Ich habe 2019 ein Minijob 450 euro Basis gehabt. Jetzt bittet mich das Finanzamt eine Steuererklärung zu machen.
Dies ist nur der grobe Hintergrund.
Im Grunde hat mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt wodurch es nun zu diesen Konsequenzen kommt.
Normalerweise müsste er eine 2 % Pauschalsteuer zahlen.
Ich habe im Internet recherchiert und konnte diese Punkte finden.
Der Arbeitgeber kann lediglich im Innenverhältnis den Arbeitnehmer mit den pauschalen Steuerabzugsbeträgen belasten.
Soll der Arbeitnehmer die Steuerabzugsbeträge tragen, muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen. Im Internet
finde ich keine klare Aussage ob der Arbeitgeber das deutlich kommunizieren muss oder nicht und auf welche Weise.
Auf Finanztip (https://www.finanztip.de/minijobs/) wird behauptet,
Im Normalfall übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben. Es ist jedoch erlaubt, dass der Arbeitgeber im Arbeits*vertrag festlegt, dass Du im Innenverhältnis die Pauschalsteuer tragen musst. Dann müsstest Du Deine Lohnsteuer selbst tragen
Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf seine Mitarbeiter abwälzen, sollte dies aber im Arbeits*vertrag dementsprechend vereinbaren.
auf anderen Seite, dass schriftlich oder mündlich kommuniziert werden muss oder der Arbeitgeber gar einfach freie Wahl hat.
Das bringt mich unverzüglich in eine verzwickte Lage, da ich nun 1000 Euro steuern nachzahlen müsste, ohne mir dessen überhaupt bewusst gewesen zu sein,
dass mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt hat.
Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehnen, wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Update: Habe jetzt keine Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen und selbst einen Einspruch eingelegt..
Das heißt, du willst auch die Erklärung selbst machen? Dann sei dir bewußt, dass du auf die 12*25€ verzichtest.
Zitat von Saskia1
In meinen Studiengebühren sind auch kostenlose Fahrten in meinem Bezirk mit enthalten, d.h. ich kann Bus & Bahn umsonst benutzen, deswegen werde ich die Fahrtkosten nicht mit einberechnen können.
Aus meiner Sicht schon der erste Denkfehler bei der Steuererklärung. Selbst wenn du zu Fuß gehst, kannst du die ansetzen. Es handelt sich um eine Entfernungspauschale.
Der Rest wäre mit dem Arbeitgeber zuklären. Glaube aber nicht, dass der mitmacht.
Für den Arbeitsweg hast du 2 Möglichkeiten:
1. Du setzt die tätsächlichen Kosten an, Bustickets, Bahntickets, Tankbelge bei einem Geschäftswagen mit Fahrtenbuch usw. Diese sammelst du und setzt diese tatsächlich entstandenen Kosten an.
Oder 2: Du nimmst die Kilometerpauschale in Anspruch, dann spielt es keine Rolle ob dir mehr oder weniger (oder gar keine) Kosten entstanden sind, du bekommst eben immer die Pauschale. Du braucht keine Belege, musst nichts nachweisen usw. Es ist dein Risiko, wenn du mehr bezahlst an Tickets oder dein Gewinn wenn du weniger bezahlst als du mit der Kilometerpauschale bekommst.
Bei dir ging es doch um das Jahr 2019? Dann ist die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten und dein AG könnte es ändern. Da kannst du nur höflich fragen und hoffen, dass er es ändern will.
Du kanst halt teilweise auch Pauschalen ansetzen, wenn tatsächlich keine Kosten entstanden sind.
(z.B. Kontoführungsgebühren)
Wenn du 2 Wohnsitze hast (Studienort/Heimat) sind evtl. auch Kosten absetzbar.
Bei Bewerbungen gibt es auch die Möglichkeit entweder eine Pauschale pro Bewerbung oder tatsächliche Kosten abzusetzen.
