Sondertilgung vorteilhaft?

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  1. Avatar von zwick
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    Standard Sondertilgung vorteilhaft?

    Hallo zusammen,

    wir haben folgende Baufinanzierung abgeschlossen:

    50.000 Eur zu 0,5%, 10 Jahre
    250.000 Eur zu 0,75 %, 15 Jahre

    Start der Zinsbindung war in 06/2020.

    Anfängliche Tilgung 4,25 und 4%.

    Nun überlegen wir, ob Sondertilgungen sinnvoll sind. Grundsätzlich wollen wir natürlich den Kredit innerhalb der Zinsbindung komplett abtragen oder zumindest mit geringen Restwerten rauskommen, sodass eine Anschlussfinanzierung auch zu höheren Zinssätzen unproblematisch ist.

    Mal unabhängig von allen Inflationsraten, die extrem gegen Tages- und Festgeld sprechen, Stelle ich mir die Frage, was sinnvoller ist:

    Sondertilgung der Kredite (5% p.a. möglich) oder Festgeld mit höherem Zinssatz als Kreditzins. Vergesse ich bei diesem einfachen Vergleich etwas (außer Kapitalertragssteuern)?

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    In diesem Fall sprechen die Inflationsraten nicht gegen Tages- oder Festgeld, da die Darlehen ja ebenfalls feststehende Summen haben, sprich ebenfalls der Inflation unterliegen.

    Die Inflation spielt nur dann eine Rolle, wenn Geldwerte gegen Sachwerte (die wegen der Inflation preislich ansteigen) laufen, nicht wenn Geldwerte (Festgeldanlagen) gegen Geldwerte (Darlehen) laufen.

    Grundsätzlich hast du nichts vergessen außer den Zinseszins. Bedeutet bei der Sondertilgung hast du automatisch den Zinseszinseffekt. Bei einer Festgeldanlage kommt es eben darauf an, wie du die Zinsen anlegen willst. Wenn du diese auf dein Girokonto überweisen läßt und dann konsumierst, dann fehlt dieser Effekt. Wenn du die Zinsen automatisch wieder anlegst, dann nicht. Kommt auf die Festgeldanlage an, ob Zinsen auf dein Girokonto gehen oder direkt das Kapital der Festgeldanlage erhöhen.

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    In diesem Fall spielt dir die Inflation ja quasi in die Hände - wenn das Geld pro Jahr 7% weniger wert wird und du unter 1% dafür zahlen musst.

    Bei einer so langen Anlagedauer kann man auch darüber nachdenken in einen breit gestreuten ETF anzulegen - bei der relativ langen Zinsbindung.
    (Das kann dann natürlich schwanken ...)

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    So einfach ist dies nicht Zwick,

    Denn die Frage ist ja sind die Schulden dann auch bezahlt?

    Die 50.000 € könnten bezahlt sein! Aber die 250.000 € eben nicht! Hier stellt sich die Fragen: "Welche Restschuld liegt bei den 50 T€ vor? Und muss ich rechnen das der 250.000 €, statt nach 15 Jahren auch nach 10,5 Jahren gekündigt werden kann? Weil eine wesentliche Verschlechterung der Sicherheit eingetreten ist?

    Was nützt es, wenn man 40 % getilgt hat und dann für die Restschuld 4 bis 6 % Zins p. a. bezahlen werden muss.

    Denn von den 50 T€ werden nur 25 T€ getilgt sein! Demnach würden weitere 25 T€ Schulden vorhanden sein!
    Und von den 250 T€ werden bei einer vorzeitigen Kündigung noch 150.000 € Restschuld über sein.

    Denn eine Anschlussfinanzierung ist nicht garantiert, selbst wenn diese in den aktuellen Darlehnsvertrag stehen! Und eine Halbierung des Objektvermögenswertes steht den Tatbestand einer wesentlichen Verschlechterung dar.
    Was nützt es durch Sondertilgung, wenn keine Volltilgung erreicht wird! Zumal die Gefahr besteht, dass die Restschuld ausreicht, wegen fehlender Anschlussfinanzierung, eine Zwangsverwertung durchgeführt wird.

    Denn keiner wird ihnen jetzt eine Anschlussfinanzierung im Jahre 2030 garantieren, weder ein Anschluss noch moderate Zinsen, geschweige die 15 Jahre vereinbarte Darlehnslaufzeit!

    bruno68

  5. Avatar von zwick
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Danke Utopus und StGe1973 für eure Einschätzungen.
    Ich würde schon auch bei einem Festgeld mit Zinseszinseffekt rechnen, also alles wieder anlegen.

