Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

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  1. Avatar von Saskia1
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    Standard Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Hallo,

    das ist mein erster Eintrag hier.
    Kurzum.

    Ich habe 2019 ein Minijob 450 euro Basis gehabt. Jetzt bittet mich das Finanzamt eine Steuererklärung zu machen.
    Dies ist nur der grobe Hintergrund.

    Im Grunde hat mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt wodurch es nun zu diesen Konsequenzen kommt.
    Normalerweise müsste er eine 2 % Pauschalsteuer zahlen.

    Ich habe im Internet recherchiert und konnte diese Punkte finden.
    Der Arbeitgeber kann lediglich im Innenverhältnis den Arbeitnehmer mit den pauschalen Steuerabzugsbeträgen belasten.

    Soll der Arbeitnehmer die Steuerabzugsbeträge tragen, muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen. Im Internet
    finde ich keine klare Aussage ob der Arbeitgeber das deutlich kommunizieren muss oder nicht und auf welche Weise.

    Auf Finanztip (https://www.finanztip.de/minijobs/) wird behauptet,
    Im Normalfall übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben. Es ist jedoch erlaubt, dass der Arbeitgeber im Arbeits*vertrag festlegt, dass Du im Innenverhältnis die Pauschalsteuer tragen musst. Dann müsstest Du Deine Lohnsteuer selbst tragen
    Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf seine Mitarbeiter abwälzen, sollte dies aber im Arbeits*vertrag dementsprechend vereinbaren.

    auf anderen Seite, dass schriftlich oder mündlich kommuniziert werden muss oder der Arbeitgeber gar einfach freie Wahl hat.

    Das bringt mich unverzüglich in eine verzwickte Lage, da ich nun 1000 Euro steuern nachzahlen müsste, ohne mir dessen überhaupt bewusst gewesen zu sein,
    dass mein Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf mich abgewälzt hat.

    Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehnen, wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?

    Ich bedanke mich im Vorraus für die Hilfe.

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Woher hast du die Fehlinfo, dass du 1000€ nachzahlen mußt. Welche Einkünfte hast du noch. Warum soll der Minijob versteuert werden?

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Bei 1000€ Steuern - die 2% betragen sollen -> dann hast du im 450€ Job 2019 50.000€ verdient?
    Respekt!

  4. Avatar von Franziska
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Hallo, seltsame Sachlage. Mit der Pauschalsteuer, egal wer diese zahlt, ist die Steuer für den Minijob abgegolten. Die Einkünfte des Minijob haben in
    der Est.-Erklärung keine Bedeutung und werden auch nicht angegeben. Deine Sachlage muss anderweitig begründet sein.
    Bist du über die 450 Euro Marke gerutscht bzw. 5400 im Jahr aus dem Minijobverhältnis ?

    MfG

  5. Avatar von Saskia1
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Ich habe noch weitere Einkünfte, die unter Kapitaleinkünften zählen, sodass ich in der Gesamtsumme mit dem Minijob den Freibetrag überschreite.
    Der Minijob wird, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt, nicht ans Finanzamt weitergeleitet und ist steuerfrei, sodass es in diesem Fall nicht zu einer Überschreitung des Freibetrags gekommen wäre...

    Quasi Minijob und Kapitaleinkünfte, zwei verschiedene Kategorien von Einkünften, ergeben in der Summe mehr als der Freibetrag und es kommen eben die zu zahlenden 1000 Euro Steuer zustande...

    Wie kann ich jetzt also dagegen vorgehen? Der Arbeitgeber teilte mir nie mit, dass er die Steuer auf mich abwälzt.

  6. Avatar von Saskia1
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Nein, bei meinem Minijob bin ich total im normalen Bereich geblieben.

    (Ich habe noch weitere Einkünfte, die unter Kapitaleinkünften zählen, sodass ich in der Gesamtsumme mit dem Minijob den Freibetrag überschreite.
    Der Minijob wird, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt, nicht ans Finanzamt weitergeleitet und ist steuerfrei, sodass es in diesem Fall nicht zu einer Überschreitung des Freibetrags gekommen wäre, da er überhaupt nicht mit in die Rechnung fällt, besonders weil ich sich um zwei verschiedene Arten von Einkünften handelt)...

