man darf ja nur ein Konto mit P-Schutz haben und da frage ich mich folgendes: Auf einem alten Konto welches gekündigt werden soll besteht Pfändungsschutz und auf dem Konto geht auch noch Geld ein... Nun wird ein neues Konto eröffnet weil dieses bei regelmäßigen Geldeingang kostenlos ist und sonst x Euro kostet... Beide Konten müssen aus Gründen eine kurze Zeit beide bestehen weswegen das neue Konto halt nicht sofort zu einem P-Schutz Konto umgewandelt werden kann.
Wenn jetzt die ersten Gebühren fällig sind und sagen wir dadurch auf dem neuen Konto 7 Euro Minus sind, kann dann 7 Euro eingezahlt oder überwiesen werden ohne daß diese gepfändet werden und das Konto auf 0 ist oder hat die Pfändung Vorrang und ohne P-Schutz gibt es keine Möglichkeit die Gebühren auszugleichen ?
AW: Kontoführungsgebühren bei Pfändung ohne P-Schutz
Kann das Konto überhaupt ins Minus rutschen, also hat die Bank dir einen Dispo eingeräumt ? Wenn kein Dispo vorhanden ist kann das Konto nicht ins Minus rutschen und wird dir dann sofort gesperrt, wenn Gebühren fällig werden und diese nicht durch das Konto abgedeckt werden können.
Eigentlich dürfte eine Pfändung aber nur auf Guthaben wirken, man kann Schulden ja nicht mit neuen Schulden ausgleichen, die für den Schuldner dann noch nachteilig sind (Zinssatz Dispo)
AW: Kontoführungsgebühren bei Pfändung ohne P-Schutz
Disco ist nicht vorhanden. Was ich jetzt aber gelesen habe: Gebühren haben wohl Vorrang. Also wenn ich z.B. am gleichen Tag der Entstehung der Gebühren diese einzahle, geht das nicht durch die Pfänung verloren. Jedenfalls wenn ich es richtig verstanden habe.