Ich habe 2019 ein Minijob 450 euro Basis gehabt. Jetzt bittet mich das Finanzamt eine Steuererklärung zu machen.
Dies ist nur der grobe Hintergrund.
Im Grunde hat mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt wodurch es nun zu diesen Konsequenzen kommt.
Normalerweise müsste er eine 2 % Pauschalsteuer zahlen.
Ich habe im Internet recherchiert und konnte diese Punkte finden.
Der Arbeitgeber kann lediglich im Innenverhältnis den Arbeitnehmer mit den pauschalen Steuerabzugsbeträgen belasten.
Soll der Arbeitnehmer die Steuerabzugsbeträge tragen, muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen. Im Internet
finde ich keine klare Aussage ob der Arbeitgeber das deutlich kommunizieren muss oder nicht und auf welche Weise.
Auf Finanztip (https://www.finanztip.de/minijobs/) wird behauptet,
Im Normalfall übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben. Es ist jedoch erlaubt, dass der Arbeitgeber im Arbeits*vertrag festlegt, dass Du im Innenverhältnis die Pauschalsteuer tragen musst. Dann müsstest Du Deine Lohnsteuer selbst tragen
Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf seine Mitarbeiter abwälzen, sollte dies aber im Arbeits*vertrag dementsprechend vereinbaren.
auf anderen Seite, dass schriftlich oder mündlich kommuniziert werden muss oder der Arbeitgeber gar einfach freie Wahl hat.
Das bringt mich unverzüglich in eine verzwickte Lage, da ich nun 1000 Euro steuern nachzahlen müsste, ohne mir dessen überhaupt bewusst gewesen zu sein,
dass mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt hat.
Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehnen, wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
So wie das klingt sind die 1000€ keine reine Einkommensteuer, sondern Verspätungszuschläge oder ähnliches. Schau mal bitte nach, was genau da drauf steht. Ggf. kann man da auch einen Erlassantrag stellen oder es ist nur eine Androhung. Da kann dann StGe1973 bestimmt nähere Ausführungen dazu machen.
Ich würde gerne ein Bild von meiner Lohnabrechnung zeigen, aber das funktioniert aus irgendeinem Grund nicht.
Die Lohnsteuer ist als ST-Klasse angegeben.
Die 1000 Euro setzen sich aus Einkommensteuer 473 Eur und Verspätungszuschlag 550 Euro zusammen .
Betitelt als Steuerfestsetzung.
Hatte mir das zuerst gar nicht richtig angeguckt und einfach nur den Gesamtbetrag gesehen.
Auf der Festsetzung steht
Festgesetzt werden Abrechnung (Stichtag 11.05.2022) bereits getilgt.
Ich solle den Gesamtbetrag von .... bis zum angegeben Fälligkeitstag zahlen.
Mir wurde nur der Stichtag soweit ich weiß nicht mitgeteilt. Vielleicht finde ich noch ein anderes Schreiben dazu, wo das drinstehen soll.
Und ich weiß nicht warum, aber ich bin davon ausgegangen, dass ich für eine Einkommensteuererklärung 7 Monate Zeit habe nach Aufforderung des Ordnungsamts, ich denke
ich hatte es irgendwo gelesen, aber darum soll es hier nicht gehen. Offensichtlich ist das nicht der Fall
Da irrst du dich. Die Frist ist für die Abgabe ist fix.Vermutlich wurdest du vorher aber schon aufgefordert, die Erklärung abzugeben und hast darauf nicht reagiert.
Über welches Veranlagungsjahr reden wir denn? 2020?
Solltest das 2020 oder 2021 sein, dann wende dich schnell an ein Steuerbüro oder an einen Lohnsteuerhilfeverein und mache es in dem Fall nicht selber. Es wurde gerade beschlossen, dass die Fristverlängerungen für 2020er Einkommensteuererklärung bis zum 31.08.2022 verlängert wurde. Damit sollten aus meiner Sicht die Verspätungszuschläge wegfallen. Um die Versteuerung der Einkünfte selbst, wirst du aus meiner Sicht kaum herumkommen. du kannst sie nur mindern, indem du noch Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen kannst, die das Finanzamt bei der Schätzung nicht berücksichtigt hat. (Kinderbetreuungskosten/haushaltnahe Dienstleistungen/Versicherungen usw.)