    Quasi Minijob und Kapitaleinkünfte, zwei verschiedene Kategorien von Einkünften, ergeben in der Summe mehr als der Freibetrag und es kommen eben die zu zahlenden 1000 Euro Steuer zustande, aber nur weil durch das Verfahren meines Arbeitgebers die Informationen meines Minijobs an das Finanzamt weitergeleitet wurden (was sonst nicht passiert und auch legal ist))

    Wie kann ich jetzt also dagegen vorgehen? Der Arbeitgeber teilte mir nie mit, dass er die Steuer auf mich abwälzt. Ich werde vom Finanzamt nach 3 Jahren darauf hingewiesen und habe eigentlich nichts falsch gemacht.

  7. Avatar von utopus
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Aber bei Kapitaleinkünften zahlst du doch die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) bei denen es dann abgegolten ist - was soll das denn für eine Steuer sein?

    Einkommenssteuer?

    Bei 1000€ fällt mir eher der Steuerpaschbetrag von 1000€ ein - den man generell vom Einkommen absetzen kann ...

    Wenn es um Steuern geht, kann man aber am besten einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.

  8. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Hallo Saskia,

    also zunächst wundert es mich, dass du weißt 1000 Euro nachzahlen zu müssen, wenn du noch keine EK Erklärung abgegeben hast. Normalerweise bekommst du nach Abgabe der EK Steuererklärung einen EK Steuer Bescheid und erst darauf steht, was du bezahlen musst.

    Dann hast das mit absoluter Sicherheit nichts mit deinem Minijob zu tun (wenn dieser korrekt war mit Verdienstgrenzen usw.). Die Abgaben werden an Knappschaft bzw. Minijobzentrale abgeführt und nicht an das Finanzamt. Dahin kannst du als Arbeitnehmer keine Abgaben abführen, dass muss dein Arbeitgeber tun. Im Innenverhältnis bedeutet, dass dein AG die pauschale Lohnsteuer theoretisch (habe ich zwar noch nie gehört, dass dieses getan wird) dir von deinem Lohn abziehen kann. Im AUßENVERHÄLTNIS ist immer dein AG verpflichetet die Abgaben abzuführen.

    Ist in etwa identisch zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob. Wenn du diese nicht willst, dann zahlt dein AG den vollen Rentenbeitrag, aber zieht diesen (was über die 15% Pauschale hinausgeht) von deinem Lohn ab. Aber zahlen muss immer dein AG, nur kann er es dir wieder theoretisch im Innenverhältnis vom Lohn abziehen.

    Wenn es mit dem Minijob zu tun hat, dann kann es nur sein, dass du über die Verdienstgrenze "gerutscht" bist z.B. weil natürlich auch alle Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld angerechnet werden. Oder z.B. hat dein möglicher Ehemann einen Minijob auf dich angemeldet?

    Ansonsten muss es mit deinen Kapitaleinkünften zu tun haben. Wenn du dort über dem Freibetrag bist, dann musst du natürlich eine Steuererklärung abgeben. Aber da bekommst du ja Steuerbescheinigungen der Bank(en) und kannst nachweisen, dass diese Steuer bereits abgeführt wurde.

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von utopus
    Aber bei Kapitaleinkünften zahlst du doch die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) bei denen es dann abgegolten ist - was soll das denn für eine Steuer sein?
    Es gibt vereinzelte Kapitaleinkünfte, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen und somit im Rahmen der Einkommensteuer bezahlt werden müssten.
    Dann wäre die Abgabe der Einkommensteuer aber sowieso Pflicht gewesen.

    Wobei ich auch immer noch denke, dass der Minijob nicht zu versteuern ist, egal wer die Steuer trägt.
    Selbst wenn der nicht zu versteuern wäre, gibt es ja auch immer noch den Pauschbetrag von 1000 bei den nichtselbständigen Einkünften. Dann blieben von den 12*450€ noch 4400€ übrig. Dazu noch den Grundfreibetrag und dann soll von den 4400€ zusätzlichen Einkünften 1000€ Steuer entstehen? Das passt einfach alles nicht zusammen.

  10. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    tneub,

    Minijob ist lohnsteuerpflichtig, wird mit 2% pauschal besteuert. Aber wie gesagt, das hat mit dem Finanzamt nichts zu tun, weil alle Abgaben eines Minijobs an die Minijobzentrale abgeführt werden. Möglich ist nur, wenn die Minijobzentrale eine Überschreitung feststellt, dass diese dann dies dem Finanzamt, Sozialversicherungsträgern usw. meldet. Wie das dann genau abläuft kann ich nicht sagen, hatten wir noch nicht.

