Anspruch auf Zahlung von Elterngeld oder anderer Unterstützung

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  1. Avatar von Tanja79
    Tanja79

    Standard Anspruch auf Zahlung von Elterngeld oder anderer Unterstützung

    Ich erwarte im März 2010 ein Kind und bin finanziell auf mich allein gestellt. Da ich erst seit Januar 2009 eine Stelle habe, weiß ich nicht genau, ob ich auch in den Genuss des Elterngeldes komme.

    Soweit ich weiß, bekäme ich dann ca. 60% meines Nettogehalts.

    Was aber steht mir zu, wenn ich auf dieses Elterngeld keinen Anspruch habe? Welche Art von Unterstützung kann ich beantragen, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren?

    Liebe Grüße
    Tanja

  2. Avatar von Frank
    Frank

    Standard AW: Anspruch auf Zahlung von Elterngeld oder anderer Unterstützung

    Ich meine mich erinnern zu können, dass bei mir die letzten zwölf Monate vor Eintritt in den Mutterschutz zugrunde gelegt wurden für die Berechnung des Elterngeldes. Das käme bei dir ja ziemlich genau hin.

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