(Falls du dich z.B. telefonisch oder per EMail für einen weiteren 450€-Job / Praktikum / Anschlussbeschäftigung beworben hast ist die Pauschale vermutlich günstiger - sonst halt auch Kosten für Bewerbungsfotos/-mappen/etc.)
Bei deinem relativ geringen zu versteuernden Einkommen ist ein Lohnsteuerhilfeverein vermutlich auch nicht sehr teuer.
Habe nochmal heute mit Finanzamt gesprochen, die mich an eine Dame weitergeleitet hat die sich mehr ihm Lohnsteuerrecht usw. auskennt (auch im Finanzamt glaube ich)
Diese sagte mir ich könne versuchen den Arbeitgeber anzurufen und um eine Lohnsteuerstornierung bitten.
Gesagt, getan. Sachbearbeiterin vom Arbeitgeber hat zuerst nein gesagt, sie könne da nichts mehr ändern im System (inklusive Stornierung) und dann aber nochmal eingelenkt und gemeint, sie würde den Steuerberater mal kontaktieren und gucken was noch geht (bekomme in einer Woche die Auskunft hoffentlich)
Das mit dem Verspätungszuschlag, dass ich mir 12*25 Euro sparen kann wenn ich eine Lohnverein engagiere ist mir mittlerweile auch aufgefallen, obwohl ich mir nicht sicher bin ob das auch
für verspätete Einkommenssteuererklärungen gilt, da ich den Lohnsteuerverein erst nach der Frist eingestellt habe..
allerdings ist im Internet auch immer eine Rede von: die Verspätungszuschläge KÖNNEN geltend gemacht werden, müssen aber nicht und das man auch hier einen Einspruch einlegen kann, wobei da auch wieder spezielle Unterschiede gemacht werden, wie lange die Dauer von der ursprünglichen "Deadline" schon überschritten wurde usw.
Bis ich eine Antwort von meinem Arbeitgeber höre fertige ich erstmal eine eigene Einkommenssteuererklärung an und dann schaue ich weiter...
Bin bei der Lohnsteuerhilfe gewesen, die mich abwies und mich nebenher noch beleidigte. Der Lohnsteuerhelfer hat die Abwälzung der 2% Pauschalsteuer für ausgeschlossen gehalten, als wäre das überhaupt nicht möglich.
Werde jetzt in den sauren Apfel beißen müssen. Alles in allem. Keine schöne Erfahrung.
Das war mir klar. Das geben die Programme gar nicht her. Und außerhalb der normalen Lohnabrechnung was zu machen ist schwierig. Das Risiko für den AG bei einer SV oder Lohnsteuerprüfung das dann doppelt abzuführen ist meines Erachtens recht hoch. Die Prüfer ziehen sich die Daten aus dem Programm und schauen keine Papieraufzeichnungen mehr an.
Außerdem unterschätzt man hier den Aufwand, das alles händig zu korrigieren und zu melden.
Zitat von Saskia1
Bin bei der Lohnsteuerhilfe gewesen, die mich abwies und mich nebenher noch beleidigte. Der Lohnsteuerhelfer hat die Abwälzung der 2% Pauschalsteuer für ausgeschlossen gehalten, als wäre das überhaupt nicht möglich.
Ich sag ja immer wieder - Lohnsteuerhilfe ist kein geschützter Beruf. Da gibt es sicherlich einige gute, aber auch viele schlechte.
Ich dürfte auch jederzeit Beratungsstellenleiter werden, ohne die letzten 15 Jahre mit Einkommensteuer oder Lohnsteuer zu tun gehabt zu haben.
Würde mir nie in den Sinn kommen.
Zitat von Saskia1
Werde jetzt in den sauren Apfel beißen müssen. Alles in allem. Keine schöne Erfahrung.
Da sind leider viele ungünstige Konstellationen zusammengekommen. Die ganzen Puzzelstücke hattest aber nur du in der Hand.