Was verstehst du denn unter Ehrenamt im steuerlichen Sinne in Zusammenhang mit unentgeltlich?
Steuern werden nur dann fällig, wenn eine Gegenleistung vorliegt.
Es gibt 7 Einkunftsarten, dort kannst du Werbungskosten/Betriebsausgaben von den einzelnen Einnahmen/Umsätzen absetzen. Da du keine Einnahmen haben wirst, kannst du dort auch nix absetzen.
Daneben gibt es bei der Absetzbarkeit noch Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen.
Dort wäre mir keine Position bekannt, wo ich das ansetzen würde.
Ehrenamt im steuerlichen Sinne (Ehrenamtspauschale oder Überleitungspauschale) ist ein Freibetrag für eine Vergütung, die dann bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei behandelt wird.
Das geht aber nur, wenn Du bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft arbeitest, die im mildtätigen, ideellen oder kirchlichen Bereich angesiedelt ist.
Nun ja, du müsstest dem Finanzamt schlüssig erklären können, warum die Verwaltung der WEG dem Gemeinwohl dient. Wenn die WEG keine kostenlosen Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose bereit stellt o.ä. wird das schwierig werden. Also, wenn da kein extrem außergewöhnlicher Fall vorliegt, wird das Finanzamt das nicht als ehrenamtliche Tätigkeit anerkennen.
Ohne Ehrenamt gilt immer, dass du nur Kosten absetzen kannst, wenn du auch Einnahmen hast bzw. die Kosten, die notwendig sind, um deine Einnahmen zu bekommen.
Aber warum überhaupt ohne Bezahlung?
Du brauchst sowieso einen Verwaltervertrag mit dem dich die Eigentümer mit der Verwaltung beauftragen. Damit musst du WEG Versammlungen abhalten, Hausgeld "eintreiben", Abrechnungen erstellen usw. Gut, du kannst es natürlich als "Freundschaftsdienst" auch kostenlos machen, aber das Finanzamt wird dir für dieses "Privatvergnügen" keine Kosten anerkennen. Es ist dann eben, was es ist: Ein Freundschaftsdienst in deiner privaten Freizeit.
Es gibt allein aus rechtlicher Sicht kein Ehrenamt als Hausverwalter!
unter Rubrik: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für private Selbstverwalter!" habe ich ausgiebig über der rechtliche Situation geschrieben!
Denn aus dem sogenannten Ehrenamt entstehen wirtschaftliche Pflichten und jährliche Weiterbildungspflichten. Deren Kosten als Ehrenverwalter getragen werden müssen. Eine kostenlose Weiterbildung steht denen nur zu, die sich über Pool angeschlossen haben.
Einzig der gesamt Hauseigentümer ist von einer Berufspflicht befreit, Im Gegenzug darf dieser keine direkte Kosten einer Hausverwaltung nicht in der Jahresabrechnung ausweisen!
Dass Sie als Ehrenverwalter mit ihren gesamten Hab und Gut haften, für schlechte Tätigkeit haften, dürfte bisher in als absurd erscheinen. Aber tatsächlich haften Sie als Betreuer für jede Fehlentscheidung!
Es fängt an für die falsche Gebäudeversicherung, Grundstückshaftpflicht, Eröffnung eines gewerbliches Konto an.
Und geht dann über zu teuren Refinanzierung einer Instandhaltung,