Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlaufen

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  1. Avatar von Bender
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    Beitrag Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlaufen

    Hallo zusammen,

    ich habe nach 10 Jahren Laufzeit meinen Immobilienkredit gekündigt (Sonderkündigung nach BGB 489. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html ), in der Hoffnung, einen besseren Zinssatz zu erhalten. Die Sonderkündigung wurde auch von der Bank bestätigt.

    Nun sind die Zinsen aber leicht über das Niveau des bisherigen Zinssatzes gestiegen, sodass sich nun die Kündigung im Nachhinein nicht lohnt. Bei meiner Recherche zu dieser Sonderkündigung ist zu lesen, dass die Kündigung unwirksam wird, wenn der Betrag nach 14 Tagen nicht getilgt wurde (das steht auf mehreren Internetseiten von Anwälten zu diesem Thema. Keine Ahnung, ob ich diese hier verlinken darf). Diese 14 Tage sind inzwischen verstrichen. Die Bank möchte von der unwirksam gewordenen Kündigung nichts wissen und fordert die Tilgung.

    Kann mir jemand die Gesetzespassage nennen, aus der hervorgeht, dass die Kündigung nach 14 Tage unwirksam wird? Dann kann ich die Bank damit konfrontieren.

    Vielen Dank und viele Grüße
    C. Bender

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlau

    Warum hast du kein neues Darlehen abgeschlossen, als du gekündigt hast? 6 Monate Abruf sind doch überall kostenlos.

    Du hast doch den Gesetzestext schon verlinkt:
    §489 Absatz 3 BGB

  3. Avatar von Bender
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    Standard AW: Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlau

    Hallo tneub,

    vielen Dank. Die 6 Monate Abruf Regel kannte ich nicht. Zu Spät. Nun läuft er weiter. Vielen Denk für den Hinweis zu Absatz 3!

    Viele Grüße

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlau

    Das ist ja auch keine "Regel", aber z.B. beim Hausbau notwendig, da du das Darlehen da ja Schritt für Schritt abrufst und vorab nicht genau weist, wann das Bauvorhaben nun direkt startet. Teilweise werden da auch 12 Monate vereinbart, bevor irgendwelche Bereitstellungszinsen anlaufen.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlau

    Was für ein Zinssatz wird denn benötigt?

    Zu dem, wann läuft die alte Zinsfestschreibungszeit ab? Läuft man nicht Gefahr, das Zinsproblem auf in 5 oder 10 Jahren zu verschieben, was man verhindert, wenn man sich den etwas schlechteren Zinssatz für weitere 10 Jahre sichert?

  6. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlau

    Selbst ein Forward-Darlehen wäre um ein vielfaches günstiger gewesen, hätte man es vor 1-2 Jahren abgeschlossen, als die Zinssätze, die man jetzt bekommt. Meine Zinsbindung läuft auch diesen Monat aus. Das Angebot der aktuellen Bank lag bei etwa 3,2%, ich war aber schlau genug mir schon vor 1,5 Jahren ein Forward-Darlehen für 0,5% zu sichern.

    Am besten im Hinterkopf behalten und sich in 3-4 Jahren über aktuelle Zinssätze informieren und nicht bis zur letzten Minute warten

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baudarlehen nach 10 Jahren gekündigt (6 Monate). Soll nun aber trotzdem weiterlau

    Hinterher ist man immer schlauer...

    Klar hätte der TE zumindest nach der ersten Zinserhöhung die Anschlussfinanzierung abschließen sollen, aber da sind die Zinsen ja sprungartig so hoch gestiegen, sodass man sich mit der Beschaffung der Unterlagen sehr beeilen hätte müssen.

    Um jetzt die geeignete Lösung zu finden muss man wissen,
    - ob die Kündigung überhaupt unwirksam wird, wenn er den Betrag nicht überweist (kann das einer der hauptberuflichen Experten sagen)
    - wie lange die Zinsbindung des aktuellen Darlehen noch ist
    - wie hoch die Restschuld aktuell und zum Ende der Zinsbindung ist
    - wie hoch die monatliche Belastung sein könnte

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