gerecht vererben

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  1. Avatar von ruckwaerts
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    Standard gerecht vererben

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und würde mich über input freuen. Hoffe das passt hierher und jemand hat Ideen. Bitte seid freundlich, es ist allen Beteiligten inzwischen klar, dass dieses Szenario nicht das Schlaueste war.

    Folgendes Szenario:
    Vater hat seine Wohnung vor 20 Jahren mit dem Namen von Kind Nr. 1 gekauft, selbst bewohnt und alle Kosten getragen. Kein Geldvorteil oder Nachteil für Kind 1 zu Lebzeiten.

    Kind Nr. 1 konnte eine Zulage für die Wohnung beantragen, die zur Tilgung dieser Wohnung verwendet wurde und die es ohne diese Wohnung und ohne Kind Nr. 1 nicht gegeben hätte.

    Kind Nr. 2 erhielt ein paar Jahre später einen alten Bausparvertrag, der mit Bonuszinsen aufgelöst wurde und für sich selbst verwendet wurde.

    Das Vermögen soll nach dem Tod möglichst gerecht und friedlich "vererbt" bzw ausgeglichen werden unter Berücksichtigung der bisherigen Zuwendungen (Kind 1 besitzt Wohnung, Kind 2 Geld aus Bausparvertrag.) Geplant ist der Verkauf der Wohnung.

    Was und wie sollte alles miteinberechnet werden? Zuwendungen, Zulage, Zinsen, Inflation, Wertsteigerung / Verlust usw.

    Vielen Dank für Eure Ideen!

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: gerecht vererben

    Das ist durchaus schwierig - da fehlen natürlich einige Angaben - z.B. Wert bei Schenkung (Wohnung und BSV) - Wert jetzt (Wohnung und Kapitalanlage des BSV-Geldes) ... man sollte bedenken, dass es rein steuerlich kein Vererben sondern eine Schenkung zwischen Geschwistern ist - mit deutlich geringeren Freibeträgen und höheren Steuersätzen.

    Was wurde denn mit dem Bauspargeld gemacht? Was hätte z.B. eine Anlage in einen Welt-ETF gebracht?
    Sollen alle Mieteinnahmen/Steuervorteile der Wohung der letzten Jahre berücksichtigt werden? Wie sieht es mit Unterhaltskosten/Instandhaltungskosten der Wohnung aus?

    Wird/wurde der Vater von einem der Kinder gepflegt/unterstützt?

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: gerecht vererben

    @ ruckwaerts,

    so nicht!

    Ist ein Kind als Eigentümer im GB eingetragen, ist dies kein Erbe mehr! Also, es gehört nicht zur Erbmasse der Eltern.

    Genauso wie der BSV, dieser wurde mit § 15 AO übertragen, also auch keine Erbmasse der Eltern mehr!

    Ich warne davor alles wieder "rauszuholen", da ihr "Kind":
    Kind Nr. 1 konnte eine Zulage für die Wohnung beantragen, die zur Tilgung dieser Wohnung verwendet wurde...
    Denn, dies würde ja bedeuten, dass zurecht Subvention "erschlichen" über das 1.Kind haben.

    Also wie soll was vererbt werden?

    bruno68

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