  6. Avatar von snz
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Ich frage immer: würdest du, wenn du nicht bereits einen Kredit hättest, einen aufnehmen um ihn als Festgeld anzulegen? Mir persönlich ist Schuldenfreiheit einiges mehr Wert als 1% Zins

  7. Avatar von zwick
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Interessante Fragestellung. Natürlich nicht, obwohl es ja rein aus Renditegesichtspunkten ggf sinnvoll wäre.

    Vielleicht mache ich Mal 50/50.
    Eine Hälfte des einzusetzenden Geldes in die Sondertilgung und die andere Hälfte anlegen. Die Festgeldzinsen werden ja noch weiter steigen, da könnte die Fragestellung dann noch interessanter werden

  8. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Die Frage stelle ich mir auch immer, aber wir werden trotz 0,5% Zinssatz die Sondertilgungsoption voll ausnutzen.

    Man weiß nie was kommt. Ein großer Schicksalsschlag und schnell kann man sich die Raten nicht mehr leisten Bei uns zwar eher unwahrscheinlich, da guter Verdienst vorhanden ist aber ein Risiko bleibt trotzdem immer.

    Ausschlaggebend ist für uns, das wir in nicht all zu ferner Zukunft entweder Auswandern oder Landflucht betreiben werden und dafür muss das Haus einfach abbezahlt sein, denn der nächste Hauskauf soll zum einen der letzte sein und er soll nahezu komplett als Barkauf stattfinden.

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Es hat durchaus seine Vorteile noch etwas Geld in der Hinterhand zu haben. Sollte wirklich mal was sein (Krankheit, langfristige Arbeitslosigkeit, BU) , kann man davon eine zeitlang auch die Raten zahlen.
    Hat man alles in die Sondertilgung gesteckt, dürfte es in so einer Situation dann schwierig sein, nochmal einen Kredit aufzunehmen.
    (Ich stelle mir da Szenarien vor, wenn man Berufsunfähig ist, die BU-Versichrerung das aber anders sieht und man den Klageweg bestreiten muß oder das Haus schnell behindertengerecht umgebaut werden muß.) Festgeld ist da aber auch nur bedingt geeignet. Je nach Grund lassen sich die Banken auf eine Sonderkündigung ein oder auch nicht.

    Wir haben auch den Großteil in Sondertilgung gesteckt und nur einen Teil in ETF angelegt.
    Allerdings waren unsere Zinsen auch noch bei fast 3%. Ob Festgeldzinsen jemals wieder auf dieses Niveau kommt, ist fraglich.

  10. Avatar von utopus
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Man sollte immer soviel Reserve haben, dass eine "überraschende" Autoreparatur/Weißwarenneuanschaffung etc. einen nicht in den teuren Dispo treibt.

    Und beim Festgeld ist es natürlich auch immer eine Wette auf bestimmte Zinsentwicklungen ... warum sollte ich jetzt Geld zu 1,5% für X Jahre festlegen, wenn ich davon ausgehe, dass es in z.B. 3-6 Monaten höhere Zinsen geben wird?
    Und (falls der KapitalSteuerpauschbetrag evtl. schon ausgeschöpft ist) zahle ich für Zinseinsparungen durch Sondertilgung keine Steuern - auf Zinseinkünfte u.U. schon.

  11. Avatar von snz
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    > Man sollte immer soviel Reserve haben, dass eine "überraschende" Autoreparatur/Weißwarenneuanschaffung etc. einen nicht in den teuren Dispo treibt.

    Ich würde immer genug für eine Heizung flüssig halten. Winter ohne Heizung ist ärgerlich.

  12. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Zitat Zitat von snz
    Ich würde immer genug für eine Heizung flüssig halten. Winter ohne Heizung ist ärgerlich.
    Winter mit Heizung ist aber ohne Gas auch ärgerlich

  13. Avatar von zwick
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Wir haben derzeit noch ausreichend Eigenkapital, das solche Ersatzbeschaffungen problemlos machbar sind.
    Beim Festgeld könnt man für unterschiedliche Zeiträume abschließen, 3, 6, 12 Monate und dann immer wieder neu abschließen, wenn was frei wird. Ich meine, dass das Zinstreppe genannt wurde.

    Und ja, man muss natürlich bei der ganzen Berechnung die Abgeltungssteuer berücksichtigen.

