BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Hallo zusammen,
ich bin Student im letzten Jahr. Ich habe aktuell eine BU von der Allianz. Versicherungsabschluss 2018, versicherte Rente (nur) 1250, monatlich zahle ich dafür 65.
Das ist u. a. deswegen so teuer, weil ich die BU aus einer BU-Rürup-Kombi rauslösen konnte. Diese Kombi wurde mir von MLP vertickt, die Verbraucherzentrale hat mir aber dazu geraten, das zu trennen.
Ich hatte 2009 einen Unfall mit Schädelhirntrauma und bin einseitig ertaubt (mittlerweile mit Cochlea-Implantat), also wurden Unfallfolgen ausgeschlossen und alles, was ursächlich darauf zurückzuführen ist.
Bereits 2010 oder 2011 hatte ich einen Hörsturz, komischerweise führte das bei der Allianz nicht zum Ausschluss des Gehörs), 2020 noch einen und seitdem trage ich Hörgerät. Auf der Suche nach einer Versicherung ohne Ausschluss "Unfallfolgen" ist ein Makler fündig geworden und zwar bei der Basler. Die würden die Beeinträchtigung der Hörfähigkeit beider Ohren als BU-Grund ausschließen.
Mit 60 Euro Beitrag bei 2000 versicherter Rente wäre sie erheblich günstiger.
Was imho dafür spricht, die aktuelle Allianz-Versicherung zu behalten:
- Unfallfolgen schließt nicht unbedingt das hörende Ohr ein, da der erste Hörsturz m. E. nicht auf den Unfall zurückzuführen ist (der zweite erst recht nicht) - der neue Makler meinte allerdings, die Allianz würde da wohl schon irgendeinen Zusammenhang konstruieren können. Allerdings frage ich mich, ob die Allianz das implizit als Unfallfolge sieht, sonst hätten sie das Gehör doch bestimmt explizit ausgeschlossen? In den Arztberichten steht immer "Innenohrschwerhörigkeit", also keine Hirnschäden....
- Unfallfolgen sind jetzt, nach fast 15 Jahren, schwerer nachzuweisen.
Was spricht für die Basler?
- Höhere Rente, niedrigere Beiträge
- "Nur" Gehör ist ausgeschlossen. Ich habe zwar Epilepsie, aber schon seit Jahren keinen Anfall mehr (dank Medikation). Das Gehör scheint mir der wahrscheinlichste Grund für eine mögliche Berufsunfähigkeit. Allerdings lässt sich in "Unfallfolgen" wohl mehr hinein interpretieren (u. U. auch psychische Krankheiten, bei der Basler ist der Ausschluss ja viel enger definiert.
Ich kann die Situation extrem schwer einschätzen. Gibt es Dinge, die ich nicht bedenke oder die mir bei der Entscheidung helfen könnten?
Das Problem ist,k dass ich jetzt ein bisschen Eile habe, weil ich möglichst bis nächste Woche unterschreiben soll, aber gerade viel Stress habe. Ich habe Anfang Oktober einen Termin bei der Verbraucherzentrale, früher ging es nicht. Wäre es vielleicht sogar eine Möglichkeit, vorübergehend beide parallell laufen zu lassen und in ein paar Wochen, wenn ich ein Gespräch bei der Verbraucherzentrale habe, die schlechtere Variante wieder zu kündigen?
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Was spricht gegen beide? Weder 1250 noch 2000€ reichen bei einem Akademiker Gehalt auf Dauer. Die eine hast du bereits. Ich würde eher schauen dass du noch eine dazu bekommst bei höheren Summen empfehlen viele Makler mehr als eine BU. Das wird dein Makler aber auch gesagt haben.
Suche einen Makler der sich darauf spezialisiert hat.
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von titan1981
Was spricht gegen beide?
Eigentlich nix (außer natürlich Kosten), das ist ein guter Einwand.
Zitat von titan1981
Suche einen Makler der sich darauf spezialisiert hat.
