Für die Enkel anlegen

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  1. Avatar von kratistos
    kratistos ist offline
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    Beitrag Für die Enkel anlegen

    Liebe Finanz-Experten,

    meine Mutter spart für meine drei Kinder unregelmäßig Geld auf einem Extrakonto bei ihrer Hausbank an. Ich wusste davon nichts und habe heute zum ersten Mal Unterlagen dazu gesehen.
    Auf das Ersparte gewährt die Bank 0,001 % Zinsen und obwohl ich absolut kein Finanzprofi bin, gehe ich davon aus, dass man da mehr rausholen kann.

    Ich selbst habe ein Konto bei Scalable Capital und einen ETF Sparplan auf den MCSI World und EM. Ich würde gerne das ersparte Geld (mittlerer vierstelliger Betrag je Kind) von der Hausbank meiner Mutter abheben und bei Scalable Capital MCSI World und EM kaufen.

    Nun meine Fragen:

    - Macht das eurer Ansicht nach Sinn?
    - Was gilt es zu beachten? Irgendwelche (steuer-)rechtlichen Fallstricke?

    Vielen Dank im Voraus für euer Feedback und liebe Grüße

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    @kratistos,

    wie wollen Sie auf das Konto ihrer Mutter (Oma der Kinder) zugreifen? Auf welchen Rechtsanspruch begründen Sie selbst diesen Zugriff?
    Wie wollen Sie das Geld transferieren? Der Staatsanwalt nennt das Diebstahl, Unterschlagung, Nötigung, Erpressung (zur Unterschrift).

    Ihre Mutter hat Sie umgangen, denn der andere Weg wäre gewesen, dass Sie als Vater das Geld entgegengenommen hätten und dies dann zugunsten der Kinder angelegt hätten!

    Diesen Weg hat sie umgangen, ob bewusst oder unbewusst spielt kein Rolle! Sie tat es einfach. Das warum? Nun, das wissen Sie selber besser!

    Selbst wenn Sie den Erbschein als einziger Erbe erhalten, unterfällt dies Geld nicht dem Erbschein und Erbrecht an Sie, sondern an ihre Kinder bzw. ihre Enkelkinder!

    Wenn jetzt versuchen mehr daraus zu machen, ist dies eine Vermögensverschiebung zu lasten ihrer Kinder. Denn solange die Oma zugunsten ihrer Enkel dieses Geld anlegt, ist es Insolvenz geschützt.
    Denn Schulden machen wird sie wegen ihres Alters eh nicht mehr.

    Warum ich ihre "Begriffe bzw. Wortwahl" negativ bewerte
    Auf das Ersparte gewährt, die Bank 0,001 % Zinsen und obwohl ich absolut kein Finanzprofi bin, gehe ich davon aus, dass man da mehr rausholen kann.
    Gehe ich davon aus, das Sie selbst waghalsiger anlegen, also auch risikoreicher evtl. auch mit Totalverlust!
    Bedenke sie es ist nach den Willen ihre Mutter das Geld der Kinder und nicht das Spielgeld der Eltern.

    bruno68

  3. Avatar von IsNichWahr
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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    Ich wette bruno hat Aktien eines Unternehmens, welches Popcorn vertreibt. Bei soviel Unterhaltung wie er hier ständig produziert steigt der Popcorn Konsum ins Unermessliche!

  4. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    Bruno einfach ignorieren, in seiner Vorstellung ist es unmöglich das Menschen miteinander reden und natürlich hat der Sohn immer nur böses im Sinn und will eigentlich nur heimlich das Konto plündern. Die Oma hat vermutlich wie viele ältere Semester nur wenig Erfahrung mit der Börse und aus Gewohnheit geht das Geld auf ein Sparkonto, früher warfen die ja ordentliche Zinsen ab. Das solche Sparanlagen für die Enkelkinder nicht an die große Glocke gehangen werden ist nichts ungewöhnliches. Meine Schwiegermutter hat genau das gleiche gemacht.

    Die Anlage selbst sollte bei dem Anlagehorizont unproblematisch sein. Ich würde das Geld aber streng getrennt von deiner Anlage führen. Entweder über ein separates Depot oder bieten viele Banken auch kostenlose Juniordepots an.

    World/EM kann man machen aber ich würde es so einfach wie möglich halten und zu einem All World greifen, dann entfällt auch das Rebalancing. Entweder ein ACWI oder den Vanguard FTSE All World, wenn ESG wichtig ist gibt es entsprechende Varianten.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    Erstmal laufen die Konten ja anscheinend auf den Namen der Großeltern.

    Dies hat Vor- und Nachteile ...

    Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass zuviel Erspartes/Kapitaleinkünfte Probleme z.B. bei der Familienversicherung der Krankenkasse haben kann - auch kann hier z.B. Bafög u.U. nicht gewährt werden, solange das Vermögen noch nicht verbraucht wurde.