    Es gibt ja zum Glück kein richtig oder falsch bei der Entscheidung ;-)

  14. Avatar von tneub
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Zitat Zitat von utopus
    Man sollte immer soviel Reserve haben, dass eine "überraschende" Autoreparatur/Weißwarenneuanschaffung etc. einen nicht in den teuren Dispo treibt.
    Davon gehe ich sowieso aus.
    Aber lass mal jemanden plötzlich an den Rollstuhl gefesselt sein. Da wird dann vielleicht ein Aufzug fällig, ggf. müssen dann auch noch Türen/ Sanitäranlagen umgebaut werden usw. gleichzeitig vielleicht noch gegen die BU klagen, weil die sich weigert zu zahlen. Während dir vorher die Banken die Kredite nur so hinterhergeworfen haben, dürfte in der Situation die Welt anders aussehen. Die würden lieber den Kredit fällig stellen, weil sich die Einkommenssituation negativ verändert hat.
    Wenn du dann noch was im Depot hast (egal ob dann mit Gewinnen oder Verlusten) dürftest du froh sein.

  15. Avatar von snz
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Zitat Zitat von hausbauwest
    Winter mit Heizung ist aber ohne Gas auch ärgerlich
    Hast auch recht

  16. Avatar von zwick
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Mal angenommen man würde nun von irgendwoher größere Geldbeträge erhalten (z.B. Erbschaft), würde eine Bank die Sondertilgungsmöglichkeit ausweiten? Die Zinsen, die meine Bank derzeit für mein o. g. Szenario gewährt, liegen bei ca. 3,5 %. Da läge es doch auch im Interesse der Bank, die Kredite mit kleinen Zinsen schnellstmöglich aufzulösen. Ist wahrscheinlich eher eine theoretische Frage ..

  17. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    Einfach fragen....
    Es kommt sicherlich auch im Detail auf Ihre Darlehenshöhe an und wieviel Sie über das normale Maß hinaus sondertilgen wollen.

  18. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vorteilhaft?

    @zwick,
    um ihre Frage
    Mal angenommen man würde nun von irgendwoher größere Geldbeträge erhalten (z.B. Erbschaft), würde eine Bank die Sondertilgungsmöglichkeit ausweiten?
    zu beantworten,

    da hilft lesen im Darlehnsvertrag. unter dem Punkt "Sondertilgung".

    Steht das drinnen das jährlich 5 % von der Anfangsdarlehnssumme getilgt werden kann. So ist eine jährliche Sondertilgung in der im Vertrag genannten Summe vertragsunschädlich tilgungsfähig.

    So kann man auch mehrere Raten bis zur maximalen Summe zur Sondertilgung verwenden.

    Es gilt der c. i. c.
    Culpa in contrahendo
    Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis.
    Grundlagen und Entwicklung
    Als derjenige, der den Grundsatz der culpa in contrahendo entwickelt hat, gilt Rudolf von Jhering. Ursprünglich kannte das BGB kein Rechtsinstitut, das vorvertragliche Pflichtverletzungen regelt (so die herrschende Rechtsauffassung). Da darin eine Gesetzeslücke im BGB erkannt wurde, füllte die Rechtsprechung diese durch die Entwicklung des Rechtsinstituts der „culpa in contrahendo“.
    Seit der gesetzlichen Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 ist das Rechtsinstitut gesetzlich (nun § 311 Abs. 2 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB) geregelt.
    Das „Gegenstück“ zur vorvertraglichen „culpa in contrahendo“ bildet die culpa post contractum finitum. Sie erfasst Verletzungen nachwirkender Pflichten, die erst nach der Abwicklung des Vertrags auftreten.
    Demnach ist eine Abweichung vom Vertrag immer dann eine Vertragsverletzung.

    Aber diese Vertragsverletzung kann negativ oder sogar positiv sein! Eine negative Vertragsverletzung ist immer mit einer Abwicklung, durch Verwertung der Sicherheit (GS) verbunden.

    Das Gegenteil wäre hier, dass der Kunde statt einer VFE, einen Nachlass auf die VFE erhält! Diese kann die gesamte Restzinsschuld, zuzüglich einen Bonus beinhalten.

    Aber ob, dass der Gläubiger auch so macht, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier wäre es hilfreich gewesen, einen freien Darlehnsvermittler zwischen geschaltet zu haben.

    Dieser könnte aus fachlicher Sicht die Konditionen der vorzeitigen Teil- oder Vollrückzahlung, erfahren und auf Vorteilhaftigkeit prüfen!

    Oder wegen Unfähigkeit seine VSH in Anspruch nehmen.

    bruno68

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