Unterschiede im Erbrecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern
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Unterschiede im Erbrecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern
Mein Sohn, inzwischen 21 Jahre alt, wurde 1987 als nichteheliches Kind geboren. In Unterhaltsfragen spielte dieser Umstand immer eine Rolle. Nun starb vor kurzem seine Großmutter väterlicherseits, die ihm eine größere Geldsumme vererbte.
In diesem Zusammenhang fragte ich mich, ob mein Sohn später einmal einen Erbanspruch gegenüber seinem Vater hat. Der ist inzwischen verheiratet, hat aber keine weiteren Kinder.
MfG
Kolibri
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AW: Unterschiede im Erbrecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern
Zitat von
Kolibri
Mein Sohn, inzwischen 21 Jahre alt, wurde 1987 als nichteheliches Kind geboren. In Unterhaltsfragen spielte dieser Umstand immer eine Rolle. Nun starb vor kurzem seine Großmutter väterlicherseits, die ihm eine größere Geldsumme vererbte.
In diesem Zusammenhang fragte ich mich, ob mein Sohn später einmal einen Erbanspruch gegenüber seinem Vater hat. Der ist inzwischen verheiratet, hat aber keine weiteren Kinder.
MfG
Kolibri
Soweit ich weiß, sind nichteheliche Kinder seit 1998 den ehelichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt.
Gruß, Ariane
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