Ich habe mich zu der Versteuerung auch nochmal belesen. Die Wahl ob mit 2% pauschalversteuert oder über Lohnsteuerkarte hat der Arbeitgeber. Er soll zwar die Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen, aber das scheint kein Zwang zu sein. Der Arbeitgeber spart sich halt die 2%, weil er davon ausgeht, dass du (sofern ledig) sowieso keine Einkommensteuer zahlst.
Vermutlich hättest du explizit erwähnen müssen, dass du noch andere Einkünfte und eine Nichtveranlagungsbescheinigung hast und dass du die Versteuerung über Lohnsteuerkarte nicht möchtest.
Keine Ahnung, ob die Versteuerungsart auch im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Dort könntest du ggf nochmal nachschauen.
@StGe1973
Erlassantrag geht nur bei Säumniszuschlägen und nicht mehr bei Verspätungszuschlägen oder?
Gegenüber dem Finanzamt gilt leider "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".... deine Steuererklärung hast du immer zum 30.06. des Folgejahres oder mit StB zum 31.12. des Folgejahres abzugeben (außer das Finanzamt verlängert von sich aus). Wenn nicht, dann gibt es Säumnis bzw. Verspätungszuschläge (Sozialkassen bzw. Finanzamt). Du könntest prüfen lassen, ob diese korrekt berechnet wurden, da es dort mW ein Urteil gab, dass das Finanzamt diese reduzieren muss (ab 2019 wegen Niegrigzinsphase). Aber das Finanzamt wird das im Normalfall richtig berechnet haben.
Deine Lohnabrechnung:
Grundsätzlich sind RV und KV ausgewiesen, diese sind auch mit 13 und 15% korrekt. Bei der RV muss du damit eine Befreiung von den Rentenpflicht beim AG unterschrieben haben, da er brutto=netto ausbezahlt.
Leider sind die weiteren Abgaben nicht angegeben- Auf jeden Fall muss der AG zusätzlich Umlage 1, 2 und Insolvenzgeldumlage abführen. Wir weisen diese auch auf der Abrechnung aus, muss man aber nicht. Da die Lohnsteuer nicht ausgewiesen wurde, sondern deine Lohnsteuerklasse wurde der Minijob wirklich so gemeldet...
Ich musste mich dazu auch erst einlesen, weil das ist wirklich sehr speziell:
Die individuelle Besteuerung ist eigentlich zum Vorteil des AN gedacht. Wenn dieser nur den Minijob hat, dann fällt bei der individuellen Besteuerung natürlich überhaupt keine Lohnsteuer an, bedeutet der AN und AG sparen sich die 2% pauschale Besteuerung und könnten das (theoretisch) auf den Nettolohn aufrechnen.
Problem ist eben genau dein Fall, wenn zusätzliche Einkommen vorhanden sind. Dann ist die 2% Pauschalbesteuerung immer besser, da dann alles bzgl. des Minijobs und Steuern abgegolten ist.
Nun ja, ist leider so. Der AG kann entscheiden, wie er versteuern will, das ist die rechtliche Seite.
Die "moralische Seite" (zumindest für mich) wäre, dass man so eine Sonderform nicht ohne Rücksprache mit dem AN machen kann, weil es eben sehr auf die spezielle Einkommenssituation des AN ankommt. In den meisten Fällen ist die Pauschalbesteuerung die beste Lösung, in sehr wenigen Fälle die individuelle Besteuerung.
