als langer stiller Mitleser wende ich mich jetzt mit einer Frage an Euch:
Mein Haus wurde mit einem BSV finanziert. Dieser wird aktuell noch angespart.
Durch regelmäßige Sondertilgungen konnte ich die Darlehnshöhe des Bausparvertrages verringern.
Was passiert wenn die Ansparphase durch die Sondertilgungen schneller abgeschlossen ist, der Bausparer aber noch nicht zuteilungsreif (geringe BW-Zahl) ist?
Verringern sich die Raten bis zur Zuteilung dann auf 0€ und ich zahle nur noch die Zinsen, oder kann ich den Bausparen noch weiter besparen?
Wenn du eine vertraglich festgeschriebene Sparrate (von z.B. 3%o) hast, dann kann die Bausparkasse diese auch fordern, sodass dein Darlehensanspruch entsprechend geringer wird.
Du kannst aber auch mal mit der Bausparkasse reden und fragen, was für Optionen du hast.
Ich frage deshalb nochmal nach, wie haben sie finanziert? Denn die Aussage:
Mein Haus wurde mit einem BSV finanziert. Dieser wird aktuell noch angespart.
Durch regelmäßige Sondertilgungen konnte ich die Darlehnshöhe des Bausparvertrages verringern.
Passen nicht!
Oder spielt ihr Gehirn einen Streich?
Denn ein BSV ist was anderes als ein Darlehnsvertrag! Was von haben Sie? Haben Sie ihre Sonderzahlung
- in den Darlehnsvertrag eingezahlt und damit die Darlehnsschuldsumme gemindert!
oder
- in den BSV eingezahlt und damit das Guthaben erhöht, damit der BSV rechtzeitig zugeteilt wird?
Bitte klären Sie uns richtig auf und berichtigen Sie die Angaben, die Sie bisher mitgeteilt haben!
Mit meinen Sonderzahlungen habe ich die gesamte Darlehenssumme reduziert und nicht mein Guthaben erhöht.
Dadurch habe ich schneller die 40% Ansparsumme erreicht.
Wenn sie in einem Bausparvertrag die Darlehenshöhe in der Ansparphase verringert haben, dann hat sich das Guthaben erhöht, bzw. Mit weitere Einzahlungen bewirken das. Das ist aber eher ungünstig, da mehr Tilgungskapital in den schlecht verzinsten Bausparvertrag gelangte, während der höhere Zahlzins gezahlt wurde. Sondertilgungen in der Hypothek währen effektiver gewesen.
Bausparen lohnt sich nur, wenn man innerhalb kurzer Zeit mit wenig Eigengeld viel Darlehen abgrenzt und die Zuteilung erlangt und dieses Darlehen lange zurück zahlen darf (Tilgungsstreckung).
Nicht mehr zu ändern, aber Info für Mitlesende.
1) Wie lange läuft die Zinsfestschreibungszeit des Vorausdarlehens, bzw. von wann bis wann?
2) Ist es überhaupt ein Vorausdarlehen ohne direkte Tilgung mit Tilgungssurrogat Bausparen oder ein Annuitätendarlehen, wo der Bausparer parallel gespart die Restschuld absichert?
Mit meinen Sonderzahlungen habe ich die gesamte Darlehenssumme reduziert und nicht mein Guthaben erhöht.
Dadurch habe ich schneller die 40% Ansparsumme erreicht.
Beste Grüße
Zitat von noelmaxim
2) Ist es überhaupt ein Vorausdarlehen ohne direkte Tilgung mit Tilgungssurrogat Bausparen oder ein Annuitätendarlehen, wo der Bausparer parallel gespart die Restschuld absichert?
Es hört sich für mich eher nach einer Sondertilgung in das Annuitätendarlehen an, sodass die Restschuld reduziert wird. Nun müsste er aber auch den Bausparvertrag teilen, wenn er 40% Einzahlung braucht.
Mein Haus wurde mit einem BSV finanziert. Dieser wird aktuell noch angespart.
Durch regelmäßige Sondertilgungen konnte ich die Darlehnshöhe des Bausparvertrages verringern.
Das hört sich erst einmal so an, als wenn das Produkt BSV nicht verstanden wurde - oder von der Bank falsch vermittelt wurde.
Wenn eine Bank von einer Finanzierung mit BSV spricht ist in der Regel ein Tilgungsaussetzungsdarlehen gemeint, bei dem parallel ein BSV angespart wird, der bei Zuteilung das Tilgungsaussetzungsdarlehen ablöst - damit ist dann über die ganze Zeit der Zins festgesetzt/gesichert.
