hirngespinste auf zu geben und endlich einsehen das ihre Finanzierung obskur ist!"
Was soll diese Aussage? Was soll er machen, die Finanzierung läuft doch!!!!
Folgerichig ist, auch wenn Sie nicht wollen, das sie weitere 50.000 bis 100.000 € versenken oder gar ihre Eigenheim verlieren wollen, suchen sie sich lieber einen werhaltigen Rat, weil sonst dies nach Zinsablauf eintreten wird.
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Ich kann zwar Kreativ sein, aber nicht zu Lasten des Kunden. Was ich bei ihren Vermittler leider wegen seiner Abhängigkeit vom Gläubiger zu erwarten ist!
Den wie gesagt ist der Preis denn Sie nach den Ablauf der Zinslaufzeit zahlen müssen, extrem hoch:"Nämlich den Verlust des Eigenheims und der zukünftigen Altersarmung, wegen der Restschuld!"
Was ist denn das für eine schwachsinnige Aussage? Wo steht denn 2031 das Zinsniveau?? Was verdient der TE dann???
In einer Sache übereinstimmen noelmaxim und ich, nämlich in ihrer Sache: "Das Sie ihr Finanzierungskonzept nicht verstanden haben und immer noch mit übergrossen Brötchen aufwarten. Aber im Grunde garnicht wissen wie grottenschlecht ihre Finanzierung eigentlich ist.
Ja, auch der Gläubiger darf und wird nach 10,5 Jahren kündigen, wenn die Besicherung nicht mehr ausreichend ist.
Das wird doch nie passieren, welches Interesse hat der Gläubiger daran, wenn das Darlehen immer ordnungsgemäß bedient wurde???
Und die Errechnung des neuen Besicherungswert des Eigenheim wird wie das Gesetz vorschreibt jederzeit vom Gläubiger vorgenommen, also erstmalig nach 10,Jahren nach Vollauszahlung erfolgen.
Völliger Blödsinn, das kann er jederzeit!!!!!!!!
Dann kann dieser fristlos kündigen, mangels Werthaltigkeit der Grundschuld!
Auch wenn viele glauben, ds es eine Prologation gibt, so muss die Werthaltigkeit der Sicherheit bei jeder Verlängerung geprüft werden!
Nein!!!!!
Was folgerichtig die Wertminderung auch erfasst und zur Darlehnzinserhöhung kommen wird bis zur Wuchergrenze
Donnerwetter, jetzt wird es übel!!!!!!
, das 1,95 fache, bei einen Standardzins von 5 -7 % können sie selber ausrechnen, was das bedeutet.
Übersteigt der errechnete Zinssatz die Wuchergrenze, schließt sich ein weiterer Kredit oder die Verlängerung davon aus.
Nicht mehr zu fassen!!!!
buno68