Verkäuferdarlehen innerhalb der Familie; Frage zur Auflösung.
Hallo zusammen!
Beim Immobilienkauf (Einfamilienhaus) innerhalb der Familie, wurde mir von meiner Tante (Verkäuferin) ein Verkäuferdarlehen gewährt.
Das Darlehen steht in keinem Rang im Grundbuch.
Es wird nur als Absatz, mit der vereinbarten Annuität aus Tilgung/Zinsen plus der festgelegten Laufzeit und Regelungen zur Sondertilgung, im Kaufvertrag erwähnt.
Recherchen im Internet ergeben nur immer wieder, dass eine Erlassung eines solchen VK-Darlehens möglich ist.
Stand aber nirgends, wie das vonstatten gehen muss...
Meine Frage hierzu also:
Wie wäre denn vorzugehen, wenn meine Tante irgendwann in der Zukunft entscheidet das Darlehen als getilgt anzusehen bzw. wenn Sie das Darlehen erlassen möchte?
Muss man hierfür zwingend zum Notar und das Verkäuferdarlehen als getilgt beurkunden lassen?
Oder hält man sowas einfach „nur“ handschriftlich im Privaten fest und bewahrt den Zettel auf, falls sich im dümmsten Fall das Finanzamt meldet??
AW: Verkäuferdarlehen innerhalb der Familie; Frage zur Auflösung.
Mmm ich würde sagen ohne eine gang zum Notar wird es wohl nicht gehen. Muss ja irgendwie gelöscht werden. Das entscheidet als erstens die Tante und dann der Notar. Könnt ja jeder kommen.
Nur blöde wenn die Tante vorher ausscheidet. Also soll die Sache wohl gedacht sein.
AW: Verkäuferdarlehen innerhalb der Familie; Frage zur Auflösung.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Ja, genau um das Löschen gehts wahrscheinlich irgendwann.
Wenn das Darlehen in irgendeinem Rang, also als Art Grundschuld stehen würde, könnte ich mir das Löschen auch noch irgendwie herleiten.
Nachdem es allerdings nur in ausgeschriebener Formulierung quasi mitten im Text steht, tu ich dabei schwer.
Vielleicht gibt es ja noch weitere Meinungen, oder jemanden, der sogar konkrete Erfahrungen mit einem Fall wie meinem hat?
AW: Verkäuferdarlehen innerhalb der Familie; Frage zur Auflösung.
Ich habe zwar keine Erfahrung damit, aber ich würde sagen, dass nach der festgelegten Laufzeit, die im Kaufvertrag steht, der Vertrag als ausgeglichen angesehen werden kann.
Um sicher zu gehen oder falls es vorzeitig getilgt wurde, dann würde ein selbst aufgesetztes Schreiben, dass die Schuld beglichen wurde, ausreichen.
Da nichts im Grundbuch steht muss nicht gelöscht und auch nichts beurkundet werden.
Ist ja bei der Bank auch nicht anders. Wenn das Darlehen getilgt ist, bekommst du ein entsprechendes Schreiben. An der Grundschuld wird nichts geändert.
Da hier aber i.d.R. was im Grundbuch steht, und falls du das löschen lassen willst, dann musst du den Notar das Schreiben zuleiten.
Du kannst aber auch die Grundschuld im Grundbuch stehen lassen, falls du später mal wieder Geld aufnehmen willst.
AW: Verkäuferdarlehen innerhalb der Familie; Frage zur Auflösung.
Hier muss auf gepasst werden!
Denn dies ist eine Schenkung! Bei übersteigen des Freibetrag, sind Steuern zu zahlen.
Und die Schenkung wird bei Verarmung und Mittellosigkeit innerhalb von 121 Monaten ab Schenkung, vom Sozialamt per Gerichtsurteil zurück gefordert!
Um Streit gegen dem sozialamt aus den Weg zu gehen, legen sie das geschenkte Geld für die nächsten 10 Jahre an. Verstirbt die Schenkerin vorher, fällt das Vermögen an Sie zurück. Wird sie pflegebedürftig so deckt dies eine Zeitlang die Heimkosten.
Bis zum vereinbarten Verkaufspreis oder 121 Monate nach der Schenkung.
Allerdings wenden Sie sich an ein Notar zwecks Erbgetaltung.