    Wenn die Großeltern noch etwas vom Sparerpauschbetrag "über" haben, kann dieser so genutzt werden -
    und wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft, kann dieses mit 18 Jahren voll darüber verfügen. (Kann also auch "verpulvert" werden ...)

    Ein ETF kann natürlich auch an Wert verlieren - bei einem Sparbuch / Tagesgeld eher unüblich ... dafür ist die Renditeerwartung bei einem ETF natürlich höher als 0,01% ... wenn hier noch genug Zeit bis zur Volljährigkeit bleibt, würde ich persönlich auch eher in Richtung ETF tendieren ... das können natürlich auch die Großeltern selber machen - wenn man sie etwas an die Hand nimmt.

  6. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    ich würde die Oma konkret fragen was sie möchte. Wenn sie sagt, dass es ok wäre das Geld anders anzulegen würde ich den Vorschlag mit einem Depot für die Enkel bringen. Sie kann dort weiterhin einzahlen wie sie möchte allerdings müsste man selber das Depot verwalten. Das würde die Hemmschwelle vor Fonds deutlich reduzieren nur wenige wollen im höheren Alter noch groß in Depots einsteigen.
    Somit musst du dir im klaren sein, dass für dich selber Arbeit abfällt. Das das Sparbuch bisher unbekannt war würde ich persönlich deuten, dass die Anlage nicht zum 18. Geburtstag automatisch überschrieben werden soll sondern zum richtigen Zeitpunkt in der Zukunft. somit ist ein Gespräch mit der Oma unumgänglich. Wenn sie Sagt sie möchte die Kontrolle haben wann ihr Enkel das Geld bekommt. Gibt es die Option ein Depot für die Oma zu eröffnen und für die 3 Enkel Fonds zu finden die gleichwertig weltweit investieren. Dann könnte man einen thesaurierenden Fonds wählen und diesen dann zur rechten Zeit übertragen. Wie das dann geregelt wird wenn die Oma irgendwann vorher ablebt muss man in der Verwandtschaft klären, damit sich beim Vererben des vorhandenn Vermögens, das Depot wäre ja die Erbmasse für die Kinder der Oma, somit könnte es auch hier zu Problemen kommen wenn einer das ganze verwaltet und die anderen nicht bescheid über das Depot wissen und das Geld als Erbe sehen....

    somit erst mal den Wunsch der Oma klar klären und die Verwandtschaft darüber informieren, dass es ein Depot für die Enkel gibt. ggf. auch mit in ein Testament aufnehmen.

    Dann könnte man alles weitere klären, wenn das Safe ist.

    Dann würde ich für jedes Kind ein World Fonds suchen und dann das Geld für alle drei investieren und immer wenn was dazu kommt nachschießen. ds Wäre dann die Aufgabe des Verwalters bis die Übergabe stattfindet.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    @utupus,

    wie erkannt, Vor- und Nachteile!

    Warum seine Mutter es so gemacht hat, weiß er nur alleine. Wie ich es oben beschrieben habe, dass Sie nicht anderes wusste u. a. egal.

    So ist ein Anlagehorizont bei Personen, die um dem Rentenalter stehen, eher weniger als 20 Jahre als wirtschaftlich negativ zu bewerten!
    Da ja auch beschenkte ab 18 volljährig ist.

    Zum anderen hat der Gesetzgeber es Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Kunde in diesen Fall die Oma nicht vollständig über die Anspar-, die Vermögensvermehrung und Risiken aufgeklärt wird!

    Daraus könnte sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz ein Vertragsausschluss ergeben, weil die Aufklärungspflichten nicht erfüllt werden können.
    Damit schließt sich auch ein Abschluss über das Internet aus, weil hier die gleichen und zusätzlichen Pflichten für die Sparerin und Internetnutzerin unerfüllbar sind.

    Damit gibt es einen faktischen Grund, für das Sparens in der jetzigen Form!

    Auch gilt es Erbrechtlich zu schauen, wie die Sparverträge aus ausgestaltet sind! Da für die Eröffnung der Sparkonten die Zustimmung der Eltern verlangt wird, könnte es sein, das diese Sparkonten eher auf den Namen der Oma laufen und erst im Bereich "Sonstiges" der Vermerk über den Verwendungszweck steht.

    Damit fällt das nicht in die Erbmasse an die direkten Nachfolger, sondern an die Enkel!

    @IsNichWahr, es wird wohl Zeit, das sie mal mit Erben dran sind.

    Wenn sie erstmal eine Vermögensaufstellung gemach und Unterschrieben haben, werden Sie es merken das eher Popcorn aus ihrem Kopf kommen wird.

