Vorfälligkeitsentschädigung: OLG stärkt Bankkunden den Rücken
Die Commerzbank muss bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen für Immobilienkredite eindeutigere Angaben machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Rahmen eines Rechtsstreites entschieden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Rechtsstreit um sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten gegen die Commerzbank entschieden (Az.: 17 U 810/19).
Das bereits am 1. Juli ergangene Urteil stärkt nach Meinungen von Anwälten und Verbraucherschützern die Rechte von Bankkunden, wie das "Handelsblatt" berichtet.
Allerdings ist das letzte Wort in dem Fall noch nicht gesprochen.
• Die zweitgrößte deutsche Bank hat nämlich dem Bericht zufolge Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Per Vorfälligkeitsentschädigung sichern sich Geldhäuser – vereinfacht gesagt – einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorfristigen Kündigung eines Kreditvertrages Zinseinnahmen entgehen.
• In dem vor dem OLG verhandelten Streit hatten zwei Kreditnehmer im Jahr 2016 zusammen zwei Darlehen in Höhe von rund 300.000 Euro abgeschlossen.
• Diese wollten sie 2018 aus persönlichen Gründen kündigen.
• Dafür sollte sie insgesamt mehr als 21.500 Euro an die Commerzbank zahlen. Dagegen klagten sie, unter anderem wegen unklarer Klauseln in dem Vertrag.
Ausführungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen
Dieser Sicht schloss sich das OLG in zweiter Instanz an.
Laut HB entschied das Gericht, dass die Ausführungen des Kreditinstituts zur Berechnung der Entschädigung in dem strittigen Darlehensvertrag "nicht den gesetzlichen Anforderungen" genügen.
• Die Angaben müssten "klar, prägnant, verständlich und genau" sein.
Daher das Fazit des OLG: "Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht".
• Das OLG hat aber nicht grundsätzlich an der Praxis gerüttelt, dass Banken bei eine vorzeitigen Ende eines Kreditvertrages eine Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen fordern dürfen. Eine Bank habe das Recht, "eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden" zu verlangen, heißt es laut der Wirtschaftszeitung in dem Urteil.
• Dieser Anspruch sei jedoch "ausgeschlossen, wenn im Vertrag unter anderem die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind".
Jurist: Banken setzten Gesetzesvorgaben von 2016 nicht um
"Der Gesetzgeber hat im März 2016 festgeschrieben, dass Banken ihre Kunden gerade auch bei Baufinanzierungen klar und deutlich über die Vorfälligkeitsentschädigung belehren müssen", kommentiert Rechtsanwalt Marko Huth von der Kanzlei Gansel, die das Urteil erstritten hat, laut der Zeitung den Entscheid.
"Dass viele Institute das auch vier Jahre später immer noch nicht umsetzen, ist völlig unbegreiflich. Das Urteil gegen die Commerzbank ist nun hoffentlich der Anfang vom Ende dieser verbraucherfeindlichen Praxis."
Nach einer Schätzung der Berliner Kanzlei seien allein bei der Commerzbank direkt etwa 95.000 Kreditverträge von dem aktuellen Richterspruch betroffen. Eine Zahl, die ein Commerzbank-Sprecher dem Handelsblatt zufolge auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren wollte.