ich habe letzte Woche einen Anruf des Autohauses bekommen, in dem ich vor 18 Monaten einen Privatleasingvertrag abgeschlossen habe (VW Konzern). Der Leasingvertrag läuft noch bis Februar.
In dem Anruf meinte der Mitarbeiter, dass das Autohaus Interesse daran hat, das Auto von VW abzukaufen um es dann nach Abgabe mit Provision verkaufen zu können, was für mich plausibel klingt.
Mir wurden daraufhin jetzt Unterlagen geschickt, die ich unterschreiben soll - ein mal ein Überlassungsvertrag zwischen Verleiher (Autohaus) und Entleiher (Ich). Hier stehen alle Konditionen, die auch soweit passen. Und dann noch zwei Antrage: 1. Antrag zur Aufhebung des Leasingvertrages mit Abstandszahlung (bei der Abstandszahlung wurde 0€ reingeschrieben) und 2. Antrag zur Aufhebung des Leasingvertrages mit Mehrerlös. Da steht wiederum, dass mir nichts erstattet wird.
Das große Problem sehe ich in der Rückgabe - diese wird dann durch einen Prüfer des Autohauses (angeblich mit meiner Anwesenheit) durchgeführt und nicht durch einen unabhängigen Prüfer der Dekra o.ä..
Hat jemand schon ein mal mit sowas Erfahrungen gemacht und kann mir zu etwas raten und gibt es für mich noch irgendwelche versteckten Kosten oder weitere Nachteile?
Den größten Nachteil sehe ich darin, dass du dann kein Auto mehr hast - und die Gebrauchtwagenpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind.
Wenn es ein E-Auto oder Hybrid ist, für den Förderung beantragt worden ist, muss diese u.U. zurückgezahlt werden.
Anscheinend hat das Autohaus ja einen Vorteil aus der Aktion - warum bekommst du hier keinen Anteil davon ab?
Würde schauen, ob die Prüfung durch das Autohaus vor Vertragsunterschrift erfolgen kann - dann kannst du ja u.U. noch einen unabhängigen Fahrzeugaufbetreiter beauftragen und musst nicht die (teure?) Vertragswerkstatt nehmen ...
Die Anfangsrate/Schlussrate sind trotzdem voll von dir zu zahlen? Wie sieht es mit Mehr-/Weniger km aus?
es ist ein Plug-in-Hybrid, das heißt ich habe 4500€ angezahlt und zurückbekommen. Eine Schlussrate muss ich nicht zahlen und da ich viel weniger gefahren bin als ich darf, bekomme ich die minderkilometer erstattet.
Ein neues Fahrzeug habe ich bei der Konkurrenz schon bestellt und Auslieferung ist dann eben im Februar.
Dann würde ich mir die Mindesthaltedauer bei Leasing für Hybrid-Fahrzeuge genau anschauen -
wenn der Vertrag zuerst über 24 Monate laufen sollte und dann früher beendet wird, musst du u.U. die volle Förderung (4500€) zurückzahlen ...