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von StGe1973
    tneub,

    Minijob ist lohnsteuerpflichtig, wird mit 2% pauschal besteuert.
    Das ist mir bewußt. Es ging aber ja um die Versteuerung in der Einkommensteuer. Und da ist der Minijob steuerfrei. Es sei denn die Grenzen wurden überschritten, dann ist es aber kein Minijob mehr. Das dürften dann eher zum Midijob zählen. Aber selbst dann gibt es immer noch Pauschbetrag und Grundfreibetrag, bevor irgendwas versteuert wird.

  12. Avatar von Franziska
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Guten Tag,

    genau wegen der gleichlautenden Meinungen hier fragte ich wegen Überschreitung der 450 Euro Grenze. Das ist nach Darstellung der Threaderöffnung nicht der Fall.

    Damit liegt es mit Sicherheit nicht am Minijob. Dieser spielt dann keine Rolle. Das wäre nur der Fall wenn 450 Euro überschritten.

    Ich würde zum Sachbearbeiter des FA gehen und genau den Sachstand erfragen bzw. andere sachkundige Person die sich die Papiere mal anschaut.

    Der Minijob mit der pauschalen Abgeltung ist aussen vor. Egal wie und wo weitere Erträge oder Einkommen anfallen.

    Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nicht mit dem Minijob addiert.

    MfG

  13. Avatar von Franziska
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von Saskia1
    Der Arbeitgeber teilte mir nie mit, dass er die Steuer auf mich abwälzt.
    Nachfrage: Und was steht auf deiner Entgeltabrechnung ? Da steht doch drauf pauschale Steuer AN ( Arbeitnehmer ) oder AG ( Arbeitgeber ).

  14. Avatar von Saskia1
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von Franziska
    Nachfrage: Und was steht auf deiner Entgeltabrechnung ? Da steht doch drauf pauschale Steuer AN ( Arbeitnehmer ) oder AG ( Arbeitgeber ).
    Nein, steht es nicht. Auf der Lohnabrechnung ist diese Zeile vermerkt.

    ST-Klasse/ Fakt. /Kinder 1/ / / Basistarif Priv. Sv

    Zu dem damaligen Zeitpunkt wusste ich nicht über diese 2 Arten von Versteuerung Bescheid, aber selbst wenn ich es gewusst hätte, diese Darstellung auf meinem Lohnzettel ist sehr irreführend.

    Das die 1 sich auf die Steuerklasse bezieht, habe ich nicht einmal verstanden, als ich darauf hingewiesen wurde. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde es mir dann gezeigt.
    Trotzdem finde ich die Darstellung alles andere als einfach für einen Laien.

    Ansonsten gibt es keine Vermerke auf dem Lohnzettel.

  15. Avatar von Saskia1
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von utopus
    Aber bei Kapitaleinkünften zahlst du doch die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) bei denen es dann abgegolten ist - was soll das denn für eine Steuer sein?

    Einkommenssteuer? .
    Ich hab für die Kapitaleinkünfte eine NV-Bescheinigung, wodurch ich bis zu dem Grundfreibetrag keine Steuererklärung abgeben muss.

    Mir geht es hauptsächlich um den Sachverhalt der Pauschalsteuer und meinem Arbeitgeber. Ob er mich ohne Vorkenntnisse auf diese Weise die Steuer auf mich Abwälzen darf und ob ich dagegen etwas machen kann, weil es für mich ja in ein totales Verhängnis geführt hat.

  16. Avatar von Saskia1
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von StGe1973
    Hallo Saskia,

    also zunächst wundert es mich, dass du weißt 1000 Euro nachzahlen zu müssen, wenn du noch keine EK Erklärung abgegeben hast. Normalerweise bekommst du nach Abgabe der EK Steuererklärung einen EK Steuer Bescheid und erst darauf steht, was du bezahlen musst.

    Dann hast das mit absoluter Sicherheit nichts mit deinem Minijob zu tun (wenn dieser korrekt war mit Verdienstgrenzen usw.). Die Abgaben werden an Knappschaft bzw. Minijobzentrale abgeführt und nicht an das Finanzamt. Dahin kannst du als Arbeitnehmer keine Abgaben abführen, dass muss dein Arbeitgeber tun. Im Innenverhältnis bedeutet, dass dein AG die pauschale Lohnsteuer theoretisch (habe ich zwar noch nie gehört, dass dieses getan wird) dir von deinem Lohn abziehen kann. Im AUßENVERHÄLTNIS ist immer dein AG verpflichetet die Abgaben abzuführen.