Deshlab würd eich an deiner Stelle machen:
Zum AG gehen und deinen Fall schildern, dass dieser dann (hoffentlich) zwar seine rechtliche Möglichkeit, aber moralische Mitverantwortung sieht. Dann soll dieser die Medlungen berichtigen, was zu einer 2% Pauschalbesteuerung führt. Diese wäre bei dir 90 Euro zzgl. Säumniszuschläge, also sehr viel billiger als deine EK Festsetzung des Finanzamt, allerdings natürlich durch den AG zu bezahlen. Vielelicht könnt ihr da eine gemeinsame Lösung finden z.B. dein AG zahlt das nach, du verzichtest auf 50% des diesjährigen Weihnachtsgeldes und dein Problem mit dem Finanzamt ist erledigt...
@tneub
Ja, meines Wissens schon, ist aber auch im Ermessen der Sozialversicherungen, sprich Krankenkasse. Der Normalfall ist, dass nichts erlassen wird... aber kann da nicht mehr dazu sagen. Unser Steuerberater sagte nur mal, dass Rentenversicherung eine Zeit lang auf Säumniszuschläge verzichtet haben, aber das wurde auch wieder geändert. Hatten wir noch nicht und deshalb kann ich nicht beurteilen welche Chancen so ein Antrag wirklich hat.
Säumniszuschläge beim FA (für zu spätes Zahlen) haben wir schon erlassen bekommen, mit guter Erklärung. Verspätungszuschläge gehen meines Wissens nicht mehr, aber wie gesagt, die Abgabefristen für Steuerbüros sind gerade verlängert worden, so dass man darüber den Verspätungszuschlag für 2020 bzw. 2021 wegbekommen sollte. https://www.deutsche-handwerks-zeitu...d-2022-237439/
Im Gegenzug hat man die Erstellungskosten für die EST Erklärung. Das sollten aber weniger als die 550€ sein.
ich habe das auch immer selbt gemacht, aber bei der Umstellung auf 3. Werktag vor Monatsende kam der Dezember mit den ganzen Feiertagen am Monatsende und (ich weiß nicht mehr) 1 oder 2 Tage zu spät überwiesen und sofort war der Säumniszuschlag fällig. Waren nur wenige Euro, aber seit diesem Tag einfach Finanzamt, Krankenkassen usw. Einzugsermächtigungen gegeben und als Meldetag schon den 20. des Monats im Kalender....
Also, der Minijob erfolgte im Jahr 2019. Ich war mir dessen nicht bewusst, dass der Minijob eben an das Finanzamt weitergeleitet wurde und habe deswegen einfach
keine Einkommenssteuererklärung gemacht, weil ich gar nicht davon ausgegangen bin. Ich hätte den Grundfreibetrag ja nicht überschritten.
Übrigens habe ich bereits einen sehr kurzen Job davor gehabt, indem ich auch meine Daten zur Lohnsteuer angeben musste und sowohl dort als auch andere Erwachsene gefragt (war noch sehr jung), was das zu bedeuten hat. Alle haben mir gesagt, das hat mich nicht zu interessieren wenn ich einen Minijob habe und dient nur der formellen Sache bzw. Standard. Insofern habe ich bei meiner Lohnsteuer in diesem Job das auch nicht weiter hinterfragt.
Das war vor 3 Jahren, aber es könnte durchaus sein dass ich meine Kapitaleinkünfte erwähnt habe. Vielleicht nicht unter der Bezeichnung. Vielleicht habe ich Aktien gesagt. In jedem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass es die Sachbearbeiterin meines Arbeitgebers einfach abgewunken hätte. (Es kann tatsächlich sein, dass wir dieses Gespräch geführt haben). Sie hat mir zwar eine Checkliste gegeben mit Fragen über weitere Beschäftigungen, es handelt sich dabei aber um Beschäftigungen - Einkünfte nicht selbstständiger Arbeit und nicht Selbständige Arbeit... und ich war mir bewusst, das ich keine weitere Nebenbeschäftigung haben darf für ein Minijob.
Nicht jeder kennt sich mit dieser Art Einkunft (Kapital) aus und dieser Umstand findet auch keinerlei Erwähnung in meinem Arbeitsvertrag. Eine Sachbearbeiterin, die sich nicht mit Aktien auskennt wird darüber genauso wenig Bescheid wissen. Die hätte mich auch mit der Erwähnung von Kapitaleinkünften wahrscheinlich mit der Lohnsteuer abgeführt, weil in ihren Auflagen eben nur steht, dass ich keine weitere Beschäftigung haben muss. Da besteht ein Unterschied.
