Teilverkauf trotz Darlehen

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  1. Avatar von Shell
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    Standard Teilverkauf trotz Darlehen

    Hallo Zusammen,

    folgender Sachverhalt, ich möchte einen Stellplatz in einer Sammelgarage kaufen.
    Einen Verkäufer dafür habe ich gefunden, dieser hat erst vor ca. 6Monaten eine Eigentumswohung und diesen Stellplatz erworben.

    Der Verkäufer hat eine Grundschuld über 250.000€ für beide teile, einmal Blatt XYZ für die Wohung und einmal Blatt XYZ2 für den Stellplatz.

    Den Stellplatz möchte ich aus eigenen mittel ohne finanzierung zahlen.

    Funktioniert das überhaupt so einfach für den Verkäufer?
    Kann er mir das denn einfach so verkaufen bzw. kann seine Bank den kauf untersagen?

    Was passiert eigentlich mit dem Geld was ich ihm überweise? Muss er das direkt an die Bank zahlen oder wie läuft das?

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    Das wird dir hier keiner absolut sicher beantworten können.
    Es kommt auf den vertrag von Verkäufer mit seiner Bank drauf an und wie viel Spielraum in der Finanzierung steckt.

  3. Avatar von Shell
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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    Okay, sprich wenn wir demnächst den Kaufvertrag über den Notar unterschreiben, kann noch immer eine absage kommen durch seine Bank?

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    So wie Sie Shell es beschrieben,

    würde ich meinen, das ein Verkauf vonstattengehen kann.

    Aber! Ein dickes Aber!

    Der Verkauf des Stellplatzes bringt die Bank evtl. Zugzwang, weil durch den Verkauf des Stellplatzes, die Werthaltigkeit des Gesamtkaufes gemindert wird!

    Hier wird Überraschung liegen, wenn der Wert des Stellplatzes überteuert zur Finanzierung dargestellt und damit die "Luft" des Wohnungspreises abgesichert worden ist!

    Die Bank wird nur zustimmen,

    - wenn die Restschuld kleiner als die Grundbuchschuldeintragung ist und den vereinbarte Beleihungsauslauf nicht übersteigt!

    - wenn diese direkt das Geld für den Stellplatz bekommt! Ohne die Zustimmung der Bank erfolgt, keine Grundbuchänderung!

    bruno68

  5. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    Mit dem Vertrag an sich hat das weniger zu tun, sondern die Bank kann natürlich den Stellplatz freistellen. Jetzt dient zur Sicherheit des Darlehens beides und die Bank muss eben den Stellplatz freistellen. Das wird sie auch tun, wenn Darlehenshöhe im Verhältnis zum Immobilienwert passt.

    Das kannst du selbst aber vorher nicht heraus finden, denn selbst wenn du die darlehensgebende Bank kennen würdest, würde diese dir keine Auskunft geben. Das muss der Verkäufer mit seiner Bank ausmachen.

    Aber du musst dir da keine Sorgen machen, spätestens beim Notar wird das geprüft und dann kommt der Kauf bzw. Verkauf zustande oder eben nicht. Allerdings wird der Verkäufer das schon mit seiner Bank geregelt haben.

    Wenn beim Notar nicht anderes besprochen wird, dann überweist du das Geld dem Verkäufer, alles andere ist nicht dein Problem. Was er mit Geld macht, ist sein Problem.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    So einfach wird das nicht StGe1973,

    die Aussage:
    Wenn beim Notar nicht anderes besprochen wird, dann überweist du das Geld dem Verkäufer, alles andere ist nicht dein Problem. Was er mit Geld macht, ist sein Problem.
    Das Problem bleibt bestehen, das Zahlen des Preises an den Verkäufer, erzwingt nicht die Freigabe durch den Gläubiger!

    Denn die Sicherheit steht im Zusammenhang, mit der Besicherung der Wohnung/Haus und nicht separat allein zum Parkplatz! Demnach kann der Gläubiger die Übertragung verweigern! Denn die Verschlechterung seiner Sicherheit braucht dieser nicht hinzunehmen.

