Quellensteuer bei ETfs

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  1. Avatar von Maybe
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    Standard Quellensteuer bei ETfs

    Also mir geht es um das Thema Quellensteuer bei ETFs, kennt sich damit jemand aus?

    Und zwar gibt es ja verschiedene Fondsdomizile. Soweit wie ich das verstanden habe muss man bis zum Freibetrag (Kapitalertragssteuer) auch keine Quellensteuer in das jeweilige Land bezahlen, erst über den Freibetrag ....
    Es gibt aber ja viele verschiedene Fondsdomizile (unterschiedlichen Quellensteuern), wie ist das zum Besispiel bei Irland und Niederlande?
    Soweit ich das verstanden habe muss man in Irland keine Quellensteuer bezahlen und in den Niederlanden dann 15% ist das so richtig?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Hallo Maybe,

    Zum Thema: "Zinsbesteuerung".

    Es gilt immer das Land wo man wohnt! Da man mehr als 186 Tage in D wohnt gilt das deutsche Recht!

    Hier gilt gegenwärtig 25 % von Gewinn, der abzuführen ist!

    Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist es eine fiktive, reale Steuer bzw. eine Kombination davon abzuführen!

    So besitzt Argentinien mit D. ein DBA mit einer fiktiven Steuer von 10 % und eine reale von 15 %. Zahlt Argentinien 1.000 € an Zinsen sind, davon angeblich 100 € Steuer, die Argentinien einbehält.
    Für den Betrag von 1.000 € sind dann in D. nur noch 150 € Zinsen zu bezahlen.

    Damit ergibt sich ein Kapitalzufluss von 850 € statt 750 €

    Anders ist das DBA zwischen D. und der Schweiz, hier gibt es nicht nur eine Möglichkeit, sondern zwei!

    das zweite Verfahren heißt hier: Tafelgeschäft, dies gibt es auch in D.

    Grundsätzlich gilt dies, mit einem Zinssatz von 35 % pauschal Besteuerung

    Vorteil: Keiner kennt den Besitzer des Vermögens! Anonym also!

    Die Schweizer Banken überweisen anonym 35 % vom Gewinn an das deutsche Finanzamt! Der Eigner erhält, eine Abschrift der Überweisung. Damit obliegt es dem Eigner, ob dieser sich dem Finanzamt
    offenbart.
    Verzichtet, er auf eine Offenbarung, so verzichtet er gleichzeitig auf 10 % Steuererstattung.

    Es gibt aber auch Zwischenwege wie eine Vermögensteilung, in mehrere Vermögensposten, die dann teilweise gegenüber dem Finanzamt offenbart werden und so die Steuerfreibeträge bis zu einer Steuerbelastung 35 % zum Leben ausnutzen!

    Also wer mehr als 200.000 € zu versteuertes aus Zinseinkommen hat, der wird sich freuen, wenn dieser nur 35 % Steuer bezahlt! Da wären nur 70.000 € Steuer jährlich
    Also wer mehr als 200.000 € zu versteuertes aus Arbeitseinkommen hat, der wird sich nicht freuen, wenn dieser 50 % Steuer bezahlt! Da wären 100.000 € Steuer jährlich.

    Demnach baut einer den nur Zinseinkommen hat jährlich 30.000 € mehr Vermögen auf!

    Aber bei einer Kombi kann der Eigner, seine Freibeträge inkl. PKV, PVN und Rürup Verträge steuerfrei stellen! Und dann sein Bedarf bis zum Steuersatz von 35 % per Einkommenssteuer erhöhen. Was im besten weitere 50.000 € steuergemindertes Einkommen bedeutet!

    Noch fragen?

    bruno68

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Zitat Zitat von bruno68
    Die Schweizer Banken überweisen anonym 35 % vom Gewinn an das deutsche Finanzamt! Der Eigner erhält, eine Abschrift der Überweisung. Damit obliegt es dem Eigner, ob dieser sich dem Finanzamt
    offenbart.
    Verzichtet, er auf eine Offenbarung, so verzichtet er gleichzeitig auf 10 % Steuererstattung.
    Warum sollte die Schweizer Bank soetwas tun? Die Quellensteuer in der Schweiz wird vom schweizer Staat eingezogen - und dem deutschen Steuerpflichtigen wird dies vom Finanzamt angerechnet.
    Man kann sich vom schweizer Staat die 10% "zuviel" gezahlen Steuern zurückholen - dafür muss man das mit einem Formular (mit Stempel vom deutschen Finanzamt) beantragen und bekommt somit einen Teil zurück.

  4. Avatar von Dante
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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    In dem Text stimmt ja mal absolut gar nichts.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Zitat Zitat von Dante
    In dem Text stimmt ja mal absolut gar nichts.
    Wie so häufig. Ich bin es leid das ständig zu korrigieren.

  6. Avatar von Maybe
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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Danke erstmal an eure Antworten.
    Meint ihr jetzt meinen Text?, falls ja sorry ich kenne mich mit dem Thema Quellensteuer relativ wenig aus.

    Vielleicht anders gefragt, was wären denn gute Fondsdomizile bzw. welche bei denen man wenig Steuern bezahlt oder spielt das gar keine so große Rolle?

  7. Avatar von utopus
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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Du möchtest also nach Irland oder in die Niederlande umziehen um den dortigen Steuern unterworfen zu sein?

    In Deutschland gilt allgemein die 25% Kapitalertragssteuer + Soli/Kirchensteuer - und bei Aktien-ETF noch eine Teilfreistellung von 30%.

    Richtig Steuern fallen in der Regel natürlich nur beim Verkauf an ...

  8. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Zitat Zitat von Maybe
    Danke erstmal an eure Antworten.
    Meint ihr jetzt meinen Text?, falls ja sorry ich kenne mich mit dem Thema Quellensteuer relativ wenig aus.