Nicht das ich mich für mein Unwissen rechtfertigen will. Mir ist im Klaren, dass ich jetzt damit Leben muss. Selbst wenn man jedoch Menschen, die sich damit in ihrem Beruf auseinandersetzen müssen, fragt bekommt man keine richtige Antwort und steht am Ende trotzdem blöd da.
Leider bin ich auch selbst ein bisschen begriffsstutzig, die Informationen im Internet verstehe ich meistens erst richtig, wenn sie mir widerfahren haha.
Ich bin also immer davon ausgegangen, dass der Minijob quasi "steuerfrei" ist und nur an die Minijobzentral weitergeleitet wird.
Hingewiesen wurde ich darauf aber erst dieses Jahr, also gegen Februar 2022. Musste erst beim Finanzamt nachfragen und herausfinden wieso ich überhaupt dazu aufgefordert worden bin.
Habe mich sofort darum kümmern wollen und meinen Arbeitgeber angerufen usw. und dann habe ich es alles Ruhen lassen, weil ich überfordert war.
Dachte die Versäumniszuschläge kämen deswegen zustande, weil ich mittlerweile 4 Monate brauche...
aber die werden mir angerechnet auf das Jahr 2019?
Mein Verspätungszuschläge (550Euro) sind also höher als meine eigentliche Einkommenssteuererklärung.
Ich bin davor nicht darüber informiert worden, dass war das erste Schreiben vom Finanzamt und ich habe nochmal richtig die Schreiben der FA-Angestellten durchgelesen.
Sie hat sich März 2022 "vorgemerkt" (habe dazwischen aber auch nochmal mit ihr telefoniert). Weitere Termine und eine richtige Frist habe ich aber nicht genannt bekommen.
Wieviel hätte der Arbeitgeber denn im Groben an Versäumnissen zu zahlen, wenn er die Pauschalsteuer im Nachhinein übernehmen würde? (Theoretisch)
Ja im Enddefekt, hätte mein Arbeitsgeber etwa 100 Euro zahlen müssen und ich muss jetzt das 10-fache Zahlen. Mir wäre es auch recht gewesen, wenn ich ihm die 100 Euro zurückzahlen müsste.
Wobei ich gelernt habe dass auch hier Freiheiten des Arbeitgebers bestehen. Er bezahlt die Pauschalsteuer und kann sie mir vom Lohn abziehen oder übernimmt sie ganz ohne mich zu belasten.
Ich habe auch nachgelesen, dass Freiwillige ihre Steuererklärung bis zu 4 Jahren danach abgeben können.
Wieviel hätte der Arbeitgeber denn im Groben an Versäumnissen zu zahlen, wenn er die Pauschalsteuer im Nachhinein übernehmen würde? (Theoretisch)
3 Jahre rückwirkend kann der Arbeitgeber aus meiner Sicht seine Abrechnung nicht mehr ändern. Das hätte wahrscheinlich nur 2020 noch funktioniert.
Zitat von Saskia1
Ja im Enddefekt, hätte mein Arbeitsgeber etwa 100 Euro zahlen müssen und ich muss jetzt das 10-fache Zahlen. Mir wäre es auch recht gewesen, wenn ich ihm die 100 Euro zurückzahlen müsste.
Ist natürlich dumm gelaufen, aber ein Teil der Nachzahlung sind auch dir anzulasten, auch wenn es für dich zugegebenermaßen schwer zu erkennen gewesen sein müsste. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jeder muß seinen Lohnzettel prüfen. Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung hätte man es vermutlich erkennen können. Und den Brief hast du auch ignoriert, bzw. bist dem ganzen nicht hinterhergegangen.