    Ist in etwa identisch zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob. Wenn du diese nicht willst, dann zahlt dein AG den vollen Rentenbeitrag, aber zieht diesen (was über die 15% Pauschale hinausgeht) von deinem Lohn ab. Aber zahlen muss immer dein AG, nur kann er es dir wieder theoretisch im Innenverhältnis vom Lohn abziehen.

    Wenn es mit dem Minijob zu tun hat, dann kann es nur sein, dass du über die Verdienstgrenze "gerutscht" bist z.B. weil natürlich auch alle Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld angerechnet werden. Oder z.B. hat dein möglicher Ehemann einen Minijob auf dich angemeldet?

    Ansonsten muss es mit deinen Kapitaleinkünften zu tun haben. Wenn du dort über dem Freibetrag bist, dann musst du natürlich eine Steuererklärung abgeben. Aber da bekommst du ja Steuerbescheinigungen der Bank(en) und kannst nachweisen, dass diese Steuer bereits abgeführt wurde.
    Ich hab es geschafft meinen Stichtag zu versäumen aus privaten Gründen und die 1000 Euro beinhaltet noch Manuhngsgebühren..so hat mir das Finanzamt die Höhe der Steuern zugeschickt, die ich zahlen muss.

    Um ein bisschen klareres Bild in die Sache zu bringen. Ich dachte ich hätte mehr Zeit für die Steuerklärung als ich letztendlich hatte. Hab mich am Anfang zeitnah darum gekümmert und mich mit der Sachbearbeiterin von meinem Job von damals rückgesprochen.
    Die sagte mir dass sie alle Minijobs mit der 2 % Pauschalsteuer versteuern. Das es immer der Vorgang sei und sie wollte dem nachgehen weshalb es bei mir zu diesem Malheur oder Missverständnis gekommen sei und sich dann zurückmelden und fragte, was ich denn für das Finanzamt bräuchte um das klarzustelleb. Im Enddefekt hat sie aber nichts gemacht und ich habe mich auch nicht mehr darum gekümmert, weil ich mich schon in Sicherheit gewogen hatte und ich dieses ganze Trara einfach nicht erwartet hab. jetzt fallen eben noch Mahnungsgebühren an.

    Es hat mit dem Minijob zu tun. Das habe ich durch das FA herausfinden können. Genau, im Normal wird der Minijob nicht an das Finanzamt abgeführt, aber nicht wenn der Arbeitgeber diese Pauschalsteuer auf mich abwälzt. Dann eben schon!

    Über die Grenze bin ich nicht gerutscht. Auch mit meinen Kapitaleinkünften habe ich nicht den Grundfreibetrag überstiegen. Dadurch dass die Abgaben des Minijobs aber an das Finanzamt weitergeleitet wurden, ist die Summe der beiden Einkünfte nun größer als der Grundfreibetrag. Damit wird meine NV-Bescheinigung nichtig und ich muss eine Einkommenssteuererklärung machen.

  17. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Habe ich gerade aus Interesse nachgelesen, das gibt es wirklich....

    Dann muss AG keine Lohnsteuer abführen, sondern du musst diese Einkünfte in EK Steuererklärung angeben und dann wird daraus die Lohnsteuer berechnet.

    Aber warum denkst du dann, dass du 1000 Euro nachzahlen musst? tneub sagte es ja schon, du bist auf jeden Fall unter dem Grundfreibetrag und somit lohnsteuerfrei.

    Die Frage ist eher wie das genau abläuft und daher können die 1000 Euro vielleicht kommen:

    Ich kann das nur aus AG Sicht beantworten, wir führen die Lohnsteuer an das Finanzamt ab, quartalsweise. Wenn nun z.B. jemand nur 3 Monate gearbeitet hat, dann führen wir ebenfalls Lohnsteuer ab, da das Finanzamt den Monatslohn auf das gesamte Jahr rechnet. Aber AN bekommt dann Lohnsteuer mit deiner EK Erklärung wieder zurück, weil er wegen 3 Monate insgesamt z.B. unter Freibetrag war.

