Zitat von
bruno68
@Danny584,
zu einem, möchte ich ihnen mitteilen, dass Sie ohne Hilfe nicht aus dieser Finanzierungkonstrukt rauskommen!
Anmaßend, warum sollte das ein Verbraucher nicht alleine schaffen, warum?
Zu den Problem gehört der Riestervertrag, über dieses Geld können sie nicht verfügen!
Warum sollte man darüber nicht verfügen können? Der Riestervertrag könnte gekündigt und zum Ablösetermin - dieser kann bei einer Zinsfestschreibungszeit fest bis Zuteilung mit Kündigung nach BGB §489 10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung herbeigeführt werden - von der Schuldsumme in Abzug gebracht werden. Möglich wäre zum frühestmöglichen Ablösezeitpunkt auch die Bildung einer Teilbausparsumme, womit man eine Zuteilung herbeiführen könnte, so man das wollte.
Aussage damit vollkommen entkräftet, weil dummes Zeug!!!
Entweder wird dies für das Objekt verwendet oder auf eine andere Form von Riester übertragen!
??????
Zur Neubewertung des Eigenheims ist eh gesetzliche Pflicht siehe auch § 505 c BGB
Folgerichtig haben sie keine Immobilienbewertung neuer Art, also ein Gutachten von 2022 können sie gegenwärtig gar nicht, den Darlehnsgeber nicht wechseln!
So ein Blödsinn!! Mit einem eigenen Gutachten erreicht man bei einer Bank null komma null, ungeachtet dessen, dass das bei einer Umschuldung gar nicht erforderlich wird, da jede Bank ihre eigene Beleihungswertermittlung anstellt!! Zumal, die Banken und deren Einwerter bzw. die entsprechenden Programme, haben die Wertanstiege der letzten Jahre größtenteils 1:1 übernommen!!!
Demnach: Seinen sie evtl. überhaupt Froh, das ihr jetziger Gläubiger Sie nicht fallen lässt und seine Forderung zum Vertragsende in voller einfordert, weil ja eine erhebliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist!
So ein Schwachsinn, welches Interesse sollte die Bank haben, seinen Kunden fallen zu lassen, in dem es einen Kredit, der immer bedient wurde, fällig stellt, weil Werte nicht mehr passen? Welches???
Zumal, sollte das mal - warum auch immer - geschehen, so stehen rund 500 andere Banken, jede mit ihrer eigenen Geschäftspolitik und Geschäftsphilosophie, für eine Umschuldung zur Verfügung! Deine gesamte Aussage begründest du auf ein schlecht ausgewähltes Finanzierungskonzept, was auch schlecht gewählt wurde, aber jederzeit korrigierbar ist. Dein Gefasele bezüglich schlechter Beleihungswerte aber ist in diesem Zusammenhang völliger Blödsinn und dummes Zeug!
Siehe auch § 499 BGB
Denn durch den Zinsanstieg ist der Immobilienwert für einen Wiederverkauf gesunken. Damit ändert sich auch der Wert der Besicherung durch die Grundschuld.
Über die GS, die unter die 100 % oder 80 % Grenzwert der Immobilie verbleiben muss. Sinkt damit der Immobilienwert unterhalb der genannten Grenzen, wegen dem Zinsanstieg, platzt die Anschlussfinanzierung, auch beim jetzigen Finanzierer.
Absoluter Blödsinn!! Am Markt agieren Banken, die einen Blankoanteil von bis zu 40 % akzeptieren, dies zu akzeptierenden Konditionen, somit stehen sogar in Notsituationen (die du hier dummerweise herbei schreist, die es so aber gar nicht gibt) Banken zur Verfügung, die einer Umschuldung zustimmen würden.
Was das bedeutet?
Nun bis 31.12.2021 Wert der Immobilie 500.000 € Beleihungsgrenzen:
100 % = 500.000 €
080 % = 400.000 €
Nun ab 01.04.2022 Wert der Immobilie 400.000 € Beleihungsgrenzen:
100 % = 400.000 €
080 % = 320.000 €
Sie rechen zwar für Sich persönlich gesehen positiv, aber nicht bedingt richtig, denn sie haben ja direkt keine Tilgung vorgenommen! Also sind die Schulden des 1.Darlehnsvertrag, die gleichen Schulden, die im 2. Darlehnsvertrag stehen wird.
Immer sind Guthaben der Tilgungssurrogate zumindest rechnerisch der Ursprungsschuld abzuziehen!
Denn der dazugehörige Bausparvertrag ist ja mangels Masse
Das Guthaben bildet Masse!!!
und daher fehlenden Zuteilungspunkte nicht zuteilungsreif,
Blödinn, wollte man eine gewisse Summe zuteilen wollen, würde man das nach einer Sparzeit von 10 Jahren über eine Teilbausparsummenbildung auch erreichen können!!!
daher sind die von ihnen gemachten Zinsangaben und Darlehnsschuld falsch!
Folgerichtig müssten Sie, die Gesamtsumme von 241.000 € durch ein neues Darlehn refinanzieren!
Nein, absoluter Blödsinn!! Anschlusszufinanzieren wären immer die Ursprungssalden abzüglich der Guthaben in den Tilgungssurrogaten, zzgl. eines möglichen Bauspardarlehensanspruch aus der Teilbausparsummenbildung!!!
Denn die BSV werden ja nicht aufgelöst! Wäre dies der Fall, kämen Sie auf die 195.000 € Restschuld. Dann wären aber die BSV mit der Zinssicherheit sinnlos gewesen.
Zum anderen, die neuen Darlehnszinsen sind so ungewiss wie Zusage, nach einer neuen Wertermittlung! Weil die Zinsen von dem Beleihungsauslauf abhängen!
Was für ein dummes Zeug du schreibst, was für ein unnötiges Horrorszenarium du inszenierst, zeigt die Praxis, was auf diesen Fall hier bezogen heißt, dass die Immobilie mittlerweile mit rund 900.000 Euro eingewertet wird!!!!
suchen Sie schnellst möglich einen, der ihnen helfen kann, das Risiko eines Zwangsauszuges zu vermeiden,
Nein, der stand nie an, das sollte nicht der Grund für Unterstützung sein, vielmehr die Korrektur der Fehler bei der Auswahl des richtigen Finanzierungskonzeptes. Bestenfalls zu besten Bedingungen und Konditionen!!
weil die Anschlussfinanzierung mangels Sicherheiten nicht zustande kommt!
bruno68