Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

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  1. Avatar von whoracle
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    Standard Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Hallo,

    Wir befinden uns gerade in der Planung zum Bau unseres EFHs. Grundstück ist vorhanden. Der Bau wird etwa 700 - 750 k kosten. Eigenkapital von 350k ist vorhanden. Die aktuellen Einkommensverhältnisse sind so, dass sich die fehlenden 350k - 400 k gut finanzieren lassen.

    Ich bin akutell am überlegen, Lehrer zu werden. Dazu müsste ich nochmals 2 Jahre ins Referendariat und dementsprechend wenig verdienen. Wäre da folgende Konstellation grundsätzlich denkbar:

    Wir könnten uns etwa 250k privat aus der Familie leihen. Hier könnten wir eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren und die Rückzahlung würde erst bei wieder höherem Gehalt erfolgen. 100 - 150 k müssten wir uns dann noch von der Bank leihen. Wie bewertet die Bank so eine situation beziehungsweise generell Privatkredite? Ich habe was davon gelesen, dass dieses als Eigenkapital angesehen wird. Allerdings muss den Banken ja bewusst sein, dass diese Privatkredite auch zurück gezahlt werden müssen. Könnte man sich in so einem Fall überhaupt noch etwas von der Bank leihen? Oder muss man den Banken von einem Privatkredit garnichts sagen?

    Sorry für die vielleicht sehr naiven fragen.

    Danke und viele Grüße

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Für den Beleihungswert ist so ein Privatkredit fast wie EK zu werten, sofern die Bank erstrangig im Grundbuch eingetragen ist.
    In der Haushaltsrechnung muß natürlich die Tilgung des Privatkredits mit abdeckbar sein.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Warum denn überhaupt angeben, dass das ein Privatdarlehen ist?

  4. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Meine Vermutung das Geld (Privatdarlehen) kommt von Eltern bzw. Schwiegereltern
    die sich vermutlich im Fall einer Trennung absichern wollen.

    Deshalb Darlehen oder um es gerecht gegenüber andern Geschwistern
    darzustellen. Sollten da Zinsen fließen ist dies unter Umständen vom Geldgeber zu versteuern (überhalb vom Freibetrag)

    Ich würde überlegen ob es nicht ein Kreditvertrag innerhalb der Familie reicht (ohne Grundschuld)
    oder vorgezogenes Erbe und dann würde ich es nicht angeben.
    Wer ist zu dem Darlehen Kreditnehmer vermutlich am besten beide?

    Lehrer werden gesucht sicherer Job würde ich verfolgen das Ziel!
    Gruß

    Martin

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Der Bank gegenüber erkläre ich mit Nachweis, dass es vorhanden ist, dass ich das Geld meinen Kindern zins-, und tilgungslos zur Verfügung stelle. Dann muss es noch nicht mal auf dem Konto des Darlehensnehmers sein.

    Was ich dann intern vertraglich regele steht auf einem anderen Blatt Papier!

  6. Avatar von KingRollo
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Der Bank gegenüber würde ich es als Eigenkapital angeben. Was ihr mit Eltern oder Schwiegereltern regelt, ist davon völlig losgelöst und interessiert die Bank nicht, solange sie an erster Stelle im Grundbuch steht.

    Die Baustelle, der Bank zu erklären, wo das Geld herkommt würde ich mir überhaupt nicht aufmachen. Nur in eurer Finanzplanung muss die Rückzahlung des privat geliehenen Geldes natürlich Berücksichtigung finden.

    Im Falle einer Trennung spielt für die Bank der private Kredit und was auch immer da geregelt wurde, auch keine Rolle. Das ist euer Ding, zuerst kriegt die Bank ihr Geld.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Hallo whoracle,

    Haben sie überhaupt ein freies Einkommen?

    Werden Sie Lehrer, müssen ihre Kinder alle eigen versichert werden. Arbeitet ihre Frau mit, zahlt sie auch GKV, ohne dass die Kinder mitversichert werden dürfen oder auch einen weiteren PKV-Beitrag?

    Also muss dies vorrangig geklärt werden, inwieweit noch ein verfügbares Einkommen vorhanden ist! Denn die Krankenkasse verlangt bei ihnen eher die Richtung 1.000 € + Beitrag. Monatlich wohlgemerkt!

    Und das beim Referendariatseinkommen? Von evtl. 1.800 € monatlich? Hinzu kommen die Kosten der Absicherung, gegen Tod, Unfall und BU.