    Rechtlich wird dir das nur ein Rechtsanwalt beantworten können, ob ein AG das willkürlich (ohne deine Zustimmung) entscheiden kann oder ob er dazu deine Zustimmung benötigt. Bei der Freistellung zur Rentenversicherungspflicht beim Minijob muss ein AN das unterschreiben.

  18. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Sorry, für den Doppelpost, deinen Beitrag noch nicht gelsen...

    Ja, jetzt löst es sich auf....

    Du hast deutlich höhere Kapitaleinkünfte als den Sparerefreibetrag und hättest eigentlich deine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben müssen. Die NV Bescheinung bedeutet, dass du keine abgeben musstest, weil deine Kapitaleinkünfte zwischen dem Sparerfreibetrag und dem Grundfreibetrag waren. Wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind, dann macht das Finanzamt das.

    Jetzt sind die Einkünfte aus dem Minijob dazu gekommen und du bist insgesamt über dem Grundfreibetrag...

    Da musst du mit einem Steuerberater sprechen. Unsere Einkünfte in der Anlage KAP werden pauschal mit 25% versteuert und direkt von den Banken abgeführt. Unser Steuerberater prüft dann nur, ob diese 25% größer sind als EK Steuersatz, dann würden wir etwas zurückbekomen.

    Deshalb würde ich mal sagen, dass du die Wahl hast bei Kapitalerträgen, ob diese zu 25% oder zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei deinem geringen Einkommen und wahrscheinlich der individuelle Steuersatz günstiger und deshalb rechet das Finanzamt beide Einkünfte zusammen und berechnet daraus deine Steuer.

  19. Avatar von Saskia1
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Zitat Zitat von StGe1973
    Du hast deutlich höhere Kapitaleinkünfte aus den Sparerefreibetrag und hättest eigentlich deine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben müssen. Die NV Bescheinung bedeutet, dass du keien abgeben musstest, weil deine Kapitaleinkünfte zwischen dem Sparerfreibetrag und dem Grundfreibetrag waren. Wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind, dann macht das Finanzamt das.

    Jetzt sind die Einkünfte aus dem Minijob dazu gekommen und du bist insgesamt über dem Grundfreibetrag...
    Genau, aber die Einkünfte sind theoretisch höher als der Grundfreibetrag, ja, aber nur weil durch diese unterschiedliche Versteuerung die Abgaben an das Finanzamt abgeführt wurden.
    Hätte der Arbeitgeber das 2%versteuert dann würde keine Weiterleitung an das Finanzamt erfolgen und alles wäre okay. Ich hätte nicht den Grundfreibetrag überstiegen. Ich müsste keine Einkommensteuererklärung machen.
    Auch das Finanzamt hat mir wie gesagt bestätigt, dass es nur daran liegt und wenn der Arbeitgeber dies (in einem hypothetischen Fall) dies rückgängig machen würde, dann müsste ich keine
    Einkommensteuererklärung machen...

    Ich hab also im Grunde genommen nichts falsch gemacht und die Handhabung des Arbeitsgebers bringt mich in diese Misere.

  20. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Abwälzung der Pauschalsteuer - Minijob

    Also, dann bleiben 2 Möglichkeiten:

    1. Entweder AG berichtigt deine Anmeldung und berichtigt die Jahresmeldungen. Dann muss dein AG die pauschale Lohnsteuer nachzahlen incl. Verzugsgebühren. Damit bist du aus der Sache raus und alles bleibt bei dir, wie es ist. NV bei Kapitaleinkünften.

    2. Dein AG macht das nicht, dann ist er aus der Sache raus und du bist die Lohnsteuer schuldig.

    Der ideale Fall wäre, dass falsch gemeldet wurde und trotzdem die Lohnsteuer vom AG bezahlt wurde. Also, wenn dein Minijob wie alle anderen behandelt wurde (bei den real abgeführten Abgaben mit 2% Pauschalsteuer) und dieser nur versehentlich falsch gemeldet wurde. Dann müsste er nur die Meldungen berichtigen und nichts nachzahlen.

    Was kannst du tun:
    Auf deinem Lohnzettel schauen, welche Abgaben wirklich abgeführt wurden. Ist die Lohnsteuer da aufgeführt oder nicht?

    Wenn nicht, kannst du nur mit dem AG sprechen, ob dieser die Meldungen ändert... wird dieser aber wahrschenlich nicht tun.

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