Wenn es ein normales Annuitätendarlehen und ein zusätzlicher Bausparvertrag ist, wird parallel die Kreditschuld getilgt und ein BSV bespart - bei einer Sondertilgung des Kredits ändert sich dann aber nichts am BSV - es kann dann höchstens sein, dass bei Zuteilung ein geringeres Darlehen benötigt wird, da die Restschuld des Kredits geringer ist.
ja, es handelt sich um ein Tilgungsaussetzungsdarlehen.
Wir haben über die gesamte Laufzeit einen festen Zinssatz.
Bei einer Sondertilgung verringert sich die monatliche Zinsaufwendung.
Nochmals zu meiner Frage: Wenn ich den 40% Ansparbetrag erreicht habe, aber die notwendige BW-Zahl noch nicht, kann ich dann trotzdem weiter einzahlen und tilgen, oder wird die Tilgung bis zum erreichen der notwendigen BW Zahl ausgesetzt?
Um das ganze mal mit Zahlen zu füllen (bitte korrigieren, falls ich mit den Annahmen falsch liege).
Du hast ein Darlehen über 300.000 € benötigt und hast einen BSV über 300.000 € abgeschlossen.
Vom Darlehen hast du seitdem die Zinsen bezahlt und 50.000 € getilgt, sodass nur noch eine Restschuld von 250.000 € offen ist.
In den BSV hast du jetzt 40% der Restschuld, also 100.000 € eingezahlt. Da das Geld aber noch nicht genug Bewertungsstichtage durchlaufen hat, ist er noch nicht zugeteilt.
Jetzt hast du mehrere Möglichkeiten.
- Du könntest vom BSV 50.000 € ohne Guthaben abtrennen - dies führt bei den BSV über 250.000 € mit 100.000 € Guthaben zu einer schnelleren Zuteilung.
- Du könntest weiterhin Geld in den BSV einzahlen - da zum Bewertungsstichtag das Guthaben eine Rolle spielt, würde er schneller zugeteilt werden. Gleichzeitig sinkt die Darlehenshöhe des BSV.
- Du könntest weiterhin Sondertilgungen in dein Darlehen leisten. Dann wird sofort die Zinsbelastung sinken und du könntest weitere Teile des BSVs abtrennen. Somit würde sich die Zuteilungszeit erneut reduzieren.
ja, es handelt sich um ein Tilgungsaussetzungsdarlehen.
Wir haben über die gesamte Laufzeit einen festen Zinssatz.
Bei einer Sondertilgung verringert sich die monatliche Zinsaufwendung.
Sorry, dadurch wird nicht klar, um was für ein Darlehen es sich bei ihnen handelt.
1) Annuitätendarlehen: Eine gleichbleibende Rate, die Zins-, und Tilgungsrate, wird an die Bank gezahlt. Innerhalb dieser Rate nimmt der Zinsanteil an und der Tilgungsanteil nimmt zu.
Der Zinssatz ist für eine feste Zeit festgeschrieben. Entweder ist das Darlehen dann zurück gezahlt, was man als Volltilgerdarlehen bezeichnet oder nach der Zinsfestschreibungszeit, bzw. Auslauf dieser muss eine Restschuld neu prolongiert oder über ein anderes Institut umgeschuldet werden.
2) Vorausdarlehen/Tilgungausgesetztes Darlehen: Hier sind Zins und Tilgung in 2 Raten zu bezahlen. Beide einzelnen Raten bleiben immer gleich, gleich hoch. Die Tilgungsrate geht in das Tilgungssurrogat, meistens ein Bausparvertrag. Dieser Bausparvertrag wird an die Bank abgetreten. Es gibt 2 Zinsfestschreibungsarten, einmal mit festen Termin (erfolgt dann die Zuteilung ausvverschiedenen Gründen nicht, stellt diese Variante keine Zinssicherheit dar) und einmal fest bis Zuteilung. Bei letzterem ist der vereinbarte Zinssatz des Darlehens so lange gültig, bis der Bausparvertrag zugeteilt ist, somit stellt das Modell eine Zinssicherheit über beide Phasen des Darlehens dar.
Die Zuteilung kann bei einigen Modellen (von Bank zu Bank, von Bausparkasse - so diese selber das Vorausdarlehen vergibt - zu Bausparkasse) durch weitere Raten zu der vereinbarten Rate beeinflusst, verkürzt werden. Diese Möglichkeit muss aber vertraglich vereinbart werden, bzw. Bestandteil des Angebotes sein, was es nicht immer sein muss. Nicht bei allen Modellen ist dies zulässig.
