Besteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

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  1. Avatar von Hanna
    Hanna

    Standard Besteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

    Liebe Forumsgemeinde,

    seit kurzem arbeite ich in einer Firma, die eine private Altersvorsorge anbietet, nämlich eine Pensionskasse. Grundsätzlich finde ich dieses Angebot prima, wüsste jedoch gerne, ob die angesparte Summe später steuerfrei an mich ausgezahlt wird.

    Habe ich die Möglichkeit, zwischen einer monatlichen Auszahlung oder einer Einmalauszahlung zu wählen und macht das steuerlich einen Unterschied?

    Besten Dank im voraus.

    Hanna

  2. Avatar von Karl117
    Karl117 ist offline

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    Standard AW: Besteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

    HI Hanna,

    bei einer Pensionskasse gibt es prinzipiell nur die Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu beziehen. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.
    Dafür ist die Pensionskasse unpfändbar. Man kann Sie Dir aufgrund von HarzIV oder z.B. Privatinsolvenz nicht wegnehmen. Das ist dann die andere Seite.

    In der Ansparphase, also in der Phase in der die Beiträge bezahlt werden, sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Dafür musst Du dann die Rente hinterher verteuern. Das ist aber nicht so schlimm, denn dannhast Du wahrscheinlich einen niedrigeren Steuersatz. Außerdem zahlst Du die Steuern später, was auch ein Vorteil ist

    Mein Rat: Abschließen

  3. Avatar von Planvoll
    Planvoll ist offline

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    Standard AW: Besteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

    [quote=Karl117;23909]HI Hanna,
    Hallo Karl,
    bei einer Pensionskasse gibt es prinzipiell nur die Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu beziehen. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.
    kleine Korrektur! Eine einmalige Kapitalleistung ist sehr wohl möglich!
    Diese ist aber (genauso wie die Rente) voll steuerpflichtig im Sinne des EStG!
    Deshalb ist die Einmalauszahlung eigentlich nur für den Notfall gedacht.
    Aus z.B. 100.000 EUR zahlt man, glaube ich, nicht wenige Steuern!
    Mein Rat: Abschließen
    Geb ich dir Recht!
    Der Sinn liegt aber in einer lebenslangen Rente!

    Gruß

  4. Avatar von Morgenstern
    Morgenstern

    Standard AW: Besteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

    Soweit ich weiß, musst du die Beiträge, die du von deinem Gehalt in die Pensionskasse einzahlst, erst einmal nicht versteuern. Das Finanzamt kommt erst später bei der Auszahlung auf dich zu. Dann musst du die private Rente als Einkommen angeben.

  5. Avatar von Planvoll
    Planvoll ist offline

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    Standard AW: Besteuerung von betrieblicher Altersvorsorge

    Zitat Zitat von Morgenstern
    Soweit ich weiß, musst du die Beiträge, die du von deinem Gehalt in die Pensionskasse einzahlst, erst einmal nicht versteuern. Das Finanzamt kommt erst später bei der Auszahlung auf dich zu. Dann musst du die private Rente als Einkommen angeben.
    Hallo,
    lies mal die Artikel genau durch. Das ist unstrittig! Es ging ausschließlich um die Versteuerung bei Auszahlung!
    Gruß

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