Ich hatte vor diesem aktuellen Makler schon 2 kontaktiert, die mich beide abgelehnt hatten wegen geringer Erfolgsaussichten. Auch dieser aktuelle Makler hatte bei 4 Versicherungen angefragt und nur eine würde mich überhaupt nehmen. Ich weiß also nicht, ob die Erfolgsaussichten woanders höher wären? Einen Vertrag ohne Ausschluss Gehör bekomme ich wohl nicht mehr, befürchte ich. Was spricht also dafür, wieder einen spezialisierten Makler zu suchen, anstatt den Basler Vertrag zu unterschreiben?
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von titan1981
Es spricht für einen Makler der das gegen Entgelt macht es gibt hier mindestens einen der das gut macht.
Das wäre wohl ideal. Es gibt jetzt halt dieses Angebot schon und da das auf Oktober datiert ist, sollte ich es wohl kommende Woche abgeben. Tue ich das nicht, habe ich natürlich Angst, dass ich so ein gutes Angebot vielleicht nicht mehr bekomme. Darum der Gedanke: Vorerst Allianz behalten und Basler dazu und dann mit der Verbraucherzentrale in Ruhe gucken.
Dann könnte ich mich immer noch nach einem anderen Makler umschauen, wenn da etwas nicht passt? Oder bin ich voreilig?
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Ich weiß nichts über den möglichen noch den ist Vertrag somit kann man auch nichts raten. Nur sollten Fehler bei den Gesundheitszustand gemacht worden sein hast du kein BU Schutz in den ersten 10 Jahren und bis 65 ist zu kurz 67 + x Option wäre das richtige du brauchst wenn du nur SBU hast auch genug um deine AV anzusparen damit du nach 67 eine Rente im Alter hast die dich nicht im Hartz IV Niveau
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Hallo,
es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass ein Versicherer Epilepsie als Vorerkrankung nicht vom BU-Versicherungsschutz ausschließt. Wurde das der Basler nicht angegeben?
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von MatthiasHelberg
Hallo,
es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass ein Versicherer Epilepsie als Vorerkrankung nicht vom BU-Versicherungsschutz ausschließt. Wurde das der Basler nicht angegeben?
Hi,
vielen Dank. Dass Epilepsie nicht ausgeschlossen wurde, fand ich selbst komisch. Da der letzte Anfall über 10 Jahre her ist, vielleicht wird es deswegen nicht mehr als Risiko gesehen?
Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Der Fragebogen des Maklers hatte nicht so viel Platz, also habe ich alles in einer Excel aufgelistet und darauf verwiesen.
Auftauchen tut Epilepsie in der Liste in Form eines solchen Eintrags:
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Wenn das so auch in einem Antrag angegeben würde und der Versicherer das abnickt, ist es auch in Ordnung.
Sehr ungewöhnlich, aber man darf auch mal Glück haben.
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von titan1981
Was spricht gegen beide?
Hierzu habe ich neue Infos: Scheinbar gilt eine 80%-Grenze, sodass man max. einen Betrag i. H. v. 80% des eigenen Gehalts versichern darf, und zwar für alle BU-Versicherungen kombiniert. Für Studenten scheint diese Grenze ausgesetzt, stattdessen kann jeder Versicherer eigene Maximalbeträge festlegen, tlw. abhängig vom Studiengang. Für meinen Studiengang sagt die Basler z. B., dass der versicherte Betrag max. 2000€ betragen darf. Würde ich die Allianz mit 1250 behalten, würde die Basler also max. 750 versichern. Es scheint also, als hätte ich 4 Optionen:
1. Allianz mit 1250 behalten, Basler vergessen (scheint mir die schlechteste Option zu sein)
2. Allianz mit 1250 behalten, dazu Basler für 750
3. Allianz herabsetzen, bei Basler höheren Betrag versichern (z. B. 500 Allianz, 1500 Basler) - da müsste ich erst mal nachfragen, ob ich bei der Allianz so einfach reduzieren kann.
4. Allianz kündigen und zeitgeich Basler mit 2000 versichern
Aktuell bin ich mir unsicher, welche Option am sinnvollsten ist. Ich würde diese Infos jetzt einfach mitnehmen zu meinem Termin bei der Verbraucherzentrale, die können das bestimmt besser einschätzen.
Was meint ihr?