    Zwar werden Sie je nach Status Verheiratet mit 60 % und mit Kindern mit 70 % Beihilfe unterstützt. Aber ein schlechte PKV will dann mit den Jahren für die restlichen 40/30 % Eigenanteil richtig Geld.
    Zudem entspricht der Grundschutz nur in Art und Umfang der gesetzlichen GKV. Zu prüfen ist dies durch die steuerlich Abziehbarkeit des PKV Beitrages, dies steht meist im Angebot der PKV drinnen.
    Denn was sie an die PKV zahlen, ist nicht der Beitrag, der steuerlich anerkannt wird.

    Damit es verständlich wird. Wenn sie eine PKV abschließen, wo Chefarzt, Einbettzimmer, KHT und GG drinnen ist. Der Gesamtbeitrag liegt bei 400 € monatlich, steuerlich nur bei 325 €. Haben sie für alle vier Personen gleich abgeschlossen, so sind monatlich 300 € Kosten angefallen, die nicht steuerlich angerechneten werden,

    Haben Sie EK auf Basis A 13/14/15 der Besoldung plus Ehefraueinkommen, so nähren Sie sich außerdem der steuerlich Höchstgrenze.

    Bei 70.000 € zu versteuerten EK, haben sie nur in Wirklichkeit 66.400 € auf dem Konto zum Leben wiedergefunden. Das heißt 3.600 € weniger Geld zuzüglich 1.600 € mehr Steuern zu zahlen

    Damit haben sie in 10 Jahren ihr EK um mindestens 52.000 € zu groß dargestellt! Da braucht man nur in den BGB 505 d Abs. 3 BGB zu lesen!

    Da weis man, wer vor Gericht verlieren wird, der zukünftige Studienrat!

    Ich bekomme hin und wieder Listen von gesperrten Immobiliendarlehnsvermittler, mit ein Zusammenarbeitsverbot! Natürlich sind diese Bankrott, denn das Rückgriffrecht des Gläubigers auf den Vermittler besteht für die nächsten 30 Jahre.
    die dies nicht ganz genau genommen haben, wie Unterschrift nachgeliefert, die Zahlen aufgehübscht haben und diverses andere.
    Machen Sie selbst die Finanzierung, das heißt gehen sie zur Bank, machen sie den Abschluss ohne Fremdhilfe von dritten. Ist jeder Fehler ihnen anzurechnen, denn der Bankberater ist kein Zeuge für sie, weil dieser im Lager des Gläubigers steht.
    Vorfälligkeitsentschädigung: OLG stärkt Bankkunden den Rücken
    Die Commerzbank muss bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen für Immobilienkredite eindeutigere Angaben machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Rahmen eines Rechtsstreites entschieden.
    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Rechtsstreit um sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten gegen die Commerzbank entschieden (Az.: 17 U 810/19).
    Das bereits am 1. Juli ergangene Urteil stärkt nach Meinungen von Anwälten und Verbraucherschützern die Rechte von Bankkunden, wie das "Handelsblatt" berichtet.
    Allerdings ist das letzte Wort in dem Fall noch nicht gesprochen.

    • Die zweitgrößte deutsche Bank hat nämlich dem Bericht zufolge Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

    Per Vorfälligkeitsentschädigung sichern sich Geldhäuser – vereinfacht gesagt – einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorfristigen Kündigung eines Kreditvertrages Zinseinnahmen entgehen.

    • In dem vor dem OLG verhandelten Streit hatten zwei Kreditnehmer im Jahr 2016 zusammen zwei Darlehen in Höhe von rund 300.000 Euro abgeschlossen.
    • Diese wollten sie 2018 aus persönlichen Gründen kündigen.

    • Dafür sollte sie insgesamt mehr als 21.500 Euro an die Commerzbank zahlen. Dagegen klagten sie, unter anderem wegen unklarer Klauseln in dem Vertrag.

    Ausführungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen
    Dieser Sicht schloss sich das OLG in zweiter Instanz an.
    Laut HB entschied das Gericht, dass die Ausführungen des Kreditinstituts zur Berechnung der Entschädigung in dem strittigen Darlehensvertrag "nicht den gesetzlichen Anforderungen" genügen.

    • Die Angaben müssten "klar, prägnant, verständlich und genau" sein.

    Daher das Fazit des OLG: "Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht".

    • Das OLG hat aber nicht grundsätzlich an der Praxis gerüttelt, dass Banken bei eine vorzeitigen Ende eines Kreditvertrages eine Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen fordern dürfen. Eine Bank habe das Recht, "eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden" zu verlangen, heißt es laut der Wirtschaftszeitung in dem Urteil.

    • Dieser Anspruch sei jedoch "ausgeschlossen, wenn im Vertrag unter anderem die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind".

