Anspruch auf Zahlung von Elterngeld oder anderer Unterstützung
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Anspruch auf Zahlung von Elterngeld oder anderer Unterstützung
Ich erwarte im März 2010 ein Kind und bin finanziell auf mich allein gestellt. Da ich erst seit Januar 2009 eine Stelle habe, weiß ich nicht genau, ob ich auch in den Genuss des Elterngeldes komme.
Soweit ich weiß, bekäme ich dann ca. 60% meines Nettogehalts.
Was aber steht mir zu, wenn ich auf dieses Elterngeld keinen Anspruch habe? Welche Art von Unterstützung kann ich beantragen, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren?
Liebe Grüße
Tanja
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AW: Anspruch auf Zahlung von Elterngeld oder anderer Unterstützung
Ich meine mich erinnern zu können, dass bei mir die letzten zwölf Monate vor Eintritt in den Mutterschutz zugrunde gelegt wurden für die Berechnung des Elterngeldes. Das käme bei dir ja ziemlich genau hin.
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