Der Verspätugnszuschlag beträgt pro überschrittenen Monat mindestens 10% der Nachzahlung und mindestens 25€. Da der Steuerberater ungefähr 1 Jahr lang mehr Zeit für die Abgabe der 2019er Erklärung hat, mußt du meines Erachtens für 1 Jahr weniger Verspätungszuschläge zahlen. Das sind schonmal 300€ weniger. Wenn er es dann noch hinbekommt, die Lohnsteuer zu drücken, dann hast du auf jeden Fall gewonnen. Also drück auf die Tube und mache einen Termin.
Zitat von Saskia1
Wobei ich gelernt habe dass auch hier Freiheiten des Arbeitgebers bestehen. Er bezahlt die Pauschalsteuer und kann sie mir vom Lohn abziehen oder übernimmt sie ganz ohne mich zu belasten.
Ich glaube, du verwechselst was.
Aus meiner Sicht kann er neben der Pauschalversteuerung bei der er die Lohnsteuer abführt nur die Versteuerung über die Lohnsteuerkarte vornehmen. Wo hast du gelesen, dass er die Pauschalsteuer bei dir abziehen kann?
Habe gerade mit der Sachbearbeiterin gesprochen meines Arbeitgebers und sie hat mir diesmal alles beantworten können.
Dieses Missverständnis ist eben dadurch entstanden, dass ich keine weiteren Beschäftigungen angegeben hat.
Sie sagte aber, dass sie bereitwillig wäre und dem Finanzamt auch ihre Nr. geben würde und und hat nicht dem ganz abgeneigt geklungen, das noch nachträglich zu ändern. Leider weiß sie nicht wie das geht, weil die Programme das nicht zulassen und es schon 3 Jahre her ist und sie nicht weiß wie sie es jetzt noch ändern soll... weil alles bereits abgeschlossen ist.
Ich glaube, du verwechselst was.
Aus meiner Sicht kann er neben der Pauschalversteuerung bei der er die Lohnsteuer abführt nur die Versteuerung über die Lohnsteuerkarte vornehmen. Wo hast du gelesen, dass er die Pauschalsteuer bei dir abziehen kann?
Der Arbeitgeber entscheidet, ob er den Minijob pauschal oder über die Lohnsteuerkarte abrechnen will. Bei einem 450-Euro-Minijob beträgt die Pauschalsteuer 2 % des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf diesen Betrag vom Entgelt abziehen. Die Pauschalsteuer enthält neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer, unabhängig davon ob überhaupt und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört. Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Pauschalversteuerung, so muss er das Entgelt nach der Lohnsteuerklasse entsprechend der Lohnsteuerkarte des Minijobbers versteuern. In den Steuerklassen V und VI fallen dabei Steuern auch schon bei niedrigem Einkommen an, während das Einkommen in den Steuerklassen I bis IV meist steuerfrei bleibt.
Sollte ich mir 300 Euro sparen können, wäre ich dir zutiefst dankbar für den Hinweis!
Ich als Laie würde mal vermuten, dass das rückwirkend für 2019 nicht mehr geht - und das Finanzamt hat jetzt vermutlich mal die Steuer "geschätzt" da du keine Erklärung abgegeben hast - sonst hättest du vermutlich noch ein paar Sachen absetzen können ... solange die Krankenversicherung nicht auch noch nachträglich Beiträge von dir haben möchte ... da gibt es auch entsprechende Einkommensgrenzen, an die man sich halten muss.
Sind die hohen Kapitalerträge denn eine einmalige Sache, da du z.B. günstig Aktien gekauft und teuer verkauft hast - oder ist das eine dauerhafte Sache, wie z.B. Dividendeneinkünfte?
Aber wie schon geschrieben, am besten einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein befragen.
ich wüsste nicht welche Sachen ich absetzen sollte. Meine Einkommenssteuererklärung setzt sich nur aus Kapitaleinkünften und meinem Minijob zusammen. Ansonsten war ich noch Student zu der Zeit, aber das war es.
Beides. Dividenden und Verkauf von Aktien.
Das werde ich wohl tun. Es gibt bei uns 2 Lohnsteuerhilfevereine mit Bewertungen, die dafür relativ schlecht sind mit 1 Stern und 3,8. Die andern haben keine. Muss ich da irgendwas beachten? Gibt es schlechtere und bessere Lohnsteuervereine?
