Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

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  1. Avatar von ol1234
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    Standard Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

    Hallo ihr lieben,
    folgende Situation, Finanzierung in Oktober 2014 abgeschlosse Kreditsumme 120000 € als Forward Darlehen leider wurde damals die Kreditsumme 100 % für die Bank übernommen und der 2. Kredit wo Oktber 2016 ausläuft komplett ignoriert von der Bank ich musste 90000€ finanzieren es gab viel Ärger weil die 1.Bank komplette Sicherheit hatte zu 100% und die zweite Bank musste Blanko finanzieren.
    Naja also hatte ich für 120000 einen Zinssatz von 2,33%
    und bei 2. für 90000 2,37 % beide für 10 Jahre
    ich ärgere mich nun sehr warum ich nicht letztes Jahr auf die Idee kam beide Verträge zu kündigen um die nochmal bei 0,9 z.b. zu finanzieren, ich weiss ja nicht ob sowas überhaupt möglich wäre.
    Was für Strategie würdet ihr empfehlen
    beim 1. Kredit hätte ich nach 10 Jahren 70000 übrig
    und beim 2. wären es 40000 beim zweiten hatte ich Sondertilgungen vorgenommen

    Danke euch erstmal

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

    Ich würde empfehlen nicht zuviele Gedanken an Möglichkeiten in der Vergangenheit zu verschwenden ... möglich ist unter Umständen viel - aber oft z.B. nur, wenn es notwendig ist - als Beispiel hier der Verkauf der Immobilie (das kostet dann aber u.U. mehr als die Zinskosten sind) - und eine Vorfälligkeitsentschädigung wäre auch angefallen, die den Zinsverlust der Bank ausgleichen würde.

    Bei der Strategie kommt es darauf an, welche Zinsen du für 2024/2026 für wahrscheinlich ansiehst - man könnte über Bausparverträge nachdenken - muss aber schauen, ob diese bis zum entsprechenden Datum zuteilungsreif sind und man sich die entsprechenden Raten leisten kann.
    Wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen weiter steigen, möchte man sich u.U. die dann günstigen jetzigen Zinsen für die Zukunft per Forwarddarlehen sichern.
    Wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen gleich bleiben oder sinken, kann man bis zum Ablösedatum warten und dann verlängern.
    Möglicherweise kann man auch die beiden Kredite zusammenfassen.
    Wenn man weiterhin von einer hohen Inflation ausgeht, kann man dabei zusehen, wie der Wert der Kredite quasi abschmilzt - solange das Einkommen auch adäquat steigt.

  3. Avatar von ol1234
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    Standard AW: Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

    Du denkst also das Zinsen sinken wenn Inflation weiter steigt?
    Aber hätte es sich gelohnt letztes Jahr die Niedrigzins mitzunehmen? Ich hätte vermutlich einiges zahlen müssen aber hätte die Sicherheit für die nächsten 15 Jahre

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

    Das hängt vermutlich damit zusammen, wie sich Weltwirtschaft/Deutschland weiter entwickelt - und nicht unwesentlich mit dem Ukraine-Krieg.

    Ohne zwingenden Grund (Immobilienverkauf) wird die Bank dir in der Regel keine Kündigung des Kredits erlauben.
    ("Verträge sind einzuhalten.")

    Wollte damit folgendes sagen: Bei einer Inflation von 2% und einem Kreditzins von 0,6% hat man rein rechnerisch einen "Zins-Gewinn" von 1,4%.
    Bei einer Inflation von 8% und einem Zins von 4% hat man einen viel höheren Zinsgewinn von 4% ... man zahlt also für den Kredit deutlich weniger, als die Kaufkraft nachläßt - natürlich weiß niemand, wie sich das in Zukunft entwickelt.

  5. Avatar von KingRollo
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    Standard AW: Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

    Wie kommst du darauf, du hättest letztes Jahr beide Verträge kündigen können für den günstigen Zins? Das geht eigentlich erst nach 10 Jahren + 6 Monate nach Vollauszahlung.

    Und wie bereits oben beschrieben, vor Ablauf von 10 Jahren kündigen setzt eine Zustimmung der Bank vorraus.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung Sondertilgung und mögliche Ideen

    Bei einer Forwardprolongation (Forwarddarlehen bei der gleichen Bank) zählt der Zeitpunkt des Abschlusses der Forwardprolongation für den Zinsfestschreibungsbeginn, sprich, bei 10 Jahren fest ist das Darlehen nicht gemäß der festgeschriebenen Zinsfestschreibungszeit frühestens abzulösen, sondern 10 Jahre nach Abschluss der Forwardprolongation.

    Das aber nur mal am Rande!

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