Wie geht man damit um, wenn jemand nachträglich die MwSt aus seinen Rechnungen entfernt, aber den Rechnungsbetrag nicht ändert?
Der Jemand behält also die 19% für sich selbst.
Der Jemand hat nachträglich von der sog. Kleinunternehmerregelung erfahren und das er eben keine MwSt auszeichnen muss.
Als Kunde empfindet man das als ungerecht, den er hätte ja die 19% dann vom Rechnungsbetrag abziehen können/müssen.
Der Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister besteht nur mündlich. Es wurde sich Eingangs auf den Betrag geeinigt.
Ich weiß, dass is so ein Glaskugel-Ding.
Ich denke, die Frage hier ist, ob es in Ordnung ist, wenn man rückwirkend Rechnungen ändert?
Dem FA ist es vermutlich wurscht.
Und sicherlich liegt hier auch ein Kommunikationsproblem zwischen beiden Parteien vor.
Wobei 22t€ UMSATZ ja auch relativ wenig ist - 1833€/Monat - wenn hier z.B. 30% Gewinn gemacht wird, wären das 550€ Gewinn pro Monat.
Ein Vollzeitjob wird das also eher nicht sein.