Ob das Finanzamt bei tneubs Vorschlag nicht geht, weiß ich nicht. Könnte einen Versuch wert sein, aber das kann er dir selbst erklären. Der Zeitraum deiner Verzögerung würde sich halt um mehrere Monte verringern.
Die pauschale Lohnsteuer kann auch dem AN abgezogen werden, ist aber wieder extrem unüblich. Ich kenne keinen AG, der das macht. Es ist letztlich sinnloser Aufwand und den will keiner.
Den Weg, den ich als AG versuchen würd eist folgender:
Die Entgeltmeldungen und Jahresmeldungen können mW nur 3 oder 6 Monate korrigiert werden, das ist aber auch nicht nötig. Eigentlich müsste nur deine Anmeldung (mit Pauschalbesteuerung) geändert werden, alles andere bleibt. Jedes Unternehmen wird alle 4 Jahre von der RV geprüft, wir z.B. 2023 für die Jahre 2019 bis 2022. Der Prüfer stellt dann fest, dass bei dir zu wenig Abgaben abgeführt wurden (wegen der Pauschalbesteuerung). Der Prüfer rechnet diese dann aus und leitet das an die Minijobzentrale weiter. Von dort bekommt der AG dann die Nachzahlung incl. Säumniszuschläge berechnet, ohne dass frühere Meldungen seitens des AGs geändert werden müssen. Mit der Zahlung ist dann der ganze Prüfungszeitraum "erledigt"...
Ob das so möglich ist, weiß ich nicht. Aber so würde ich es versuchen, wenn ich dir als AG helfen wollte.
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle fallen mir noch ein.
Hast du Versicherungsbeiträge gezahlt? Krankenkasse zahlen Studenten doch auch oder?
Größere Krankheitskosten. z.B. teure Brille, OP, die du nicht erstattet bekommen hast.
Zu prüfen wäre auch, ob die Kapitaleinkünfte entsprechend der Steuerbescheinigungen übernommen wurde, oder ob da ggf. ein Depot mit Verlusten nicht berücksichtigt wurde.
Oftmals werden auch Pauschalen z.b. Kontoführungsgebühren bei den Werbungskosten noch angesetzt.
Für einen Lohnsteuerverein arbeiten, kann so ziemlich jeder. Deswegen ist es schwierig das zu beurteilen. Je nach Ausbildung kann der Top sein oder auch eine Niete.
Deswegen haben die auch nur eine begrenztes Aufgabenfeld.
Auf der anderen Seite ist das jetzt auch nix komplexes, was du hast. Beim Steuerberater hast du ggf. mehr Fachwissen, aber dafür wird ggf. etwas mehr verlangt.
Man kann u.U. einiges absetzen - z.B. Kosten für Bewerbungen/Internet/Handy/Fachliteratur/Computer/Software/Büromaterial/Porto/Kontoführung/Berufsverbände/Messen/Fahrtkosten/Entfernungspauschale/Arbeitszimmer/Berufskleidung ... für Studium/Nebenjob/Krankheiten/Kapitalerträge ... teilweise gibt es da auch Pauschalbeträge ... zur Not halt nur die 1000€ Pauschbetrag.
Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt die Schätzung anhand der gemeldeten Daten gemacht hat. Dann dürfte der Pauschbetrag schon abgezogen sein.
Auf dem Einkommensteuerbescheid dürfte das bei Saskia1 ersichtlich sein. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit 5400 (12*450) abzüglich 1000€ = 4400€.
kurze Frage.
Das erste Schreiben vom Finanzamt war einfach ein Hinweis, dass ich zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bin.
Das 2. eine Festsetzung bzw. Bescheid für 2019 (der 1.den ich erhalten habe)
darunter steht
"Der Bescheid ergeht nach Artikel 164. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung,.
Er ist nach Artikel 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Die Zinsfestsetzung wird (teilweise) ausgesetzt nach Artikel 165 Abs. 1 Satz 4 AO.