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Die Frage ist was du später mal so verdienen wirst. Und zwar über das Einstiegsgehalt bis zur Rente. Meist braucht man bei gut bezahlten Jobs zwei oder gar drei BUs um sich entsprechend abzusichern. Denn meist wird es bei BU bei 2500€ kritisch bei der Erhöhung ohne gesundheitsprüfung über die Dynamik
Am sinnvollsten ist einen Makler zu haben der sich drauf spezialisiert hat und du dein Einkommen in der Zukunft ungefähr kennst. Der wird dir dann raten können was für dich besser ist. Makler von Versicherungen können nur ihre Produkte verkaufen.
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von titan1981
Die Frage ist was du später mal so verdienen wirst. Und zwar über das Einstiegsgehalt bis zur Rente. Meist braucht man bei gut bezahlten Jobs zwei oder gar drei BUs um sich entsprechend abzusichern. Denn meist wird es bei BU bei 2500€ kritisch bei der Erhöhung ohne gesundheitsprüfung über die Dynamik
Am sinnvollsten ist einen Makler zu haben der sich drauf spezialisiert hat und du dein Einkommen in der Zukunft ungefähr kennst. Der wird dir dann raten können was für dich besser ist. Makler von Versicherungen können nur ihre Produkte verkaufen.
Vielen Dank, ähnlich hat das auch die Verbraucherzentrale gesagt, wo ich diese Woche einen Termin hatte:
Es hab auch drei neue Punkte:
1) Im Allianz-Vertrag sind ausgeschlossen Unfallfolgen vom xx.xx.20xx, allerdings steht explizit da, dass andere Erkrankungen, die nicht ursächlich damit zusammenhängen, z. B. ein anderer Unfall, Tumor ... vom Ausschluss nicht betroffen sind. Im Angebot von der Basler, das mir der Makler geschickt hat, steht eine solche Unterscheidung nicht drin (nur der Ausschluss Gehör). Bei der Verbraucherzentrale fanden sie das einen deutlichen Vorteil der Allianz. Sie schätzten das so ein, dass z. B. im Fall Burn-Out die Basler leichter als die Allianz argumentieren könnte, dass der Burn-Out unter den Ausschluss falle.
2) Sie haben mir drei Passagen der Bedingungen der Basler ausgedruckt, die sie kritisch sehen:
- Das Hinzuziehen von "Gutachtern, Ärzten und sachverständigen Dienstleistern"
- "Die versicherte Person muss Anordnungenen des behndelnden oder untersuchenden Arztes befolgen, ..."
- Zumutbar sind Hilfsmittel und Heilsbehandlungen, die 1. ohne Gefahr sind, 2. keine besonderen Schmerzen verursachen und 3. sicher erwarten lassen, dass sich der Gesundheitszustand verbessert".
Die seien alle zu allgemein gehalten.
3) Es sei sicherer, den Beitrag über die Beitragsdynamik zu erhöhen als anlassbezogen auf einmal. Im letzten Fall sei es nämlich so, dass bei einem Anheben der Versicherungssumme um x % nicht automatisch auch der monatliche Beitrag nur um x % steige. Außerdem könne es sein, dass das dann als neuer Versicherungsabschluss zähle, dann gingen die 10 Jahre wieder von vorne los ...
All das zusammen sprach für die Verbraucherzentrale deutlich dafür, die Allianz zu behalten. Sind die Punkte für euch nachvollziehbar?
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von titan1981
Und was wirst du verdienen?
Noch kann ich das schwer sagen, denn ich studiere ja noch. Also scheue ich auch ein bisschen davor zurück, mich zu hoch zu versichern.
Zitat von titan1981
Benötigst du nur eine, zwei, drei oder vier Versicherungen?
Hängt natürlich von der Summe ab.
Die Verbraucherzentrale meinte hier auch, eine BU sei zwar nett, aber gar nicht zwangsläufig nötig - der Berater hatte seine schon längst gekündigt. Man erhalte ja auch staatliche Unterstützung und die BU on top wäre halt schon gut, aber man komme da leicht in Versuchung überzuversichern.
Auf meine Frage, wie es mit der Kombi Basler-Allianz wäre, meinte er, dass man sich dann ja mit 2 Versicherern herumschlagen müsse. Geschweige denn 3.