    Deshalb Vorsicht mit der Überweisung des Geldes! Überweisen Sie ihn das Geld, besteht nur der Anspruch auf Rückzahlung, nicht aber die Grundbuchübertragung von dem Gläubiger!

    Sollte das Geld weg sein und kann der Verkäufer nicht zurückzahlen! Dann bleibt nur der Rechtsweg offen, mit noch mehr Kosten.

    bruno68

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    Doch es ist genauso wie StGe1973 schreibt.

    Mit einem Antrag auf Lastenfreistellung wird die Bank mitteilen, ob Sie Erträge aus dem Kaufvertrag als Ausgleich für die Reduzierung der Sicherheiten benötigt oder eben nicht.
    Im Notarvertrag ist dann geklärt, ob ein Teil des Kaufpreises an die Bank geht oder ob alles an den Verkäufer fliest. Gegebenenfalls fliest auch alles erstmal auf ein Notaranderkonto und der Notar verteilt das Geld.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    Zitat Zitat von bruno68
    So einfach wird das nicht StGe1973,

    die Aussage:

    Das Problem bleibt bestehen, das Zahlen des Preises an den Verkäufer, erzwingt nicht die Freigabe durch den Gläubiger!

    Natürlich erzwingt die Zahlung des Kaufpreises das, ist mit BGB §490 geregelt, ....... wenn die persönlichen Verhältnisse bedingen! Sonderkündigungsrecht. Zu dem, der Notar prüft vor Beurkundung die Pfandfreimachung, prüft, ob die Grundschuld abzulösen ist, wenn eine lastenfreie Immobilie verkauft, beurkundet wird!

    Denn die Sicherheit steht im Zusammenhang, mit der Besicherung der Wohnung/Haus und nicht separat allein zum Parkplatz!


    Wie kommst du darauf? Der TE beschreibt explizit die Belastung zweier Grundbücher, eines für das Haus, eines für die Garage!!!


    Demnach kann der Gläubiger die Übertragung verweigern!

    Was denn für eine Übertragung? Kaufpreis löst nach Kündigung des Darlehens die Restschuld ab, fertig aus!

    Denn die Verschlechterung seiner Sicherheit braucht dieser nicht hinzunehmen.

    ???nWo verschlechtert sich hier im geschilderten Fall eine Sicherheit? Die Sicherheit wird mit Ablösung der Restschuld aus dem Kaufpreis gar nicht mehr benötigt!

    Deshalb Vorsicht mit der Überweisung des Geldes! Überweisen Sie ihn das Geld, besteht nur der Anspruch auf Rückzahlung, nicht aber die Grundbuchübertragung von dem Gläubiger!

    Der Notar stellt den Kaufpreis fällig, weißt du wann ? Wenn sichergestellt ist, dass die Grundschuld gelöscht werden kann!

    Sollte das Geld weg sein und kann der Verkäufer nicht zurückzahlen! Dann bleibt nur der Rechtsweg offen, mit noch mehr Kosten.

    Welcher Notar lässt überweisen, wenn das Eigentum nicht lastenfrei - so das so vereinbart ist - übergeben werden kann?

    bruno68
    Bruno, wieder nur Spekulation und Aufzeigen von Szenarien, die es gar nicht geben wird, so die Beurkundung über einen Notar stattfindet!

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Teilverkauf trotz Darlehen

    Zitat Zitat von tneub
    Doch es ist genauso wie StGe1973 schreibt.

    Mit einem Antrag auf Lastenfreistellung wird die Bank mitteilen, ob Sie Erträge aus dem Kaufvertrag als Ausgleich für die Reduzierung der Sicherheiten benötigt oder eben nicht.
    Im Notarvertrag ist dann geklärt, ob ein Teil des Kaufpreises an die Bank geht oder ob alles an den Verkäufer fliest. Gegebenenfalls fliest auch alles erstmal auf ein Notaranderkonto und der Notar verteilt das Geld.
    Genauso sieht das aus und kein Stück anders!

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