    Jurist: Banken setzten Gesetzesvorgaben von 2016 nicht um
    "Der Gesetzgeber hat im März 2016 festgeschrieben, dass Banken ihre Kunden gerade auch bei Baufinanzierungen klar und deutlich über die Vorfälligkeitsentschädigung belehren müssen", kommentiert Rechtsanwalt Marko Huth von der Kanzlei Gansel, die das Urteil erstritten hat, laut der Zeitung den Entscheid.
    "Dass viele Institute das auch vier Jahre später immer noch nicht umsetzen, ist völlig unbegreiflich. Das Urteil gegen die Commerzbank ist nun hoffentlich der Anfang vom Ende dieser verbraucherfeindlichen Praxis."
    Nach einer Schätzung der Berliner Kanzlei seien allein bei der Commerzbank direkt etwa 95.000 Kreditverträge von dem aktuellen Richterspruch betroffen. Eine Zahl, die ein Commerzbank-Sprecher dem Handelsblatt zufolge auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren wollte.
    Bitte beachten Sie, dass ihre Angaben, wie im Urteil sein müssen: Die Angaben müssten "klar, prägnant, verständlich und genau" sein. Wobei die Angabe "genau" sich auch auf das EK beziehen wird.
    Ein EK, was sich um 7,4 % unterscheidet ist eben nicht mehr genau.

    bruno68

  8. Avatar von whoracle
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Vielen Dank für die ersten Antworten, das hat meine Frage auch beantwortet.

    Zum letzten Beitrag:
    Ich bin aktuell schon privat verischert mit Kindern. Das spielt also keine Rolle. Selbst wenn ich zurück in die freie Wirtschaft gehe, muss ich weiter privat versichert bleiben, da ich über der JAEG liegen würde. Ob sich jemand privat oder gesetzlich versichern will, sei jedem selbst überlassen. Zu irgendwelchen Einkommensverhältnissen habe ich nichts geschrieben, konkrete Zahlen spielen hier also keine Rolle. Ich habe lediglich gesagt, dass sich das Gesamtdarlehen jetzt als auch, im Falle ich werde Lehrer, nach dem Referendariat gut finanzieren lässt. Lediglich für den Fall, wir würden in dieser Zeit bauen, gäbe es zwei enge Jahre. Die Frage war, ob sich dies mit einer Bereitstellungsfreien Zeit eines Familienkredits regeln lassen würde.
    Natürlich würden wir innerhalb der Familie einen Vertrag machen, auch zu regulären Zinsen, da diese ansonsten geschenkten Zinsen in den Freibetrag der Schenkung fallen würden.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Hätte Bruno sich nicht wieder mit schwachsinnigen, unnötigen und unangefragtem Zeugs beschäftigt und seine unnötigen Gedanken darüber über uns ergossen, hätte der erste Satz gereicht :-)

  10. Avatar von tfh
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Ich habe als recht unbedarfter Neuling in diesem Forum eine Frage: Warum wird bruno68 nicht gebannt? Ich hätte den schon zehnmal rausgeworfen, es ist ziemlich offensichtlich dass er sich vor allem wichtig machen will. Dabei verunsichert er regelmäßig Nutzer und spammt rum.
    Hat der "Bestandsschutz", ist er ein drolliges Maskottchen oder so was? Welchen Mehrwert bieten seine Beiträge?

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Leider bietet er keinen Mehrwert und erzählt häufig sogar Halb oder Unwahrheiten. Die Frage ist, ob man deshalb jemanden bannen will/kann oder ob das zu einem Forum dazugehört.
    Das Forum ist leider fast unmoderiert.

  12. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Zitat Zitat von KingRollo
    Nur in eurer Finanzplanung muss die Rückzahlung des privat geliehenen Geldes natürlich Berücksichtigung finden.
    Wenn der TE vereinbart, dass in den ersten Jahren nur Zinsen bezahlt werden müssen, dann müssen auch nur die Zinsen in der Finanzplanung gegenüber der Bank berücksichtigt werden oder?

    Also sagen wir mal 250.000 € mal 2% = 5.000 € pro Jahr -> 400 € pro Monat.

    Was für Zahlungen in 3 Jahren eintreten (Tilgung) spielt aktuell für die Bank doch keine Rolle oder?

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wie bewertet Bank Privatdarlehen bei Baufinanzierung

    Doch, das müsste geklärt sein, da die Bank die Schulden ja berücksichtigen muss. Sprich, die Bank will wissen, wie es sich bezüglich Rückzahlung verhält, da es Fremdkapital darstellt.

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