Bei der Rechtsbelehrung steht dann: Die Festsetzung der Einkommenssteuer, der Zinsen und des Solidaritätszuschlags kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Die Frist beträgt einen Monat...
Hinweis: Auch wenn Sie einen Einspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgemäß zahlen, es sei denn das die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt oder Studung gewährt worden ist. "
(heißt das ich muss den Betrag bezahlen, kann ihn aber später wieder bekommen?)
"Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten."
*Säumniszuschläge habe ich demnach also noch nicht zu zahlen, sondern nur Verspätungszuschläge. Wenn ich das richtig verstehe beziehen sich die Verspätungszuschläge nicht auf meinen "ignorierten Brief", sondern auf die Zeit bevor ich von dem Finanzamt auf meine fehlende Einkommensteuererklärung hingewiesen wurde, oder?
"Der Verspätungszuschlag wurde wegen Nichtabgabe/verspäteter Abgabe der Steuererklärung festgesetzt."
Wie soll ich denn die Fahrkosten nachweisen? Ich hab keine Rechnungen aus dem Jahr von meinen Tankkosten.
Krankenkasse über die Versicherungskosten bis zum 23.Jahr wenn man z.B. Student in dieser Zeit ist.
Ich habe Krankentage in dem Jahr und musste vielleicht für Medikamente aufkommen, und hab mir meinen Vitaminspiegel errechnen lassen, kann ich das vielleicht auch absetzen?
Für die Werbungskosten usw. ist der jeweilige Pauschbetrag da, es gibt den Arbeitnehmer- Pauschbetrag und Sparer-Pauschbetrag, der automatisch mit einberechnet wird bei der Einkommenssteuererklärung.
Sind das die Pauschalen, die du meinst?
kurze Frage.
Das erste Schreiben vom Finanzamt war einfach ein Hinweis, dass ich zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bin.
Das 2. eine Festsetzung bzw. Bescheid für 2019 (der 1.den ich erhalten habe)
darunter steht
"Der Bescheid ergeht nach Artikel 164. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung,.
Er ist nach Artikel 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Die Zinsfestsetzung wird (teilweise) ausgesetzt nach Artikel 165 Abs. 1 Satz 4 AO.
Bei der Rechtsbelehrung steht dann: Die Festsetzung der Einkommenssteuer, der Zinsen und des Solidaritätszuschlags kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Die Frist beträgt einen Monat...
Den Einspruch sollte dein Steuerbüro/Lohnsteuerhilfeverein einlegen.
Wenn die Frist schon knapp sein sollte, dann kann man zur Fristwahrung auch erstmal schnell Einspruch gegen den Bescheid vom.... einlegen und reinschreiben, dass die Begründung folgt.
Die Begründung dazu kann dann das Steuerbüro nachliefern.
Zitat von Saskia1
Hinweis: Auch wenn Sie einen Einspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgemäß zahlen, es sei denn das die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt oder Studung gewährt worden ist. "
(heißt das ich muss den Betrag bezahlen, kann ihn aber später wieder bekommen?)
ja.
Zitat von Saskia1
"Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten."
*Säumniszuschläge habe ich demnach also noch nicht zu zahlen, sondern nur Verspätungszuschläge. Wenn ich das richtig verstehe beziehen sich die Verspätungszuschläge nicht auf meinen "ignorierten Brief", sondern auf die Zeit bevor ich von dem Finanzamt auf meine fehlende Einkommensteuererklärung hingewiesen wurde, oder?
Abgabefrist ist eigentlich Mai 2020 gewesen. Das wurde nochmal um 2 Monate durch Corona verlängert. Ab da an bist du in Verzug.
Zitat von Saskia1
"Der Verspätungszuschlag wurde wegen Nichtabgabe/verspäteter Abgabe der Steuererklärung festgesetzt."
Ich glaube deswegen wird aktuell keine Verzinsung mehr festgesetzt, weil die 6% verfassungswidrig waren. Es wurde aber jetzt meines Wissen 1,8% festgelegt.
