mich beschäftigt im Zusammenhang mit dem Verkauf unsers Haus eine Frage zur Berechnung der VFE - nämlich ob ich diese überhaupt zahlen muss. Ich habe mal ein paar Rechner im Internet bemüht, demnach müsste ich tatsächlich keine zahlen. Richtigkeit der Daten vorausgesetzt. Vielleicht könnt ihr eure Einschätzung mal abgeben. Ich wäre gerne bevor die Bank es mir berechnet schon mal die Richtigkeit prüfen
Daten:
Wüstenrot Zwischendarlehen - Bausparvertrag
Auszahlung : 14.04.2020
Ende Zinsbindung: 30.04.2030
Rückzahlungstermin gewünscht 30.07.2022
Summe: 210.000 Euro
Sollzins : 0,90 %
Effektiv : 1,31 %
Zinsrate: 165 Euro
@Bankkaufmann:
Kommt es denn nicht auf den Vergleichszinssatz an, den die Bank bei der Berechnung wählt, statt die länge der Zinsbindung?
Im ESIS steht was von „laufzeitadäquaten Hypothekenofandbriefen“
Die liegen derzeit doch über meinem Nominalzins von 0,90 ???
@StGe1973 : stimmt, abgelöst wird ja auf jeden Fall. Ich hatte mal kurz gehofft, beim Hausverkauf würde vielleicht auch ein Sonderkündigungsgrund vorliegen. Aber dem scheint wohl nicht so zu sein.
Letztlich wird die Bank ja rechnen.
Aber im Falle des Falles würde ich es wohl überprüfen lassen (müssen) oder ?
Hallo FKHauskauf, es wäre schön wenn Sie das Ergebnis hier einspielen.
Also ob Sie mit Restlaufzeit von 8 Jahren KEINE VFE zahlen oder doch.
Wie wird hier berrechnet? Aktiv Aktiv - Aktiv Passiv? Unklar, doch jede Bank will Geld verdienen und man wird mitunter das so hindeichseln dass Sie was zahlen müssen. Das ist lediglich eine Vermutung.
Doch du hast ein Sonderkundigungsrecht, deshlab muss die Bank dich bei einem berechtigten Interesse (z.B. Verkauf der Immobilie) aus dem Vertrag entlassen. Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Bank fristenkongruent refinanziert hat und da hat die Bank eben kein Sonderkündigungsrecht.
Also musst du der Bank den Schaden ersetzen, der ihr entsteht, da ihr Vertragsverhältnis in der Refinanzierung weiter läuft bzw. die Differenz des Schadens, da deien bank natürlich mit deiner Rückzahlung die 8 Jahre "arbeiten" kann.
Entweder kann die Bank das Darlehen wieder als Darlehen ausgeben oder eben in sicheren Anlagen anlegen. Das ist der Unterschied in den 2 Berechnungsmethoden. Wobei es mW keien Bank gibt, die wirklich mit einer Wiederausgabe als Kredit rechnet...
Letztlich speilt es für dich sowieso keine Rolle. Die Bank wird die VFE berechnen und du kannst diese von einem Fachanwalt deines Vertrauens prüfen lassen. Mehr kannst du sowieso nicht tun...