AGB Änderung bei den Banken und Sparkassen?

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2Antworten
  1. Avatar von Henning
    Henning

    Standard AGB Änderung bei den Banken und Sparkassen?

    Bei mir flatterten von zwei verschiedenen Banken ein Schreiben ins
    Haus. Sämtliche Banken und Sparkassen ändern ihre Allgemeinen Geschäfts-
    bedingungen mit Wirkung zum 31. Oktober 2009:

    --

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert
    eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab
    dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen
    für die SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard / Visa Card sowie die
    Bedingungen für das Online-Banking.
    ...

    --

    Ist das für uns ein Nachteil. Muß man da zustimmen?
    Was ändert sich denn genau???

    MfG
    Henning

  2. Avatar von helfer
    helfer

    Standard AW: AGB Änderung bei den Banken und Sparkassen?

    Die AGBs sind zum nachteil der Kunden geändert worden.
    Das bedeutet um das mehrseitige Schreiben in wenigen worten zu erklären:
    falls man bei den Banken oder Sparkassen noch andere Verträge haben sollte, ausser dem Konto also zb. Geldanlagen, Versicherungen usw. dann haben die Banken und Sparkassen im falle der Finanzkrise bzw. Wirtschaftliche Schäden das recht auf dein Vermögen zuzugreifen.
    Deshalb rate ich jedem, falls ihr bei den Banken oder Sparkassen Geldanlagen, Versicherungen etc. haben solltet, diese sofort bei Gesellschaften die darauf spezialisiert sind, zu wechseln.

  3. Avatar von Gast
    Gast

    Standard AW: AGB Änderung bei den Banken und Sparkassen?

    ... erst mal gucken dann schreiben.... das AGB Pfandrecht was hier gemeint ist gibt es schon seit Jahren und ist keine Änderung in den aktuellen AGB´s. Das Pfandrecht wird von allen Finanzinstituten, Versicherungen,.... in die AGB´s geschrieben. Vielleicht sollte man aber mal in den AGB´s weiter lesen.... und §812 BGB berücksichtigen.

    ...da krieg ich echt nen ....aarrgg!

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