    Vielleicht anders gefragt, was wären denn gute Fondsdomizile bzw. welche bei denen man wenig Steuern bezahlt oder spielt das gar keine so große Rolle?
    Nein, nicht in deinem. In dem Quatsch den Bruno da von sich gibt.

  9. Avatar von Maybe
    Maybe ist offline
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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Ok.

    Nein aber das das Fondsdomizil spielt doch auch in Deutschland eine Rolle bzw. wenn man in Deutschland wohnt und einen Fond aus einem anderen Land zBsp. Irland oder Niederlande kauft fällt doch Quellensteuer an. Soviel wie ich weiß ist die ja nicht in jedem Land gleich dafür gibt es ja Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Aktien/ETF zahlt man diese Steuern doch bei Zinsen und Verkauf. Diese sind ja nicht bei allen Ländern gleich.
    Was meinst du mit Teilfreistellung von 30 %?

  10. Avatar von Cici
    Cici ist gerade online

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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Zitat Zitat von Maybe
    aber das das Fondsdomizil spielt doch auch in Deutschland eine Rolle [...] Bei Aktien/ETF zahlt man diese Steuern doch bei Zinsen und Verkauf.
    Nein und nein. Seit der Reform der Besteuerung von Investmentfonds 2018 spielt weder das Fondsdomizil noch die Höhe des Quellensteuersatzes der enthaltenen Wertpapiere eine Rolle für die Besteuerung beim Anleger. Quellensteuern müssen nur gezahlt werden, wenn Du Aktien direkt hältst und diese Dividenden ausschütten. Beim Verkauf von Fonds oder Aktien fallen wie von utopus geschrieben Kapitalertragssteuern auf die erwirtschafteten Gewinne an, die Quellensteuern spielen dabei keine Rolle.

    Was meinst du mit Teilfreistellung von 30 %?
    Bitte mal im Netz nach "Vorabpauschale" und "Teilfreistellung" suchen. Da gibt es bereits unzählige Seiten, auf denen die Thematik gut erklärt wird. Anschließende Detailfragen dazu können dann hier diskutiert werden.

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    @Dante kennste überhaupt den Unterschied,

    zwischen einer App und schriftliche Kontoauszüge eines Bankensparplanes?

    Bestimmt nicht, denn würde auffallen, dass zwischen 13 und 15 Order jährlich ausgeführt werden. Und komischerweise wird bei einem Bankensparplan auch Anteile verkauft! Wie das?

    Wie Cici, richtig erkannt werden alle Anlageformen mit 25 % vom Gewinn besteuert, und zwar jährlich! Die Reform wurde leider zulasten der Sparer einseitig verändert. Es wird nicht mehr bis zu Verkauf gewartet, sondern der Staat gereift, zwischendurch in die Kasse des Kunden, und zwar jährlich.

    Deshalb wird einmal jährlich eine Order zulasten des Kunden verkauft!

    Aber bekommt die Handygeneration nicht mit, weil das zu weit, zu abstrakt ist!

    Denn welcher Kunde kann erkennen, ob seine Finanzanlage richtig abgerechnet wird? Keiner, denn er müsste ja den Inhalt des Fonds oder ETF verstehen, was faktisch ohne VBL und BWL unmöglich ist.

    Wer hat denn schon mal seinen Fond, ETF aufgeschlüsselt?

    Oder anders gefragt: "Wieso verdienen Fonds- und ETF-Manager, jährlich siebenstellige Geldbeträge, wenn angeblich keiner als Kunde Gebühren bezahlt?
    Man braucht nicht allzu Blöd seinen, um zu verstehen, dass Kosten nicht unbedingt direkt mit den Kunden abgerechnet werden brauchen, um anzufallen.

    Annähernd wäre nur ein passiver Fonds oder ETF, der sich nach einem Index richtet und gewichtet! Aber da 2-mal im Jahr die Zusammensetzung des Indexes ändern kann, verliert der Kunde trotzdem die Möglichkeit seiner Kontrolle über sein Vermögen.

    Denn Großhandelspreise sind keine Geschenke und auch keine Kickbacks! Selbst Gold besitzt ein Verkaufsaufschlag von aktuell 0,81 %! Siehe unter w³: "gold.de" nach

    bruno68

  12. Avatar von Maybe
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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Danke Utopus und Cici für eure hilfreichen Antworten.

    Ich war wahrscheinlich noch mit der Besteuerung vor 2018 gewesen.

  13. Avatar von Cici
    Cici ist gerade online

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    Standard AW: Quellensteuer bei ETfs

    Zitat Zitat von bruno68
    Wie Cici, richtig erkannt werden alle Anlageformen mit 25 % vom Gewinn besteuert, und zwar jährlich! Die Reform wurde leider zulasten der Sparer einseitig verändert. Es wird nicht mehr bis zu Verkauf gewartet, sondern der Staat gereift, zwischendurch in die Kasse des Kunden, und zwar jährlich.

    Deshalb wird einmal jährlich eine Order zulasten des Kunden verkauft!
    Woher nimmst Du eigentlich immer diesen Blödsinn? Das habe ich so nicht geschrieben, außerdem es ist auch falsch. Die Vorabpauschale bezieht sich nur auf Fonds und beträgt nicht pauschal 25%, sondern bezieht sich auf einen Basiszins, der sich jährlich neu aus dem aktuellen Zinsniveau ergibt. Im vergangenen Jahr lag er sogar effektiv bei 0%. Verkauft wird da auch nichts, es werden lediglich Teile von Steuerzahlungen aus der Zukunft vorgezogen.

    Es wird langsam echt nervig, immer wieder Deine Falschinformationen hier im Forum richtigstellen zu müssen.

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