    Denn was braucht der Familienrichter in der Vermögensaufstellung nachzusehen?
    Drei Wörter: Geschieden, Verheiratet und verwitwet!
    Und was muss in der Vermögensaufstellung stehen? Ein, ein und zwei Eheringe! Ja, auch Eheringe gehören zur Erbmasse!

    Da Sie, Vermögensaufstellung unten rechts mit Eides statt unterschreiben, haben Sie sich ein Meineid geleistet!
    Danach können sie sich mal ein Auszug von Strafregister anfordern! Zum Lachen ist das nicht, besonders dann wenn dieser Auszug einem neuen AG vorgelegt werden muss.

    Da zerbricht sehr schnell der neue Arbeitsvertrag, wegen Unredlichkeit!

    Was titan1981 beschreibt,
    ist zu großen Teil richtig! Da aber die Enkel Mündel sind, gehört eine Mündelsicherheit dazu, siehe auch im Familienrecht nach. Hier gilt es §§ 1802, 1803, 1806, 1807, 1813 und 1817 BGB recht Bildungsförderlich.
    Zum andere ergibt es Probleme, wenn die Oma in den nächsten 121 Monate nach dem Übertrag, pflegebedürftig wird. Das Sozialamt wird da ganz unsozial, mit richterlichem Beschluss wird da das Geld beigetrieben.
    Es ist schon abenteuerlich, einfach Verrenkungen anbieten, die unbedacht später in eine Vermögensvernichtungsfalle führen!

    bruno68

  8. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    Ist ja schön und gut, das du scheinbar den ganzen Tag nichts anderes machst als Gesetzestexte zu lesen aber wie wäre es mal mit etwas Realität. Wenn der Sohn für die Mutter das Depot, welches dann auf ihren Namen läuft, verwaltet, glaubst du ernsthaft irgendein Broker prüft das nach ? Theorie und Praxis mal wieder. Der Broker wird in der Regel gar nicht mitbekommen, das der Sohn eigentlich das Depot führt ! Der Aufklärungspflicht kommen die Broker nach, indem Sie die Aufklärungsdokumente dem Kunden zur Verfügung stellen und erst nachdem er diese mit "gelesen und verstanden" unterschreibt kann der Kunde die Finanzprodukte auch handeln. Es ist nicht Aufgabe der Bank zu prüfen ob der Kunde die Aufklärung tatsächlich verstanden hat, entscheidend ist, das er diese unterschreibt. Und mal ganz davon abgesehen, wenn alles korrekt läuft stellt die Mutter dem Sohn einfach eine Depotvollmacht aus.

  9. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    Ich denek auch, entscheidend ist, was Oma wirklich will und um Streit zu vermeiden sollte natürlich geklärt werden, ob das ein Voraberbe sein soll oder es normal in die Erbmasse einfließt. Das sie es für die Enkelkinder anspart ist ihr Wunsch ja schon mal deutlich, dass es keine "normale" Erbmasse, sondern speziell für die Enkelkinder sein soll. Die Frage ist eigentlich nur noch, ob nach ihrem Tod oder zu einem bestimmten Alter der Enkelkinder diese Gelder zur Verfügung stehen sollen.

    Das ist auch der Punkt welche Anlage: Wenn es wirklich als langfristige Anlage geplant ist, dann ist ein Sparkonto natürlich relativ schlecht. Wenn die Enkelkinder schon Jugendliche sind und diese es zur Volljährigkeit erhalten sollen, dann ist ein Sparkonto zwar eine schlechte (bzgl. der Rendite), aber die einzig "sichere" Lösung.

    Unabhängig davon, machen das meine Eltern ebenfalls. Diese sind nicht mehr so "offen" für Smartphones und Apps und alle Banken stellen aktuell auf die 2 Wege Authentifizierung um. Meine Eltern durchlaufen den Identifizierungprozeß und geben dann alle Daten an eines der Kinder. Wenn sie etwas anderes wollen, dann sagen Sie: Mach dies oder das und das macht dann das jeweilige Kind.

    Gerade alte Menschen haben doch oft gar keine andere Wahl, sie sind halt technisch nicht mehr so versiert und alles "postalisch" erledigen, wollen Sie halt auch nicht. Problem wäre maximal nach ihrem Tod, aber da erben die Kinder sowieso.

  10. Avatar von IsNichWahr
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    Standard AW: Für die Enkel anlegen

    bruno,

    das ist ja verrückt - leider durfte ich inzwischen schon drei, vier mal etwas erben. Der Familienrichter hatte wohl keine Lust zu erscheinen. Den hab ich da nie gesehen. Ich hätte auch Popcorn serviert. Nun denn, somit werde ich es weiterhin vertilgen, wenn ich deine geistigen Ergüsse (andere würden Dünschiss dazu sagen) lese.

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