Ist natürlich alles schwer einzuschätzen für mich, denn weder die Verbraucherzentrale noch ihr hier wollt mir etwas verkaufen und die Ansichten scheinen sich doch recht stark zu unterscheiden.
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Wenn du deinen Wert nach dem Studium nicht kennst ist das schon schwer. In der Regel gibt es für jeden Beruf eine gewisse gehaltsspannweite. Die gilt es heraus zu finden.
Ob man eine BU braucht kann keiner sagen nur wenn man sie braucht kann man keine mehr abschließen. Und als Studierter kann einem schon ein paar Millionen im Berufsleben entgehen wenn man BU ist… und ohne die kann man auch nicht mehr fürs Alter vor sorgen. Und wer möchte vom Staat leben wenn man weiß dass man dort immer weniger bekommen wird, was dann wohl auch nicht mehr reichen wird. Somit wäre auch eine halbe BU nicht das richtige
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
Zitat von titan1981
Wenn du deinen Wert nach dem Studium nicht kennst ist das schon schwer. In der Regel gibt es für jeden Beruf eine gewisse gehaltsspannweite. Die gilt es heraus zu finden.
Ob man eine BU braucht kann keiner sagen nur wenn man sie braucht kann man keine mehr abschließen. Und als Studierter kann einem schon ein paar Millionen im Berufsleben entgehen wenn man BU ist… und ohne die kann man auch nicht mehr fürs Alter vor sorgen. Und wer möchte vom Staat leben wenn man weiß dass man dort immer weniger bekommen wird, was dann wohl auch nicht mehr reichen wird. Somit wäre auch eine halbe BU nicht das richtige
Das stimmt natürlich auch wieder ...
Leider ist es mittlerweile so gekommen, wie MatthiasHelberg geahnt hatte:
Zitat von MatthiasHelberg
es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass ein Versicherer Epilepsie als Vorerkrankung nicht vom BU-Versicherungsschutz ausschließt
Und zwar hat der Makler aus meiner Sicht etwas schlampig gearbeitet: Als Rückmeldung der angefragten Versicherer wurde mir eine tabellarische Übersicht geschickt, wo das Gehör als Ausschluss gelistet war. Ich habe mir mittlerweile auch das Votum der Basler vom Makler schicken lassen und dort ist tatsächlich auch Epilepsie ausgeschlossen. Laut Makler ist das beim Kopieren in die Tabelle verloren gegangen. Zusammen mit den Informatioenn von der Verbraucherzentrale ist das nun noch ein Grund mehr, der mich abschreckt.
Ist das nachvollziehbar?
Wahrscheinlich ist es wirklich besser, wie von Ihnen (titan1981) vorgeschlagen, einen Makler zu kontaktieren, der das gegen Entgelt macht.
AW: BU: Alte (Unfallfolgen) behalten oder neue (Schwerhörigkeit) abschließen?
wie gesagt ich würde schauen dass es einer macht der sich mit dem auskennt, leider könnte es auch der Fall sein, dass auch er keine Versicherung findet die das ohne Ausschlüsse oder Mehrentgeld machen würde. in dem Fall ist eine zu niedriges besser als keine....
Mit Dynamiken würde ich bei BU immer arbeiten alleine immer im Zielvektor zu bleiben ohne dass man erneut durch die Gesundheitsprüfung muss. ggf. kann man sich auch mit der Versicherung auch einigen, dass man den Ausschluss befristet. Aber das sollte wirklich auch der Spezialist bewerten, ob und wie eine Versicherung zu standen kommen könnte.
ich musste lange Zeit warten bis ich wieder tauglich für eine BU war, weil die Alten nicht mehr ausgereicht haben und ich aber nichts neu abschließen konnte da ich Sperrfristen hatte. Dann konnte ich mit mitte 30 noch einmal "aufstocken" was jetzt nicht mehr ginge. Jetzt würde mich keine Versicherung mehr nehmen, da von heute auf Morgen zu viel im argen war und die Wahrscheinlichkeit in meinem Job BU zu werden deutlich gesteigert hat.