Die Zuteilung kann auch dadurch beeinflusst werden, in dem man Sondertilgungen (das ist ebenfalls nicht grundsätzlich erlaubt und muss im Darlehensvertrag des Vorausdarlehens ebenso vereinbart werden) in das Darlehen tätigt, was die Schuld direkt verringert. Es ändert, verringert sich die Zinsrate, aber auch der Bedarf an Anschlusssumme, wodurch die Zuteilung ebenfalls verkürzt wird, da die Bausparsumme (gleich Restschuld des Darlehens/des Vorausdarlehens) verringert wird, was die Bewertungszahl verbessern lässt und die für die Zuteilung entscheidend ist. Ebenso, da das Guthaben in dem BSV ja gleich hoch bleibt, erhöht sich der Anspargrad (was sich ebenfalls positiv auf die Zuteilung auswirkt) und verringert sich der Bedarf an Bauspardarlehen.
Die Bausparsumme setzt sich immer aus dem Bausparguthaben (das augesetzte Tilgungskapital) und dem "zu erkaufenden" Bauspardarlehen zusammen. Die Bausparsumme löst immer die Restschuld ab. Das "zu erkaufende" und nach Zuteilung zurück zuführende Bauspardarlehen (welches dann nach Zuteilung annuitätisch, sprich in einer Rate mit Zins-, und Tilgungsanteil zurück geführt wird) hat immer einen heute schon feststehenden und garantierten Zinssatz für in der Zukunft. Der Zins ist garantiert, der Zuteilungszeitpunkt, die Zuteilung hingegen ist nicht garantiert! Der heute schon feststehende Zinssatz für das Bauspardarlehen gilt bis zur Tilgung des Darlehen, die Zins-, und Tilgungsrate bleibt bis zur Rückführung immer gleich, das Darlehen kann teilweise oder ganz auf einen Schlag (entgegen dem Annuitätendarlehen) zurück gezahlt werden
Die dritte Finanzierungsform ist das
3) Annuitätendarlehen (es gibt eine Rate, die Zins-, und Tilgungsrate), wo sich monatlich mit jeder Zahlung die Restschuld verringert (siehe oben), wo man die Restschuld nach Zinszauslauf (z. B. nach 10/15 oder 20 Jahren) parallel mit der Besparung eines freien, nicht abgetreten Bausparvertrag absichert. Die Bausparsumme entspricht dann der Restschuld nach Zinsbindungsende aus dem Annuitätendarlehen. Dieser Bausparvertrag wird dann exakt berechnet und entsprechend parallel zur direkten Tilgung in dem Annuitätendarlehen gespart, was einer zusätzlichen Tilgung entspricht. Bausparvertrag wird bei Zinsbindungsende zugeteilt, das Guthaben ist zusätzliche Tilgung der Restschuld aus dem Annuitätendarlehen und "das erkaufte" Bauspardarlehen wird dann in einer Zins-, und Tilgungsrate (die wie oben schon beschrieben immer gleich bleibt) bis zur kompletten Tilgung zinssicher zurückgeführt.
Ein Zinsrisiko entsteht bei Variante 3) solange nicht, wie der prognostizierte Zuteilungszeitpunkt eingehalten wird (was in der Regel auch bei fast allen Kassen auch der Fall war). Eine gleichbleibende Rate in beiden Zeiten annuitätische Phase und nach Zuteilung der Bauspardarlehenstilgung kann berechnet und vereinbart werden.
Bei Variante 1 besteht ein Zinsrisiko, so man die Zinsfestschreibungszeit nicht gleich dem Tilgungsende wählt. Das nennt man Volltilgerdarlehen, wo ebenfalls ohne Bausparvertrag kein Zinsrisiko besteht. DIese Variante ist der pardon zum Vorausdarlehen 2) und dem Annuitätendarlehen mit paralleler Besparung eines Bausparvertrages 3).
Es gibt vieles zu beachten, die Modelle gehören gegenüber gestellt, was in den seltensten Fällen der Fall ist. Auch werden nicht selten elementar wichtige Dinge verschwiegen oder falsch dargestellt!
Kommt nun noch Wohnriester hinzu, benötigt man schon eine halbe Ausbildung, um überhaupt noch alles zu verstehen, was die Finanzierung seiner Lebensinvestition ausmacht, auszeichnet oder eben auch nicht auszeichnet und ausmacht!
Ungeachtet der Tatsache, dass er kein guter Berater sein kann, da du unaufgeklärt ein Finanz Produkt in deinem Portfolio hältst, wo es eines Forums bedarf, um zu wissen, was man gezeichnet hat, finde ich es nicht schön, dass du jetzt ohne unsere Fragen zu beantworten, die Flitze machst.
Nicht schön, undankbar ob unserer Bereitschaft zur Hilfe!