EU-Richtlinien: Einfacherer Schadenersatz bei fehlerhafter KI oder Software 28.09.2022
Opfer von Schäden rund um KI sollen leichter zu einer Abfindung kommen. Die Produkthaftung will die EU-Kommission generell ans digitale Zeitalter anpassen. Von Stefan Krempl
EU-Bürger sollen einfacher Schadensersatz erhalten, wenn sie Opfer eines fehlerhaften Systems mit Künstlicher Intelligenz (KI) werden. Dies sieht ein Entwurf für eine Richtlinie über KI-Haftung vor, den die EU-Kommission am Mittwoch vorgestellt und veröffentlicht hat. Davon profitieren könnten etwa Job-Bewerber, die bei einem Einstellungsverfahren, für das der Arbeitgeber auf KI-Technologie setzte, diskriminiert wurden.
Schadensersatzansprüche vereinfachen
Zudem will die Brüsseler Regierungsinstitution die 40 Jahre alte Produkthaftungsrichtlinie an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und die Auswirkungen globaler Wertschöpfungsketten anpassen.
Damit bestehen soll künftig auch ein klarer Anspruch auf Schadensersatz für Defekte und Mängel, die Produkte wie Roboter, Drohnen und Smart-Home-Systeme durch fehlerhafte Software-Updates, KI oder digitale Dienste erleiden.
Voraussetzung dafür ist dem Plan nach, dass diese Komponenten für den Betrieb des jeweiligen Artikels erforderlich sind.
• Hersteller sollen auch haften, wenn sie Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht beheben.
Eine gesonderte Richtlinie über KI-Haftung hält die Kommission für nötig, um einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen und die Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit Schäden festzulegen, die durch KI-Systeme verursacht werden. Sie will einen umfassenderen Schutz für Opfer einführen, worunter sie Einzelpersonen und Unternehmen versteht. Der KI-Sektor soll zugleich durch Rechtssicherheit und Garantien gestärkt werden.
Vorgehen bislang besonders schwierig
Wer von Fehlern eines KI-Systems betroffen ist, kann momentan nur schwer Schadenersatz einklagen. Opfer müssen dafür etwa ein diskriminierendes Verhalten nachweisen sowie eine Verbindung zu dem erlittenen Schaden herstellen.
• So könnte etwa ein Scoring-System einer Bank einen Kunden fälschlicherweise als nicht kreditwürdig ausweisen.
• Eventuell bediente ein Mitarbeiter das Programm dabei falsch. Den Zusammenhang zwischen einer solchen Aktion und dem schädlichen Resultat für den Verbraucher herzustellen, gilt bei KI als besonders mühsam, weil die Technik komplex ist und eingesetzte Algorithmen oft intransparent und schwer erklärbar sind.
• Durch das spezielle Gesetz sollen nun bestimmte Vorschriften für Ansprüche, die nicht in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie fallen, bei Schäden durch Fehlverhalten harmonisiert werden.
• Dies umfasse etwa Verletzungen der Privatsphäre und des Datenschutzes oder durch Sicherheitsprobleme verursachte Defekte.