Anmelden kann man den Eigenbedarf bestimmt - die Frage ist natürlich, wieviel Kündigungsfrist der Mieter hat - und ob er in dieser Zeit eine neue Wohnung findet ... neben den anderen sozialen Aspekten (Kinder/Behinderung/etc.) - und wie der Mieter reagiert und man im Zweifel später eine stark renovierungsbedürftige vollgemüllte Wohnung vorfindet ... der nackte Mann hat keine Taschen.
Möglicherweise kann man dem Mieter natürlich eine Abfindung anbieten, damit dieser früher/schneller auszieht - und man muss natürlich auch selber in die Wohnung einziehen.
Ja, kannst du... es gibt bestimmte Kündigungsfristen, aber die kenne ich jetzt nicht aus dem Kopf... findest du sicher irgendwo im Internet... 3 bis 12 Monate glaube ich je nach Mietdauer.
Wenn der Mieter nicht zu diesem Termin auszieht, dann musst du Klage einreichen.
Der beste Weg ist immer dich mit dem Mieter zu einigen. Die einzige Möglichkeit bei der eine Eigenbedarfskündigung nicht zulässig ist, ist bei extremen sozialen Härtefällen. Also, z.B. ein Familie hat ein behindertes Kind, diese findet keine andere Wohnung und müsste z.B. in eine ganz andere Stadt umziehen. Wenn es für das behinderte Kind aber wichtig ist, dass sich das soziale Umfeld nicht zu stark ändert, dann könnte ein Gericht sagen, dass Eigenbedarf unzulässig ist. Aber das sind sehr, sehr seltene Fälle mit sehr extremen Beispielen. Grundsätzlich ist Privateigentum im Grundgesetz geschützt und dein Recht dieses zu nutzen.
ja, ist definitiv ein triftiger grund für eine eigenbedarfanmeldung. wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, dann ziehe doch mal eine anwaltskanzlei mit schwerpunkt auf Immobilienrecht zu rate um auf nummer sicher zu gehen. eventuell kannst du mit den mietern auch ins gespräch kommen? ich schätze mal, dass diese dann mindestens 3monate kündigungsfrist haben, weiß es aber nicht mit absoluter sicherheit.
Den Eigenbedarf kann man erst verfolgen, wenn man auch im Grundbuch eingetragen ist.
Zwischen Kauf und Eintragung können schnell mal 12 Monate vergehen.