angenommen ist ein teilhaber einer firma verschollen.
wie können der andere teilhaber den anderen anteil dieser firma übernehmen bzw. abkaufen,
damit in einer gesamthand steht und weiter betriebsfähig ?
angenommen ist ein teilhaber einer firma verschollen.
wie können der andere teilhaber den anderen anteil dieser firma übernehmen bzw. abkaufen,
damit in einer gesamthand steht und weiter betriebsfähig ?
Vermutlich muß erst der Verschollene für Tod erklärt werden. Danach ergibt sich aus der Erbfolge bzw. aus den Verträgen die gesellschaftsrechtliche Folgen bei Tod.
Betriebsfähig kann sie ja trotz verschollenen Teilhabers sein.
Also der Teilhaber einer Firma ist bei einer AG ja z.B. ein Aktionär - hier müsste geschaut werden, wer auf die Aktien zugreifen kann (Vollmacht etc.) - wenn jemand für Tod erklärt wird, werden sich die Erben darum kümmern müssen - warum sollte die AG in der Zwischenzeit nicht betriebsfähig sein?
Es kann auch eine GbR/OHG oder eine GmbH sein. Bei der GbR/OHG gibts mindestens einen der noch weiter entscheiden kann und bei der GmbH gibts es einen Geschäftsführer.
Da kommt es dann wieder darauf an, wie die Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind, ob einzeln oder gemeinschaftlich geschäftsführungsbefugt.
Mit entsprechender Mehrheit kann auch ein Geschäftsführer abberufen werden und ein neuer eingesetzt werden. usw.
Kommt halt alles auf die Verträge und die Strukturen an.
So einfach ist das nicht!
So sind Firmen, die eine Zulassung bedürfen, im Regelfall unmöglich zu übernehmen! (Notar-, Anwaltsbüro,..)
Genauso wenige ist eine Bank oder Versicherung Übernahme fähig!
Weder als Geno oder sonstige Bank oder Versicherung!
Anders sieht es aus, wen ein Baustoffhandel, Einkaufsmarkt gekauft oder übernommen wird!
Die Rechtsform und Satzungen bestimmt die Reihenfolge der Übernahme. Was auch zu beachten ist, dass bei natürlichen Personengesellschaften mit dem Kauf auch alle Verbindlichkeiten mit übergehen!
So sind alle Schulden des Eigners, insbesondere Grundschulden, eine Haftungsfalle für den Käufer, da meist das Einkommen aus dem Betrieb generiert werden. Demnach sind auch alle Firmenwerte einer GBR durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft belastet!
Damit verstanden wird: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft hebelt sämtliche Schutzfunktionen gegen Firmen- und Privatvermögen aus! Selbst eine Unschuldsinsolvenz, bei dem weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz Ich verweise hier auf ein Urteil des BFH 2021Damit verstanden wird gilt, wenn eine Vorfirma keine Sicherheiten haben will, hält dies das BFH schon für Betrug!Vorsicht bei Auffälligkeiten
Steuerpflichtige können eine Beteiligung an fremden Steuerbetrug verhindern.
Nach § 25f UStG kann ein Unternehmen der Vorsteuerabzug und die Steuerbefreiung versagt werden, sofern der Unternehmen wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung an einer Steuerhinterziehung beteiligt.
....
Wenn es in kurzer Zeit zu einem sehr hohen Umsatzwachstum kommt,
ohne dass der Steuerpflichtige dies plausibel erklären kann,
und die Lieferungen trotz hohen Werts der Ware ohne Sicherheit und dokumentierte Vertragsbeziehungen erfolgten,
springt dies für einen Betrug.
Zwar kann das durch familiäre Beziehung umgangen werden, aber das reicht schon aus, deren Bilanzbücher jahrelang zu prüfen. Das Problem ist, aber solange geprüft wird, halten sich alle Vorfirmen sehr weit weg von einem. Eine Zusammenarbeit ist in der Regel nur per Vorkasse möglich, was wegen den gesperrten/ ohne Diskont eingerichteten Konten aber regelmäßig scheitert.
Also wer alte Firmen kaufen will, sollte sich fragen, ob dies überhaupt sinnvoll ist.
Weil zu einem
- die Zulassung zum Weitervertrieb wegen der fehlenden Zulassung unmöglich ist.
- die "Inneren" Haftungsrisiken, einer verdeckte, verschleppte Insolvenz oder eine Steuerschuld beinhalten kann
- dass eine gekaufter Firmenmantel keinen Schutz, wegen einfacher oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz keinen Schutz vor dem Durchschlag auf das Privatvermögen gewährend. Also kein Insolvenzprivileg darstellt, da das Eigentum 3. wichtiger ist, als das Eigentum des Verursacher.
Daher stellt sich insgesamt die Frage zu einem Kauf einer Altfirma versus Neugründung. Was von beiden besser ist!
bruno68