Hallo, wir brauchen mal Rat. Wir haben ein Schreiben unserer Bank erhalten. Man fordert uns auf, unser Konto innerhalb eines Monats auf ein Geschäftskonto umzustellen. Ansonsten würde man jegliche Gutschriften zurück weisen. Ausnahme wären Lohn- und Gehaltszahlungen. Ist das rechtens seitens der Bank?
Kurz zur Info:
Wir haben eine Wohnung aufgelöst und viele Gegenstände gebraucht und auch teilweise neu bei ebay verkauft.
Der Übergang von privat zu gewerblich sind bei solchen Aktionen fließend. Ich habe Mal gelesen, dass einer Frau wegen dem Verkauf gebrauchter Kindersachen Gwerblichkeit unterstellt wurde. Das hätte ich so auch nicht gedacht.
Ich würde bzgl des Briefs Rücksprache mit dem Bankberater halten.
Ab wann man bei sowas als gewerblicher Verkäufer zählt ist meist eine Einelfallentscheidung. Es kommt auf die Anzahl und Art der Gegenstände an.
Wenn z.b. Schmuck dabei war reichen schon ein paar wenige Gegenstände aus um als gewerblicher Händler zu gelten. Das manche Gegenstände dazu noch im Zustand "neu" waren spielt da auch mit rein.
Auch kann ein deutliches überschreiten der Freigrenze von 600€ als Zeichen für eine Gewerbetätigkeit gewertet werden.
Eine Bank hat in den AGB's meist festgelegt das eine Vermischung Privatkonto-Geschäftskonto nicht zulässig ist. Am besten da also nachschauen aber es wird sehr wahrscheinlich rechtens sein.
Ich kann mich irren, aber die Bank hat keinen Einblick darin, was gehandelt wird. (Zahlung per Überweisung gibt es bei Ebay nicht mehr.) Wahrscheinlich hat sich die Bank an der Häufigkeit der Geldeingänge und/oder an dem Gesamtumsatz gestört. Dass das Geld von Ebay kommt, sehen sie vermutlich schon, da Ebay sein eigenes Bezahlsystem eingeführt hat.
Unabhängig davon glaube ich schon, dass der Bankberater das regeln kann, wenn man glaubhaft darlegt, dass man die Wohnung der Eltern oder ähnliches aufgelöst hat.
Die Bank hat immer den Anreiz ein Geschäftskonto zu unterstellen, da die Gebühren dafür natürlich sehr viel höher sind als beim Privatkonto.
Wir hatten das schon mal und da ging es weniger um Gesamtumsatz noch um Anzahl der Geldeingänge, sondern was als Text bei der Überwiesung stand. Das waren eine Rechungsnummer angegeben und da hat die Bank reagiert.
Allerdings war das schnell mit der Bank zu klären, da gewerbliche Mieter eben eine Dauermietrechnung mit Nr. bekommen und auch mit dieser Angabe bezahlen. Die Bank hat zumindest in unserem Fall ein Privatkonto für Mieteingänge als Privatkonto belassen, nachdem wir ihr das mit den gewerblichen Mietern und Dauermietrechnung erklärt haben.
Das mit ebay wird die Bank mit Sicherheit so akzeptieren, wenn es eine begrenzte Zeit läuft, also du z.B. sagen kannst: "Wohungsauflösung, jetzt alles verkauft und beendet".
Allerdings wird die Bank dies sicher nicht akzeptieren, wenn es Monat um Monat so weiter geht und die Bank dann den Schluss zieht, dass du mehr als die Wohnung aufgelöst hast, sondern dann eben gewerblich bei EBay in goßer Zahl Dinge verkaufst...