Zitat von Saskia1
Wie soll ich denn die Fahrkosten nachweisen? Ich hab keine Rechnungen aus dem Jahr von meinen Tankkosten.
Brauchst du auch nicht. Mache zwei Aufstellungen, eine wie oft du zur Uni gefahren bist und eine wie oft zur Firma.
Das wird mit den Kilometern (Eohnung-Arbeit bzw Wohnung-Uni) mutlipliziert und dann mit 0,30€ pro Entfernungskilometer km.
Das reichst du beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerbüro ein.
Zitat von Saskia1
Ich habe Krankentage in dem Jahr und musste vielleicht für Medikamente aufkommen, und hab mir meinen Vitaminspiegel errechnen lassen, kann ich das vielleicht auch absetzen?
Das fällt unter außergewöhnliche Belastungen. Das macht sich nur bemerkbar, wenn man wirklich hohe Ausgaben hatte, weil da immer ein Eigenbehalt abgezogen wird. Paar Medikamente lohnen sich da nicht.
Zitat von Saskia1
Für die Werbungskosten usw. ist der jeweilige Pauschbetrag da, es gibt den Arbeitnehmer- Pauschbetrag und Sparer-Pauschbetrag, der automatisch mit einberechnet wird bei der Einkommenssteuererklärung.
Sind das die Pauschalen, die du meinst?
Ja. Der Arbeinehmerpauschbetrag sind 1000€. Der steht jedem AN zu. Nur wenn die Werbungskosten höher als der Pauschbetrag ist, lohnt sich der Ansatz.
Update: Habe jetzt keine Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen und selbst einen Einspruch eingelegt..
In meinen Studiengebühren sind auch kostenlose Fahrten in meinem Bezirk mit enthalten, d.h. ich kann Bus & Bahn umsonst benutzen, deswegen werde ich die Fahrtkosten nicht mit einberechnen können.
Habe mit Finanzamt, und Minijobzentrale gesprochen, da mich das Finanzamt darauf hinwies ich könne vielleicht nochmal mit der Minijobzentrale sprechen, ob ich den Pauschalbetrag nachzahlen darf. Die Minijobzentral wies mich darauf hin, dass sie darüber keine Entscheidungen treffen können. Die ziehen das Geld einfach nur ein und übermitteln die Daten an das Finanzamt.
Der Mitarbeiter verwies mich aber darauf hin:
"Im Übrigen darf der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung nur nachholen, solange die Lohnsteuerbescheinigung für den nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuerten Arbeitslohn noch nicht erstellt bzw. ausgeschrieben oder elektronisch übermittelt wurde. Er darf die Pauschalbesteuerung nur nachholen, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung berichtigt werden kann und für die angemeldete Lohnsteuer noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist."
Was der letzte Absatz bedeutet weiß ich nicht (Festsetzungsverjährung?)
An sich könnte das also alles nicht mehr im System geändert werden, mein Arbeitgeber könnte es nachzahlen und eine schriftliche Bestätigung dem Finanzamt geben. Die Minijobzentrale würde auch keine Verspätungszuschläge etc. verlangen können, weil das außerhalb ihres Tätigungsbereichs liegt..
Festsetzungsverjährung bedeutet, dass das Finanzamt nur 4 volle Jahre rückwirkend Steuerbescheide ändern kann. Deshalb steht z.B. auf deinem Einkommensteuerbescheid auch "vorläufig" oder "vorbehaltlich" oder etwas in dieser Art..... Stand heute 2022, kann man also 2021, 2022, 2019 und 2018 noch ändern. Bei allem vorher ist die Festsetzungsverjährung eingetreten d.h. diese sind endgültig und nicht mehr änderbar.
Nur mal als Ergänzung, dass nicht jemand auf den Gedanken kommt die 10 Jahres Frist bei Belegen deshalb zu igonieren. Diese gilt trotz der Festsetzungsverjährung, da wenn z.B. bei einer Betriebsprüfung eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung festgestellt wird, dann kann das Finanzamt 10 Jahre zurück zugreifen...