Räumungsbestätigung für die Bank zwecks Kreditauszahlung
Meine Bank fordert die Räumungsbestätigung ein, bevor die Bank den Kredit auszahlt, da die Räumung all. Bedingung für die Kauffälligkeit ist. Meine Frage wäre, ob ein formales Schreiben als Käufer ausreichend ist oder alle Parteien, sprich Käufer und Verkäufer es schriftlich bestätigen müssen. Im Notarvertrag ist nur erwähnt, dass die Überwachung nicht vom Notar erfolgt.